Hallo,
eine Person zieht aus einer Mietwohnung aus. Sie hat mehrere Helfer die ihr die schwere Sachen durchs Treppenhaus tragen.
Dabei wird an mehreren Stellen die Treppenhauswand beschädigt ( Farbe und Putz ab ).
Der Vermieter ( Beistzer des Hauses ) verlangt nun das die Schäden repariert werden.
Einer der Helfer meldet es seiner Haftpflichtversicherung. Diese lehnt eine Zahlung aber ab ( wegen Gefälligkeit ).
Die letzte Frage ist : Muss man für Schäden überhaupt aufkommen ? Ich meine das es beim Umzug immer mal zu kleinen Schäden kommen kann, ist ja normal.
Gibt es Urteile oder Erfahrungen ?
MfG