Liebe Experten,
wenn in einer Wohnung ein Schaden durch ein überlaufendes Abwasserrohr entstanden ist,wobei auch die Tapete in einem Raum beschädigt wird, kann es sein dass die Gebäudeversicherung dann nur die Renovierung der beschädigten Wand übernimmt, nicht des gesamten Zimmers? Also 1 Wand neu tapezieren, die anderen 3 Wände dann so lassen sieht ja komisch aus. Denke ein Zimmer ist eine Einheit, oder? Beim Teppich wird ja auch nicht angestückelt und nur das beschädigte Teilstück neu gemacht. Ist das von den Versicherungen frei festlegbar oder gibt es darüber ein Grundsatzurteil?
Vielen Dank im Voraus