Hallo,
eine Bekannte hat im Rahmen einer Reitbeteiligung in einem Reitstall ein Pferd geritten. Dabei ist sie vom Pferd gefallen und hat die Trense (Teil des Geschirrs (?)) beschädigt. Sie hat diesen Schaden (130 Euro für eine neue Trense) ihrer Haftpflicht gemeldet. Nun will die Versicherung wissen, warum sie die Trense benutzte und ob sie sich diese vom Eigentümer des Pferdes geliehen hatte.
Nun ist es so, dass es üblich ist, die Trense des Eigentümers zu benutzen.
Warum stellt die Versicherung diese Frage, bzw. wie soll meine Bekannte argumentieren, damit sie den Schaden ersetzt bekommt?
Gruß,
Keule
Hallo Keule,
Warum stellt die Versicherung diese Frage,
Die Versicherung fragt, weil geliehene und gemietete Sachen in der Haftpflicht ausgeschlossen sind (d.h. sie muß den Schaden selbst übernehmen).
bzw. wie soll meine
Bekannte argumentieren, damit sie den Schaden ersetzt bekommt?
Erwartest du hier, daß dir jemand den Versicherungsbetrug in den Mund legt???
Gruß
Ann
Hallo ihr beiden,
die Frage ist doch vielmehr: Hat sie den Schaden schuldhaft verursacht? Meiner Meinung nach nimmt der Vermieter doch mit Mietübergabe in Kauf, dass Beschädigungen durch mangelndes Verschulden eintreten können.
Gruß
Marco
Hallo,
danke für Eure Meinungen.
Sie ist gestürzt nachdem das Pferd aufgrund äußerer Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, gescheut(?) hat. Genauso gut hätte dies jedem anderen dieser Reitbeteiligung zu diesem Zeitpunkt passieren können.
Erklärumg Reitbeteiligung: Ein Pfereeigentümer stellt sein Pferd bei einem Reitstallbesitzer unter und zahlt dafür einen monatl. Betrag. Pferdeliebhaber und Reitfreunde können sich nun ein paar mal im Monat um das Pferd kümmern und reiten. Dafür einen festgelegten monatlich Betrag an den Pferdeeigenümer.
Andere Überlegung: Wenn ich in einem Autohaus ein Auto zur Probe fahre und baue unverschuldet einen Unfall, muss ich den Schaden ja wohl auch nicht aus eigener Tasche zahlen. In diesem Fall ist das Autohaus wohl versichert. Vielleich muss der Pferdeeigentümer ja den Schaden selber bzw. seine Versicherung übernehmen?
Bin auf Eure Meinungen gespannt!
Gruß,
Keule
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Hallo Keule,
ich denke, das deiner Bekannten kein verschulden zu Last gelegt werden kann und kein Ersatzanspruch besteht. Dies aber zu klären ist der Haftpflicht vorbehalten. Kann auch sein, das die einfach den Schaden reguliert ohne einen Anspruch. Ich würde alles der Haftpflicht mitteilen und auch den genauen Hergang. Weiterhin ist es nicht ratsam zu versuchen, mit irgendwelchen Formulierungen zu versuchen einen ansonst nicht ersatzpflichtigen Schaden in ein positiveres Licht zu rücken. Die Leute aus den Schadenabteilungen kennen sich besser aus als mancher meint.
Viele Grüße sendet