Hallo
Mal angenommen :
Bei einer Wohnungsübergabe wurden zwei beschädigte Türen+Zargen festgestellt.
Der Kostenvoranschlag für den Ersatz der 1,5 Jahre alten Türen+Zargen wird an die Versicherung des Mieters geschickt. Diese sendet einen Scheck über 50 % der Summe zurück, mit dem Hinweis sie müsse nur den Zeitwert ersetzen.
Kann man die Differenz mit Erfolg von dem Mieter (der den Schaden verursacht hat) einfordern oder muß man Einspruch bei der Versicherung erheben ? Ein Beleg über die Anschaffung ist wahrscheinlich nicht vorhanden, da die Türen vor dem Kauf erneuert wurden.
Viele Grüße
Ralf