Schaden bei Unterlassung

Hallo zusammen,

in welcher Form schadet es, wenn man es unterlässt (kein Verzicht), den Steuerfreibetrag bei seinen stuerpflichtigen Vermögensanlagen auszuschöpfen?

Danke. Grüße mki

Hallo,

ich gehe davon aus dass der Freistellungsauftrag i.H.v. 801 € bei den Kapitaleinkünften gemeint ist.

Wird der Freistellungsauftrag nicht gestellt, zieht die Bank ab dem 1€ die Abgeltungssteuer i.H.v. 25 % + Soli automatisch von den Erträgen ab.

Die zuviel abgezogenen Steuern können dann ggf. über die Einkommensteuererklärung wieder zurückgeholt werden, allerdings hat man dem Finanzamt dann de facto übers Jahr ein zinsloses Darlehen gewährt.

MfG