Schaden beim Carsharing nicht gemeldet. Was nun?

Hallo zusammen,

angenommen, A leiht ein Carsharing-Auto aus. Wie sich später herausgestellt, gibt’s bei dem Auto bereits einen Schaden, der im Schadenbuch noch nicht vermerkt ist und den auch A dem Anbieter nicht gemeldet hat, was einen der folgenden Gründe hat:

  • A hatte einfach keine Zeit zur Kontrolle des Autos auf Schäden vor der Fahrt;
  • A hatte den Schaden bei der Kontrolle übersehen;
  • A hatte den Schaden mit einem anderen bereits gemeldeten verwechselt;
  • A wollte den Schaden melden, aber beim Anruf hat der Anbieter lange nicht geantwortet oder es gab sogar eine Ansage, dass man lange warten müsste.

Wie ist hier also die Konstellation zwischen Verschulden und Meldepflicht (Vorschäden)?

Muss der Anbieter nachweisen, dass A den Schaden verursacht hat oder haftet A sowieso, weil er den Schaden nicht gemeldet hat?

Es ist klar, dass in allen AGBs steht, dass man vorher kontrollieren muss, aber nach BGB müsste ja der Anbieter das Verschulden von A nachweisen, oder?

Inwieweit machen Fotos vor und nach der Fahrt Sinn? A könnte ja nicht beweisen, wann die Fotos gemacht wurde… Oder macht es doch Sinn, weil der Anbieter zusätzlich noch beweisen müsste, dass die Fotos zu einem anderen Zeitpunkt gemacht wurden?

Danke schon mal

[verschoben von Auto vom www Team]

Servus,

ein bissle weniger abstrakt (hoffentlich macht Dir das nichts aus):

Bei Stadtmobil Rhein-Neckar war es jedesmal in ein paar Minuten erledigt, wenn ich nach Rückgabe des Autos einen Schaden anzeigte, der von einem vorherigen Nutzer verursacht und nicht im Schadenbuch festgehalten war. Wie viele Male das jetzt waren, hab ich mir nicht gemerkt.

Allerdings: Es hat sich nicht um bedeutendere Dinge wie z.B. Löcher im Kühler, fehlende Bremsbeläge oder Kolbenfresser gehandelt.

Schöne Grüße

MM

Die gesetzliche Regelung sieht so aus, dass man nur für Schäden haftet, die man verursacht hat. Man kann einen Schaden auch durch Unterlassung verursachen, wenn man zu einer Handlung rechtmäßig gezwungen ist.

Alle Carsharing-Dienste dürften darauf bauen, dass jeder:

  • einen selbst verursachten Schaden unverzüglich meldet
  • einen nicht bekannten Vorschaden unverzüglich bei der Annahme des Fahrzeugs meldet

Der Anbieter folgert dabei gemäß seinen AGB, dass die Unterlassung einer Meldung einer Erklärung gleichkommt, das Fahrzeug habe keine bzw. keine bekannten Vorschäden.

Das mag das BGB in §308 nicht so gerne:
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam:
5. eine Bestimmung, wonach eine Erklärung des Vertragspartners des Verwenders bei Vornahme oder Unterlassung einer bestimmten Handlung als von ihm abgegeben oder nicht abgegeben gilt, es sei denn, dass
a) dem Vertragspartner eine angemessene Frist zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eingeräumt ist und
b) der Verwender sich verpflichtet, den Vertragspartner bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen;

Gibt es diesen Hinweis bei jeder Buchung? „Wenn Sie die Fahrt ohne Meldung von bislang unbekannten Vorschäden antreten, so gilt das Unterlassen der Meldung als rechtswirksame Bestätigung des mit dem Bordbuch übereinstimmenden Zustands des Fahrzeugs.“

Es muss dem Benutzer eines Carsharing-Fahrzeugs ultimativ klar sein, dass er eine Erklärung mit einer erheblichen Bedeutung dadurch fiktiv abgibt, dass er KEINE Erklärung tatsächlich macht!

Jetzt müsste noch geklärt werden, wie es mit übersehen Schäden aussieht - vor allem aber, ob man die Tatsache, wer wann etwas gemeldet hat, direkt als Beweis nehmen kann, wer den Schaden verursacht hat.

Das klappt meiner Meinung nach nicht.
Ich kann eine Schadensmeldung als Beweis annehmen, dass der Schaden vor dieser Fahrt da war.
Aber ob sie vom Vormieter, vom Vor-Vormieter oder von einem Unfallflüchtigen verursacht wurde, der das Fahrzeug zwischen zwei Anmietungen beschädigt hat, kann ich so keinesfalls beweisen.
Sollten die AGB der Meinung sein, das als Beweis gelten zu lassen und dadurch Kosten einem Benutzer aufwälzen, von dem gar nicht sicher ist, dass er den Schaden verursachte, dann ist das jedenfalls eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers - und daher unwirksam.

Also bei allen carsharing-Unternehmen, die ich nutze, wurde ich mehrmals darüber informiert, dass ich für Schäden, die ich nicht vor Fahrtantritt melde, verantwortlich bin. Allerdingsvgibt es die Info nicht vor jeder Fahrt.

X-Stroms ermutete Rechtssituation müsste man dann wohl in einem gerichtlichen Verfahren durchsetzen.

Ich gucke, wie vermutlich die meisten Nutzer, nie genau das Auto an. Carsharimg mache ich ja, weil es praktisch ist und schnell geht. In einem Fall, der schon länger zurückliegt, habe ich allerdings mal den Schaden meines Vorgängers zahlen müssen, was natürlich sehr ärgerlich war.
Karl

Zwei Dinge sind fraglich:

  1. War es der vorherige Benutzer oder war es ein Dritter mit Fahrerflucht?
  2. Hättest du es wirklich bezahlen MÜSSEN?

Nö. Nicht ‚man‘. Das müsste derjenige, der geschädigt ist. Der irgendwem eine Forderung stellt. Also die Carsharing-Organisation.

Stimmt. Aber die Organisation würde einen dann vermutlich bald abschalten und man könnte dann das System nicht mehr nutzen. Man müsste sich also überlegen, ob einem bei einem möglicherweise mehrjährigem Prozess das wert ist.

Das steht ihr immer offen. Es gibt schließlich keinen Rechtsanspruch darauf, dort Mitglied / Kunde zu sein.

Ich habe damals schon mit Greenwheels schriftlich diskutiert, ihnen auch genau diese Fragen gestellt. Angeblich konnte die Werkstatt erkennen, dass der Schaden nicht zwischen meinem Mietende und dem Eintreffen des Mitarbeiters geschah. Letztlich haben sie sich auf die von mir unterschriebenen Bedingungen berufen und ich war der Meinung, letztlich selbst schuld zu haben, da ich das Auto vorher nicht genau angeguckt habe.

Das ganze ist vielleicht 12 Jahre her. Habe seitdem zum Glück keinen Schadensfall mehr gehabt.