Schaden bei der Arbeit

bei der Arbeit (edeka, aushilfe) lässt jemand ungeschickt einen Rolli auf seine Hosentasche fallen, so dass sein iPod, der
sich in selbiger befand, heftig einen abbekommen hat. Das Display ist
gesprungen und auch an der Festplatte scheint irgendwas im Eimer zu
sein, auf jeden Fall wird das Gerät nicht mehr vom PC anerkannt und er
macht auch keine Anstalten irgendetwas abzuspielen… noch nicht
einmal ausstellen konnte man das teil. Da die Aushilfe technisch nicht ganz
ungeschickt ist, machte sie das Teil auf, zum einen um es
auszumachen (kabel vom Akku ziehen und wieder einstecken), zum anderen um
zu checken, wie leicht sich das Display austauschen ließe, wenn es
denn nur das display wäre… dabei hat sich ihm dann aber offenbart,
dass der Rest auch hin ist. So, jetzt das eigentliche Problem: Das Gerät wurde vor einem Jahr bei Ebay gekauft, für kanpp
300€ (iPod Video, 30GB, heute gebraucht für 150 zu bekommen). Die Aushilfe geht also heute morgen zum Chef und fragt, ob da was mit der Versicherung zu machen sei. Dieser meint darauf hin, er solle das Gerät
morgen mal mit dem Kaufbeleg vorbeibringen… das Ding ist: nen
Kaufbeleg von Ebay hat er nicht, die Überweisungsquittung ist leider
auch nicht auffindbar und noch nicht mal den Kontoauszug findet er…
Hat er trotzdem eine Chance darauf, dass er von der Versicherung (welcher überhaupt?) nen neuen (oder
auch gebrauchten) iPod bekommt?
mfG

bei der Arbeit (edeka, aushilfe) lässt jemand ungeschickt
einen Rolli auf seine Hosentasche fallen,

Handelt es sich um einen Eigenschaden? Wie fällt denn ein Rolli auf die Hosentasche?

so dass sein iPod,
der
sich in selbiger befand, heftig einen abbekommen hat. Das
Display ist
gesprungen und auch an der Festplatte scheint irgendwas im
Eimer zu
sein, auf jeden Fall wird das Gerät nicht mehr vom PC
anerkannt und er
macht auch keine Anstalten irgendetwas abzuspielen… noch
nicht
einmal ausstellen konnte man das teil. Da die Aushilfe
technisch nicht ganz
ungeschickt ist, machte sie das Teil auf, zum einen um es
auszumachen (kabel vom Akku ziehen und wieder einstecken), zum
anderen um
zu checken, wie leicht sich das Display austauschen ließe,
wenn es
denn nur das display wäre… dabei hat sich ihm dann aber
offenbart,
dass der Rest auch hin ist. So, jetzt das eigentliche Problem:
Das Gerät wurde vor einem Jahr bei Ebay gekauft, für kanpp
300€ (iPod Video, 30GB, heute gebraucht für 150 zu bekommen).
Die Aushilfe geht also heute morgen zum Chef und fragt, ob da
was mit der Versicherung zu machen sei. Dieser meint darauf
hin, er solle das Gerät
morgen mal mit dem Kaufbeleg vorbeibringen… das Ding ist:
nen
Kaufbeleg von Ebay hat er nicht, die Überweisungsquittung ist
leider
auch nicht auffindbar und noch nicht mal den Kontoauszug
findet er…
Hat er trotzdem eine Chance darauf, dass er von der
Versicherung (welcher überhaupt?) nen neuen (oder
auch gebrauchten) iPod bekommt?
mfG

Keine Quittung, keine Kontoauszug?
Wenn ich mir für teuer Geld Technik kaufe, halte ich doch wenigstens ein wenig Ordnung! Kontoauszüge kann ich nachbestellen!

Zur Frage:
Wenn es ein Eigenschaden ist - leider Pech gehabt.
Was hat der Arbeitgeber mit dem Ipod zu tun und warum sollte die Versicherung von Edeka dafür aufkommen. Grundsätzlich sind solche Ipods während der Arbeitszeit nicht in Hosentaschen mitzuführen.
Grüsse
A.

bei der Arbeit (edeka, aushilfe) lässt jemand ungeschickt
einen Rolli auf seine Hosentasche fallen, so dass sein iPod,
der sich in selbiger befand, heftig einen abbekommen hat.

Das ist ein Eigenschaden. Für den kommt keine Versicherung auf und auch nicht der Arbeitgeber.

Hallo,

seh ich ein bisschen anders.
Wessen Hosentasche war das? Dessen, der auch den Rolli ungeschickt bewegte? -> Ja, wie schon zuvor beschrieben, Eigenschaden, keine Zahlung.
Fremder (=Aushilfe) hat den Rolli bewegt und auf eine FREMDE Hosen geworfen, dann zahlt hier die Betriebshaftpflichtversicherung von Edeka. Denn die Aushilfe ist ein Erfüllungsgehilfe und Edeka haftet.
Einen Nachweis über die Höhe des Kaufpreises und damit auch über das Alter ( => Wert!!!) ist zwingend erfoderlich, da sonst nur ein Anerkennungsbetrag (Pauschale) bezahlt wird.

Hilft das?

-)
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