ich hätte eine Frage zu folgendem -natürlich fiktivem- Fall:
Jemand bittet seinen Nachbarn, zwei Pakete für ihn anzunehmen, dieser nimmt es an und auf dem Weg zurück in die Wohnung (der Paketzusteller hatte sich geweigert, beim tragen zu helfen) stolpert er auf der Treppe, das Paket fällt die Treppe herunter, der Inhalt (Elektronik) wird zerstört.
Der Schaden tut dem Nachbarn wahnsinnig leid, es gibt auch überhaupt keinen Streit, nur die Suche nach einer Lösung.
Der Nachbar hat eine private Haftpflichtversicherung, jedoch scheinen
folgende Aspekte problematisch zu sein:
Handelte es sich bei der Paketannahme um einen Auftrag oder einen Gefälligkeitsdienst ? Im zweiten Fall könnte ja die Haftung ausgeschlossen sein, die Haftpflichversicherung würde evtl. nicht zahlen.
Wenn jemand mit zwei Paketen (ein grosses schweres und ein kleines leichtes) versucht auf einmal die Treppe hochzulaufen, ist das dann nur leichte Fahrlässigkeit ? Dies hätte ja auch Folgen für die Haftung.
Ein grosses Problem: Ein Ersatz für den Inhalt des zerstörten Paketes wird bis Weihnachten benötigt !!
Der Artikel hat einen Wert von ca. 350 Euro (Ladenpreis), als Rückläufer war es möglich, diesen für 160 Euro von einem speziellen Versandhändler zu erwerben, der Artikel ist bei ihm aber nachweislich ausverkauft.
In welchem Umfang leistet die Haftpflichtversicherung ?
Die beste Lösung für den Geschädigten wäre:
Vor Ort das günstigste Angebot suchen (wäre etwa 150 Euro teurer), hinfahren, kaufen.
Beim Schreiben merke ich, dass dies ein idealer Fall für eine Klausur/Hausarbeit wäre, dies ist aber nichts dergleichen. Manchmal schreibt das Leben die besten Fälle…
moin,
ich wuerde den versender/verkaufer wegen mangelhafter verpackung haftbar halten, denn wenn die ware einen sturz nicht uebersteht, dann auch nicht das gebolze auf paketsortieranlagen oder das „feinsortieren“ per weitwurf in die lieferwagen.
gruss
khs
Es war doch ausreichend gesichert, schließlich ist es ja heil beim Nachbarn/Empfänger angekommen.
Wer weiß denn ob der Nachbar darauf gefallen ist… das kann man natürlich nicht einplanen.
Tja, Unehrlichkeit u Anstiftung zu dieser lässt doch einiges auf den Charakter schließen…
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mooooooment
hallo,
das hast du voellig falsch verstanden:
ich hatte nicht vor, jemanden was in die schuhe zu schieben - meine behauptung ist und bleibt: das geraet war nicht ausreichend verpackt!
unter einem sturz versteh ich das fallenlassen aus ca 1 meter hoehe.
dieses fallen passiert taeglich tausendemalefach in paketwagen, z.b. wenn der wagen leerer wird, und sich die pakete nicht mehr tetrismaessig gegeneinander sichern.
google doch mal „verpackungsrichtlinien“, und da wirst du finden, dass so ein sturz locker drin sein muss.
gruss
khs
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Hallo Andrea,
gehen wir von ehrlichkeit aus, ist die Aussage des Nachbarn richtig, dass es ihm hingefalen ist. Also dass muss ein Paket wirklich überstehen. Die Post, sowie alle privaten Paketdienste gehen nicht gerade zimperlich mit den Paketen um, dass kann ich Dir versichern. Wenn ich etwas verschicke muss ich es so verpacken, dass es den Transport unbeschadet übersteht, dass geht durchaus.
Firmen die profesionell versenden haben ihre Verpackungen deshalb in der Regel auf sowas ausgetestet und es passiert nichts.
Sollte bei dem Transport was kaputtgehen, leisten seriöse Anbieter im Normalfall ohnehin kostenlosen Ersatz.
Alos khs hat recht in diesem Fall, und ist garantiert kein Betrüger.
Gruß elmore
Wir sind doch uns einig, dass die Verpackung den Versand überlebte - also mit allem was ihr schreibt - rumfliegen durch den Wagen - schmeißen beim Einsortieren.
Das heißt doch aber auch, dass durch diesen Sturz des Nachbars eine außergewöhnliche Gewalteinwirkung herschte.
Ich glaub die Bestimmungen heißen, dass es Stürze so um den 1 m überstehen soll.
also eine normale Treppe ist im Normalfall höher als ein Meter.
Diese Gewalteinwirkung konnte der Absender nicht voraussehen - es würde Betrug sein.
Andrea
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Wir reden hier aber von einem Sturz die Treppe(!) herunter.
Die Elekronik-Verpackung, die hier einen Schaden ausschließen
könnte, möchte ich sehen…
also mal vollkommen unabhängig von der Sache jetzt an sich…
Wenn man bei einem Elektronikhändler ein Gerät kauft, so ist die Verpackung, die da vom Hersteller dazu geliefert wird, ausschließlich zur palletierten Beförderung tauglich, es würde also sowieso nicht reichen, da einfach einen Paketaufkleber dran zu kleben und das Ding mit der Post zu verschicken(oder irgend einem anderen Unternehmen).
Ich weiß, daß sich da sowieso kaum ein Händler drum kümmert, aber derjenige muss dann auch dafür haften, wenn der Kram beschädigt ankommt, da er nicht fachgerecht verpackt hat.
Ich weiß, daß sich da sowieso kaum ein Händler drum kümmert,
aber derjenige muss dann auch dafür haften, wenn der Kram
beschädigt ankommt, da er nicht fachgerecht verpackt hat.
Die ganze Diskussion ist total sinnnlos. Fakt ist schließlich, daß das Paket bereits zugegangen war, bevor es beschädigt wurde. Somit ist die Sache nicht das Problem des Versenders.
Die ganze Diskussion ist total sinnnlos. Fakt ist schließlich,
daß das Paket bereits zugegangen war, bevor es beschädigt
wurde. Somit ist die Sache nicht das Problem des Versenders.
Also ich bin auch der Meinung - der Versender hat seine Schuldigkeit getan… was kann er denn dafür, dass der Empfänger nicht laufen kann?