SChaden bei Dachlawine am Fahrenden Auto

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,
Mir ist wieder mal ein Malör passiert.

Ich befuhr mit einem Mietfahrzeug ( Kasko- und Haftpflichtversichert ) eine öffentliche Straße in der Stadt LO. Mit in der langsamen Fahrt kam es von mir unbemerkt zum Abgang einer sogenannten Dachlawine von einem klassischen Hausgrundstück an der Straße. Unter Kenntnis mehrere Zeugen, alle namentlich bekannt, krachte die Dachlawine auf das Fahrzeug und zerstörte die Frontscheibe und beschädigte das Dach des Kleintransporters. Ich schätze der Einschlag wirkte wie ein 20Kg Geschoss. Das Geschoss viel also auf die befahrene Straße und nicht auf ein parkendes Auto.
Nunmehr wurde der Hausbesitzer ermittelt und der Schaden wurde an dessen Versicherung gemeldet.
Die Versicherung lehnt aber jegliche Schadensübernahme ab.

Was soll man den hier machen um nicht auf dem Schaden von ca. 1500,00 € sitzen zu bleiben.

Ich sehe mich nu nunmehr mit der Forderung der Mietwagengesellschaft konfrontiert.

Gibt es hier irgendwelche Erfahrungen in der Handlungsweise mit der Versicherung bzw. der Mietwagengesellschaft.

Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Gruß MircoLO

der Schaden ist über die Vollkaskoversicherung gedeckt - diese muss sich mit diesem Fall befassen.
MfG
Dr.Schamberger

Bei der Versicherung ist es so das diese den Schaden nur regulieren wird wenn der Hausbesitzer das auch möchte diese haben eine passens Klausel im Vertrag.+

Empfehlung Rechtsanwalt nehmen ( Verkehrsrechtsschutz )
Klage einreichen auf Schadensersatz und Verletzung der Eigentumspflichten…

Kannst mir ja mal ssagen was raus kommt.

Moin Mirko,

es kann sein, dassich hier nict viel helfen kann. Der Verursacher ist für den Schaden verantwortlich, somit seine Versicherung. Andererseits greift die Vollkasko. Das wäre der zweite Weg, aber die deckt auch nur selbst verursachte Schäden.

Das hilft Dir nicht viel weiter. Vielleicht findest Du einen Sachversicherungsexperten.

Tut mir Leid.

Gruß
snoops

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,
Mir ist wieder mal ein Malör passiert.

Ich befuhr mit einem Mietfahrzeug ( Kasko- und
Haftpflichtversichert ) eine öffentliche Straße in der Stadt
LO. Mit in der langsamen Fahrt kam es von mir unbemerkt zum
Abgang einer sogenannten Dachlawine von einem klassischen
Hausgrundstück an der Straße. Unter Kenntnis mehrere Zeugen,
alle namentlich bekannt, krachte die Dachlawine auf das
Fahrzeug und zerstörte die Frontscheibe und beschädigte das
Dach des Kleintransporters. Ich schätze der Einschlag wirkte
wie ein 20Kg Geschoss. Das Geschoss viel also auf die
befahrene Straße und nicht auf ein parkendes Auto.
Nunmehr wurde der Hausbesitzer ermittelt und der Schaden wurde
an dessen Versicherung gemeldet.
Die Versicherung lehnt aber jegliche Schadensübernahme ab.

Was soll man den hier machen um nicht auf dem Schaden von ca.
1500,00 € sitzen zu bleiben.

Ich sehe mich nu nunmehr mit der Forderung der
Mietwagengesellschaft konfrontiert.

Gibt es hier irgendwelche Erfahrungen in der Handlungsweise
mit der Versicherung bzw. der Mietwagengesellschaft.

Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Gruß MircoLO

Hallo MircoLo,

soweit eine Vollkasko-Versicherung bestand bzw. Haftungstransfer analog zu den üblichen Versicherungsbedingungen mit dem Vermieter vereinbatrt war, müsste diese unter Abzug der Selbstbeteiligung (die genannten 1.500,- €?) der Schaden übernommen werden.

Die Frage der Haftung des Gebäudeeigentümers kann nur nach Prüfung des Einzelfalls beurteilt werden. Aus diesem Grund kann ich hierzu leider keine Beurteilung abgeben.

Hallo Mirco!

Es besteht ein Schadensersatzanspruch gegen den Hauseigentümer wg. Verstoss gg. die Verkehrssicherungspflichten.

Warum die Versicherung nciht zahlen will, ist mir unklar.

Man kann gg den Eigentümer vorgehen d.h. Klagen…

Die Chancen stehen nicht schlecht, also zum Anwalt gehen, oder mich beauftragen…*zwinker*

Beste Grüße,
Jan Waßerfall

Hallo Marco,
auch wenn es Dir nicht gefällt, die Versicherung des Hausbesitzers handelt völlig korrekt. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht findet Anlehnung an BGB §823. Dort setzt eine Haftung Schuld oder Fahrlässigkeit voraus. Beides kann man dem Hausbesitzer nicht vorwerfen. Der Schaden ist also selbst, respektive von der Teilkaskoversicherung, zu tragen.

Michael

sorry sehr heikle sache kann und will nicht Antworten.

Gruss
Daniel