Schaden an Rasenfläche

Hallo Tina,

wie ich schon sagte und wie der Name des von dir zitierten
Gesetzes auch ausdrückt: Es werden hierdurch Belange des
Umweltschutzes und nicht des Eigentumsrechts geregelt. Ich
darf nicht deshalb in Bayern nicht auf der Wiese parken, weil
die jemand anderem gehört, sondern weil die Natur geschützt
werden soll.

Hi,

das ist Deine Interpretation, ich interpretiere es anders, nämlich das auch Privateigentümer ihre Wiesen, Felder und Wälder Wanderern zur Erholung zur Verfügung zu stellen haben. Dies berechtigt die Wanderer jedoch nicht irgendwelche Eingriffe in diesen Grund zu tätigen.

Stell Dir mal vor, wie unsere Landschaft aussähe, wenn jeder Privateigentümer seinen Grund und Boden für andere Nutzer unzugänglich machen würde. Um dies zu verhindern wurde eben dieses Gesetz erlassen. In vielen ländlichen Orten könnte sonst nur noch an Straßen gegangen werden, weil die umliegenden Flächen in Privatbesitz sind.

Abgesehen davon parke ich prinzipiell nicht in Bayern.

? DAS muß ich jetzt nicht verstehen, oder?

Gruß
Tina