Schaden bei Paketannahme nicht erkannt

Liebe/-r Experte/-in,

bin zwar selber in der Branche, habe ein mittleres Problem bei der Haftung durch den Transportdienstleister (KEP)und bitte um Ihre Stellungnahme.
Ein Kunde schaltet eine Transportvermittlungsagentur ein, die angenommene Transportaufträge unter Hinweis auf die AGB des beauftragten Dienstleisters von privaten und gewerblichen Kunden annimmt und vermittelt.
Bei der Auslieferung eines Paketes unterschreibt der Empfänger die Übergabe des Paketes ohne Hinweis auf einen Schaden.
Dieser wird erst beim Auspacken entdeckt. Ebenso wird der Fahrer beschuldigt, die Sendung so auf den Boden gestellt zu haben, dass eine äußere Beschädigung nicht direkt erkennbar gewesen ist.
Der beauftragte Spediteur lehnt die Regulierung mit der Begründung ab, dass der Schaden hätte unmittelbar bei der Frachtübernahme vom Frachtführer angemeldet werden müssen.
Nun richtet sich die Schadensersatzforderung gegen die Vermittlungsagentur.
Diese lehnt die Übernahme ab, da der eingeschaltete Dienstleister ebenfalls den Schaden nicht anerkennt.
Hat jemand Erfahrung mit dieser Konstellation?

Danke und Gruß

Hallo,
Wurde der schaden erst beim auspacken festgestellt und die Verpackung war einwandfrei?
Oder hat der Fahrer das Paket während der Auslieferung so platziert, dass beschädigte Verpackung nicht erkennbar war?

Also beim sogenannten verdeckten transpirtschaden muss der KEP Dienst binnen 7 Tagen für den verdeckten transportschaden schriftlich haftbar gehalten werden, sonst sind i.d.R. Sämtliche Ansprüche erloschen!
Zudem hat der anspruchsteller die Beweislast, dass der schaden während dem Transport eingetreten ist! Dieser Beweis ist in der Praxis fast nur mit einem Sachverständigen-Gutachten zu führen… Also schwierige Sache…

Viele Gruesse

tja, da liegt der Hase im Pfeffer:
in der ersten Schadensmeldung war davon die Rede, dass der Schaden beim Auspacken festgestellt wurde.
Im Nachhinein wurde der Auslieferungsfahrer beschuldigt, er habe das Paket so plaziert, dass ein Loch in der Verpackung nicht festgestellt werden konnte.
Die Fotos zeigen aber eine unbeschädigte Verpackung und eine derart beschädigte Ware, dass es ein NICHTFESTELLBARER SCHADEN ausgeschlossen zu sein scheint.
D.h., die Ware ist „Matsch“ der Karton intakt.
Nichtsdestotrotz wurde innerhalb von zwei Tagen ein Schaden gemeldet. Der Wert des Schadens aber erst ca. 5 Monate später!

Auf die ferne kann ich den Fall nicht lösen… Verjähren tut das erst in einem Jahr!
Inhalt Matsch bei völlig intakter Verpackung? Schwer vorstellbar, Problematik der nicht beanspruchungsgerechter verpackung kommt sicher hinzu…