Hallo,
immer wieder hört man von Schäden an Gebäuden (Risse an Wänden, Decken, Fliesen) durch Bauarbeiten in der Nachbarschaft, wie Neubau von Gebäuden oder Straßen. Im Internet habe ich mal gestöbert, dass Städte und Gemeinden vor solchen Arbeiten die Häuser/Gebäude in der Nachbarschaft begutachten. Mich würde mal interessieren: Muss das gemacht werden oder ist das eine freiwillige Sache des Bauherrn? Und wenn nicht verpflichtend, was macht ein vom Schaden Betroffener? Wie soll der beweisen, dass Schäden von den Bauarbeiten der Nachbarschaft stammen? Eigentlich unmöglich, nehme ich mal an.
Vielen Dank für eure Meinung.
Robert
Hallo!
bei bestimmten Arbeiten, die die Gemeinde oder auch ein Nachbar mit größerem Bauvorhaben vor hat wird vorab abgeschätzt ob Bauschäden an Bauten zu erwarten sind. Typisch wären Rammarbeiten von Pfählen, Spundwänden oder Grundwasserabsenkung für tiefe Baugruben, überhaupt schlechter Baugrund(schwammig)
Dann wird ein Sicherungsverfahren durch Sachverständige eingeleitet. heißt, man besichtigt die Nachbarhäuser(i.d..R. von außen) und dokumentiert Risse usw.
Das dient sowohl dem Schutz des Bauherrn vor unberechtigten Forderungen als auch den Nachbarn, damit die mögliche neue Schäden anzeigen können und behoben bekommen.
Man kann als besorgter Anwohner auch von sich aus so ein Beweissicherungsverfahren einleiten (Kostenfrage) um sich so auf mögliche Schäden am eigenen Haus vorzubereiten und Schadenersatzansprüche zu sichern.
Auch ohne so etwas ist es nachträglich möglich, Bauschäden am Haus auf Baumaßnahmen in der Nähe zurückzuführen. Ein Sachverständiger kann das machen, nicht immer leicht, manchmal auch unergiebig, weil Ursache nicht eindeutig.
MfG
duck313
Hallo duck313,
danke für die schnelle Antwort.
Robert