Schaden an Türen über Haftpflicht

Hallo

Mal angenommen :

Bei einer Wohnungsübergabe wurden zwei beschädigte Türen+Zargen festgestellt.
Der Kostenvoranschlag für den Ersatz der 1,5 Jahre alten Türen+Zargen wird an die Versicherung des Mieters geschickt. Diese sendet einen Scheck über 50 % der Summe zurück, mit dem Hinweis sie müsse nur den Zeitwert ersetzen.

Kann man die Differenz mit Erfolg von dem Mieter (der den Schaden verursacht hat) einfordern oder muß man Einspruch bei der Versicherung erheben ? Ein Beleg über die Anschaffung ist wahrscheinlich nicht vorhanden, da die Türen vor dem Kauf erneuert wurden.

Viele Grüße
Ralf

Hallo Ralf,
natürlich muß der Vermieter an den Mieter herantreten und seine höheren Ansprüche stellen. Diese sollten natürlich zu beweisen sein. Wenn der Vermieter mit der Regulierung nicht einverstanden ist kann er auch den Weg der Gerichtsbarkeit wählen und somit versuchen einen höheren Betrag zu erstreiten. Für den Mieter wird das wahrscheinlich keine Auswirkungen haben, da die Haftpflicht den Schaden anerkannt hat und somit auch für den Versicherten den Prozeß führen wird.

Ich bezweifel mal, das bei einer 18 Monaten alten Tür eine Abnutzung von 50% stattgefunden haben soll. Sollte man mal die Schadenabteilung nach Fragen.

Wenn die Tür 18 Monate alt ist, sollte auf jedenfall ein Beleg angeschaftt werden. Der Vorbesitzer sollte diesen noch haben oder den Unternehmer kennen, wer die Türen eingebaut hat.

Ich rate hier die entsprechenden Belege zu beschaffen und sich erstmal mit der Versicherung unterhalten bevor ich einen Anwalt einschalte.

Gruß
Martin

Hallo Martin,

grundsätzlich ersetzt die Versicherung nur den Schaden, der haftbar gemacht werden kann. Sonst hätte sie gar nichts gezahlt. Sie befriedigt ja berechtigte Ansprüche. Insofern muss der Mieter auch nicht mehr zahlen. Insbesondere nicht, wenn der Kürzungsgrund der Zeitwert ist.

Dinge unterliegen einer Abnutzung und sind darüber hinaus nicht als Schaden zu betrachten.

Gruß
Marco

PS: Oder sehe ich das zu sehr aus der Seite des Kunden?

Hallo,

Ansprechpartner ist, wie schon gesagt, der Mieter. Ob er das dann von seier Versicherung ersetzt bekommt, ist sein Problem.

Allerdings sind Versicherungen oft so nett, den Schriftverkehr direkt zu führen, um ihrem Versicherten zu ersparen, dass er selbt schreiben, sich aber dauern rückversichern muss.

Wenn du aber den Eindruck hast, dass die Versicherung deine berechtigten Ansprüche runterbügeln will, musst du dich doch wieder an den Mieter wenden und überlegen ob du klagen willst, wenn er nicht so reagiert, wie du es dir wünscht.

Mitgliedschaft in einem Mieterverein hilft dir dabei, Kosten zu sparen. Stelle doch deine Fragen, falls sie hier nicht vollständig beantwortet werden, noch mal im Brett Mietrecht. Günter W., der Platzhirsch dort, ist oder war Chef eines solchen Vereins. Er weiß fast alles.

Was die Abschreibung angeht, glaube ich das hier bisher Gesagte nicht. 50 % in 1,5 Jahren, das würde bedeuten, dass die Tür alle 3 Jahre erneuert werden müsste.

Für Teppichboden, dass weiß ich aus einem eigenen Gerichtsfall, werden 5 Jahre Lebendauer gerechnet. Für eine Tür nehme ich 2 % an, denn das ist der Betrag, den man als afa steuerlich geltend machen kann.

Gruß
Peter

Hallo Peter,

die Versicherungen sind nicht nur so nett, so wünschen diesen Schriftverkehr sogar zwingend selber zu führen.
Da der Kunde den Schaden an seine Versicherung weitergereicht hat, ist diese somit auch der Ansprechpartner üfr weitere Forderungen.

Anders wäre es, wenn die Versicherung den Schaden abgelehnt hätte, weil keine Deckung. Nur dann wäre der Vermieter auch nicht entlohnt worden. Das steht jedoch nicht zur Debatte.

Und zum Thema Abnutzung: Sicherlich ist die Tür Bestandteil eines Gebäudes, was wiederum nur mit 2% abgeschrieben werden kann. Aber die Abnutzung einer Tür dürfte wohl über der einer Hausfront liegen.

Gruß
Marco

Vielen Dank für Eure Antworten.

Werde die Versicherung mal anrufen und falls die sich weigern, die ehemalige Mieterin anschreiben und die Differenz anfordern.
Befürchte nur das da nichts kommen wird.

Gruß
Ralf

Hallo Ralf,

Befürchte nur das da nichts kommen wird.

So sehe ich das nicht. Da 50 % auf jeden Fall zuviel Abzug sind, würdest du, wenn du klagst, auf jeden Fall gewinnen. Wieviel abzuziehen realistisch ist, kann der Rechtsanwalt feststellen.

Da eine Tür aber in der Regel kein Vermögen kostet, ist die Frage, ob der Arbeitsaufwand eine Klage wert ist.

Gruß
Peter