Guten Tag,
Wenn bei einer privaten Geburtstagsfeier ein Schaden entsteht und der Schuldige nicht bestimmbar ist, könnte man soetwas über die private Haftpflicht vom Veranstalter klären?
Danke schonmal im vorraus
Guten Tag,
Wenn bei einer privaten Geburtstagsfeier ein Schaden entsteht und der Schuldige nicht bestimmbar ist, könnte man soetwas über die private Haftpflicht vom Veranstalter klären?
Danke schonmal im vorraus
Hallo,
es ist eher unwahrscheinlich, dass die eigene PHV hier einspringt. Sonst könnte ja jeder kommen und sagen, mir ist bei einer Feier was passiert und der „Schuldige“ ist nicht ermittelbar.
Also die Chancen stehen hier relativ schlecht.
Je nachdem was passiert ist, gibt es aber die Möglichkeit, dass andere Versicherungen (z.B. Hausrat) einen entstandenen Schaden regulieren.
Grüße
Lars Grimm
Hallo Eskimo2000,
Wenn bei einer privaten Geburtstagsfeier ein Schaden entsteht
und der Schuldige nicht bestimmbar ist, könnte man soetwas
über die private Haftpflicht vom Veranstalter klären?
die PHV deckt Schäden, die der Versicherungsnehmer durch Fahrlässigkeit SCHULDHAFT zu verantworten hat.
In einem Fall, in dem nicht einmal der Schädiger bekannt ist, wird der einzige Versicherungsschutz für den „Partyveranstalter“ vermutlich in der Abwehr von Ansprüchen liegen. Oder worin wäre in diesem Fall das Verschulden zu sehen?
(Nebenbei bemerkt: Aufgrund der wenigen gemachten Angaben (Was für ein Schaden? Wie ist er entstanden? Wer ist geschädigt? Was heißt „nicht bestimmbar“? etc.) fällt es schwer überhaupt etwas hierzu zu sagen.)
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
Ja die Angaben sind durchaus Lückenhaft
Zu Schaden kam dabei ein Waschbecken, dass höchstwarscheinlich durch ein stürzende Person abgerissen wurde. Wer dies natürlich getan hat, ist praktisch unmöglich zu bestimmen.
Der Schaden wurde daraufhin behoben und nun bleibt der veranstalter auf seinen Kosten liegen.
Hallo nochmal,
Zu Schaden kam dabei ein Waschbecken, dass höchstwarscheinlich
durch ein stürzende Person abgerissen wurde. Wer dies
natürlich getan hat, ist praktisch unmöglich zu bestimmen.
mit Verlaub und vielleicht bin ich ja naiv, aber:
Wieso ist das nicht zu bestimmen?
Ist das so zu verstehen, dass es „keiner gewesen sein will“?
Sind die Besucher der Feier denn alle befragt worden? Es sollte doch irgendjemandem etwas aufgefallen sein, oder? So ein Waschbecken reisst ja nicht mal eben so ab. Da muss schon ordentlich Kraft eingewirkt haben. Der Verursacher kann also nicht behaupten, das nicht gemerkt zu haben (nicht mal, wenn er ordentlich gebechert haben sollte).
Vielleicht sollte man nochmal an die Besucher appellieren, „mal den A… in die Hose zu bekommen“ und dazu zu stehen, wenn man einen Schaden verursacht hat.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch