Schaden bei PKW Haftpflicht und Vollkasko

Szenario:

A parkt mit PKW aus und beschädigt dabei PKW von B. 100% Schuld bei A. Bei beiden Fahrzeugen sind die Stoßstangen beschädigt.

Kosten sind lt. Gutachten:
A 1.200 Euro
B 900 Euro

Mehraufwand für A in der Haftpflicht 960 Euro, Vollkasko 1.110 Euro. Wie das Schicksal also spielt zahlt A also in jedem Fall das gleiche. Ob jetzt die Versicherung zahlt oder er selber.

Nun der Gedankengang, wie A günstiger aus der Sache raus kommt:

Da die eigene Stoßstange zwar beschädigt ist, das Auto jedoch fahrtüchtig ist und der Schaden optisch nicht auffällt überlegt er sich, keine Reperatur zu machen (zumal demnächst eine andere Stoßstange dran soll) und möchte statt Reperatur das Geld lt. Gutachten abzgl. MwSt von der Versicherung haben. Geht das? Sozusagen als seelige/finanzielle Entschädigung.

Mit dem so erhaltenen Geld möchte A den Haftpflichtschaden ankaufen, damit er in der Haftpflicht nicht hochgestuft wird.

Da das eigene Auto von A mittlerweile das Alter hat, in dem eine Vollkasko so oder so langsam überflüssig wird, würde A Ende diesen Jahres die Vollkasko kündigen und würde so, da ja keine VK mehr besteht, in der VK nicht hochgestuft werden.

Ist der Gedankengang so richtig oder wurde irgendetwas grundlegends vergessen oder nicht beachtet?

Warum zahlt A den Haftpflichtschaden nicht direkt sondern will ihn sich zurückkaufen? Wenn die VK gekündigt wird, ists m.E. okay, da nach einem Jahr ohne VK wieder die SF-Klasse der Haftpflicht maßgeblich ist.

Warum zahlt A den Haftpflichtschaden nicht direkt sondern will
ihn sich zurückkaufen? Wenn die VK gekündigt wird, ists m.E.
okay, da nach einem Jahr ohne VK wieder die SF-Klasse der
Haftpflicht maßgeblich ist.

Interessantes denkmodell, ist mir auch noch nicht untergekommen…

Aber zu dir Cassis, ich denke mal, es wird davon ausgegangen, dass der Ast, wie in der meisten Fällen mit dem VR direkt abrechnet.

Grüße
Mike

Genau, die Werkstatt von Person B rechnet direkt mit der Versicherung von A ab, daher muss A den schaden zurückkaufen. Letztlich ist es wohl auch egal, ob A direkt den Schaden bezahlt oder das über die Versicherung geht.

Oder gibt es im internen Ablauf bei der Versicherung einen internen Malus, wovon der VN A nichts merkt?

Oder gibt es im internen Ablauf bei der Versicherung einen
internen Malus, wovon der VN A nichts merkt?

Nö, nur unnötigen Aufwand!

und nen anderen preis den die werkstätten dem vr in rechnung stellen als ihrem eigenen kunden.