Schäden bei Umzug. Muss man bezahlen ? Haftpflicht kommt nicht auf

Hallo,

eine Person zieht aus einer Mietwohnung aus. Sie hat mehrere Helfer die ihr die schwere Sachen durchs Treppenhaus tragen.

Dabei wird an mehreren Stellen die Treppenhauswand beschädigt ( Farbe und Putz ab ).

Der Vermieter ( Beistzer des Hauses ) verlangt nun das die Schäden repariert werden.

Einer der Helfer meldet es seiner Haftpflichtversicherung. Diese lehnt eine Zahlung aber ab ( wegen Gefälligkeit ).

Die letzte Frage ist : Muss man für Schäden überhaupt aufkommen ? Ich meine das es beim Umzug immer mal zu kleinen Schäden kommen kann, ist ja normal.

Gibt es Urteile oder Erfahrungen ?

MfG

Ja das kommt vor.

Klar, würde ich ja auch machen.

Ja muss man, ist ja auch normal wenn man beim Ausparken mal einen Schanden verursacht, dennoch möchtest du dein Schaden repariert haben - auf Kosten den Verursachers.

Ja, natürlich.

Hi,

@anon44275120 hat dir das schon sehr gut mit dem beim Ausparken verursachten Schaden beschrieben. Natürlich kann immer etwas passieren, aber was glaubst du, warum der Vermieter auf den Reparaturkosten sitzen bleiben müsste?

Gruß
Christa

Aber wieso zahlt das die Haftpflichtversicherung nicht ? Dafür hat man ja normal so etwas ?

Und wie müssen die Reparaturen ausgeführt werden ? Der Besitzer möchte alles neu streichen lassen.

Ich hingegen denke etwas Farbe über die beschädigten Stellen und alles ist gut

Alles ist etwas übertreiben, genau wie nur etwas Farbe darauf. Kenne das Schadensbild nicht genau, aus Erfahrung würde ich jetzt mal sagen, Schadstellen Verputzen/Spachteln und den Bereich in den passenden Ton (angepasst an die Verfärbungen) streichen. Bei einer kleinen Stelle kommt da schnell ein halbe qm zustande, was sich bei mehreren Stellen dementsprechend summiert.

Weil Haftpflichtversicherungen im allgemeinen bei Schäden nicht zahlen, die bei der Ausübung einer Gefälligkeit entstanden sind.

Du meinst, wenn ich in Deine Wohnung komme und mit dem Messer einen Holztisch zerkratze, dann reicht es, wenn ich Dir anschließend einen braunen Filzstift überreiche?

Der Eigentümer hat selbstredend den Anspruch, daß der beschädigte Gegenstand hinterher die gleiche Beschaffenheit aufweist wie vorher - oder Zustand zumindest so weit wie möglich wieder hergestellt wird.

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Das Stichwort hat dir die Versicherung schon genannt: Gefälligkeitsschaden. Ein Helfer kann nicht noch zur Kasse gebeten werden, wenn er aus Versehen etwas kaputt macht, während er dir (kostenlos) hilft. Es gibt Versicherungen, die (wohl für höhere Beiträge) auch Gefälligkeitsschaden abdecken.

Hast du denn keine eigene Haftpflichtversicherung?

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Weil es eine Gefälligkeit ist, dass dir die Leute geholfen haben, ist es DEINE Sache, für den Schaden aufzukommen. Sie handelten schließlich in deinem Auftrag. Also müsste DEINE Haftpflicht zahlen und nicht die der Helfer. Und wenn du keine hast, zahlst du eben selber.

Die Person hat eine Haftpflichtversicherung. Zahlt sie dann ? Es bleibt ja im Prinzip bei einer Gefälligkeit

Reich den Schaden bei ihr ein. Dann wirst du sehen, ob das bei deiner Versicherung mitversichert ist oder nicht. Erstmal gehe ich davon aus.

Aber das hat natürlich genau GAR NICHTS mit der Frage der Haftung zu tun. Der Vermieter hat auf jeden Fall Ansprüche an dich.

Warum der Helfer ?
Warum nicht Du als Verantwortlicher für den Umzug ? Du hast den Mietvertrag gehabt und Du bist für den Vermieter der Verantwortliche.
Melde es deiner Haftpflicht-VS und die wird den Schaden übernehmen.

Da helfen Bekannte oder Freunde schon (sicherlich) unentgeltlich mit und dann sollen sie auch noch für normale Unachtsamkeit haften ? Das wäre ja ein starkes Stück !
Sie haften auch nicht wenn sie bei deinem Umzugsgut etwas beschädigen oder zerstören. Nicht für normale Unachtsamkeit oder Unfall.

mfG
duck313