Schaden dreimal höher als von Polizei geschätzt

Hallo,
bei einem Unfall wurde von der Polizei ein Schaden von ca. 500€ geschätzt und schriftlich festgehalten. Darf der Geschädigte bei der Versicherung das mehr als dreifache (1600€) als Schaden angeben?

Gruß
key

Tach,

bei einem Unfall wurde von der Polizei ein Schaden von ca.
500€ geschätzt und schriftlich festgehalten. Darf der
Geschädigte bei der Versicherung das mehr als dreifache
(1600€) als Schaden angeben?

Sofern er sich die Summe nicht ausgedacht hat sondern ein Gutachten/Kostenvoranschlag vorweisen kann: warum nicht?

Gruss
Paul

Natürlich darf er das, insbesondere wenn der Schaden nun mal höher ist.

Glaubst du ernsthaft, ein Polizist am Unfallort kann das einschätzen? Das könnte so spontan nicht mal ein Sachverständiger vernünftig tun.

Abgesehen davon ist die Einschätzung des Polizisten selbstverständlich in keinster Weise bindend.

Levay

Hi,

ist eher normal.

bei meinem letzten Unfall (5 autos) betrug die Schätzung der Polizei 20.000 €.
Allein der Totalschaden des Mercedes der mir reinfuhr nachdem jemand anderes in ihn gefahren ist, dürfte mindestens 35.000 € ausmachen plus die 11.000 € an meinem Auto plus die Schäden an den anderen 3 Autos…
dürfte der Schaden eher 100.000 € ausmachen, ohne Krankenkosten, ohne Schmerzensgeld…

Außerdem ist der Polizist kein Sachverständiger, sein Urteil ist völlig irrelevant.

grüße
miamei

Hallo,
die Polizei schätzt den Schaden am Unfallort lediglich ‚Pi mal Daumen‘, d.h. ein ungefährer, völlig unverbindlicher Wert, welcher lediglich das Ziel hat, als ‚Futter‘ für die unvermeidliche Unfallstatistik herzuhalten.

Für die Schadensregulierung, -abwicklung und das weitere Vorgehen ist dieser geschätzte Wert jedoch völlig unerheblich.

Grüße, ame

die Polizei schätzt den Schaden am Unfallort lediglich ‚Pi mal
Daumen‘, d.h. ein ungefährer, völlig unverbindlicher Wert,
welcher lediglich das Ziel hat, als ‚Futter‘ für die
unvermeidliche Unfallstatistik herzuhalten.

Die Unfallstatistik ist da eher zweitrangig. Für die aufnehmenden Beamten ist der geschätzte Schschaden deshalb wichtig, weil es ab bestimmten Summen und auch bei Verletzten erforderlich sein kann speziell ausgebildete und ausgerüstete Verkehrsermittlungsgruppen die Unfallaufnahme durchführen zu lassen.

Gruß Andreas

Hallo,

Die Unfallstatistik ist da eher zweitrangig. Für die
aufnehmenden Beamten ist der geschätzte Schschaden deshalb
wichtig, weil es ab bestimmten Summen und auch bei Verletzten
erforderlich sein kann speziell ausgebildete und ausgerüstete
Verkehrsermittlungsgruppen die Unfallaufnahme durchführen zu
lassen.

Die Unfallstatistik rangiert an erster Stelle (!) und nur deswegen wird eine Schadenshöhe festgelegt.
Nicht in jedem Bundesland gibt es diese " speziell ausgebildeten und ausgerüsteten Verkehrsermittlungsgruppen " und somit wird von dem einfachen ausgebildeten Polizisten der Unfall aufgenommen und die Schadenshöhe festgelegt. Diese Angabe ist aber für die Versicherung in keinem Fall bindend.

Gruß, FoPo

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Die Unfallstatistik rangiert an erster Stelle (!)

Dem kann ich mich nur anschließen. Der Schaden wird geschätzt, NUR wegen der Statistik. Ist echt so. Und das Schätzen hat keinerlei Auswirkungen auf die Versicherung. Wenn die demjenigen mit der Schadenshöhe nicht glaubt, wird sie schon einen Gutachter beauftragen bevor sie irgendwelches Geld fließen lässt.

Gruß

Hi,

auch Du hast es jetzt selbst erfahren: die meisten Polizisten haben schlichtweg keine Ahnung, jedenfalls nicht mehr als der Durchschnitt der bundesdeutschen Bevölkerung.

Grüße, M