Ein PKW fährt auf der linken Fahrbahnseite der A44 Richtung Kassel (2-spurig). Er will einen LKW überholen, der rechts fährt. Ungefähr auf Höhe des Anhängers sehen Fahrer und Beifahrer des PKW, wie mehrere kleine Teile vom oder aus dem vorderen Teil des LKW fallen. Sie ähneln Eiswürfeln oder weißen Plastikteilen. Vermutlich hat sie der LKW-Fahrer einfach aus dem Fenster entsorgt. Einige Teile treffen auf den PKW und beschädigen dabei die Windschutzscheibe an zwei Stellen.
Das Transportunternehmen, dem der LKW gehört, verweist an die Versicherung. Die Versicherung lehnt die Schadenregulierung jedoch ab.
Wie groß sind die Erfolgsaussichten, die Erstattung der Reparaturkosten von 500,- Euro über eine Zivilklage zu erstreiten?
Hallo,
fährt ein Fahrzeug über einen Stein (oder vergleichbares), wirbelt es hoch und der nachfolgende erleidet einen Schaden (egal ob Scheibe oder Lack), so ist es das persönliche Pech des nachfolgenden Fahrers („betriebsrisiko“).
Verliert ein Fahrzeug Ladung (egal ob Kies vom Kieslaster kullert oder der Fahrer ein leeres Feuerzeug aus dem Fenster wirft), so muss die Haftpflichtversicherung des Vorausfahrenden einstehen.
Die Frage ist nun ob es gelingt den Schaden so vor Gericht geltend zu machen, dass es den Richter überzeugt. Dies muss nicht absolut zweifelsfrei sein, sondern der Richter muss es glauben, d.h. es muss glaubwürdiger als die Gegendarstellung der Versicherung sein.
Und das ist natürlich nicht ganz einfach - wobei allerdings ein Zeuge durchaus hilfreich sein kann. Man muss halt darauf gefasst sein, dass auch gefragt wird ob der Schaden nicht schon vorher da war usw.
Viele Grüße
Lumpi
ergänzend:
man könnte auch einmal in seine eigenen Versicherungsunterlagen zur Kfz-Versicherung schauen und prüfen ob eine Teilkasko-Versicherung für das Fahrzeug besteht.
Gruß Merger
Man könnte ja auch die Oma mal fragen, ob sie von ihrem Ersparten etwas dazugibt.
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Guten Morgen!
Und das ist natürlich nicht ganz einfach
Ach, naja…
wobei allerdings
ein Zeuge durchaus hilfreich sein kann.
Eben. Und die Gegenseite „hat“ gar keinen Zeugen, wenn man nicht den Fehler macht, die Klage allein gegen den Versicherer zu richten. Dann hätte das Gericht schon arge Schwierigkeiten, anders zu entscheiden als der Klage stattzugeben, weil es Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen äußern und begründen müsste.
Man muss halt darauf
gefasst sein, dass auch gefragt wird ob der Schaden nicht
schon vorher da war usw.
Das ist ja auch vollkommen berechtigt. Man muss eher darauf gefasst sein, dass der Zeuge plötzlich rausplatzt „Oh, das kann gut sein, ich meine mich zu erinnern…“