Mal Angenommen:
Der Mieter M wohnt seit 3 Jahren in der Wohnung A des Vermieters V. Während dieser Zeit war Mieter M 3 Monate außer Landes - V wusste auch Bescheid.
Als M wiederkommt entdeckt er Wasserspuren an 3 Wänden, die durch einen Wasserschaden des Übermieters Ü verursacht wurden. M teilt das V mit. Nach einigen Gesprächen passiert allerdings nichts.
Da M die Wohnung laut eigener Aussage kaum nutzt und er sich durch den Schaden nicht beeinträchtigt fühlt unternimmt er auch nichts Weiteres. V kümmert sich ebenfalls nicht.
Nun hat M die Wohnung fristgerecht gekündigt, welche im renovierten Zustand übergeben werden muss. M teilt V mit, dass er nur die Räume streichen wird, die von dem Schaden nicht betroffen sind. V sagt, dass M sich selbst darum kümmern muss, von Ü den Schaden erstattet zu bekommen.
Ü ist im Übrigen auch informiert und sieht seine Schuld ein.
Es ergeben sich folgende Fragen:
- Wer muss sich darum kümmern, dass der alte Schaden behoben wird.
- Kann M einfach die Wohnung verlassen, ohne die Räume zu streichen?
- Da in jedem Raum nur eine Wand betroffen ist (und die Decke), müssen auch nur diese von Ü gestrichen werden (was ja reichlich bescheuert aussieht, wenn nur eine Wand frisch gestrichen ist).
Danke im Voraus
Hallo,
der Mieter wird beweisen müssen, dass der VM Kenntnis hatte vom Wasserschaden.
Der Mieter M wohnt seit 3 Jahren in der Wohnung A des
Vermieters V. Während dieser Zeit war Mieter M 3 Monate außer
Landes - V wusste auch Bescheid.
Als M wiederkommt entdeckt er Wasserspuren an 3 Wänden, die
durch einen Wasserschaden des Übermieters Ü verursacht wurden.
M teilt das V mit. Nach einigen Gesprächen passiert allerdings
nichts.
Da M die Wohnung laut eigener Aussage kaum nutzt und er sich
durch den Schaden nicht beeinträchtigt fühlt unternimmt er
auch nichts Weiteres. V kümmert sich ebenfalls nicht.
Nun hat M die Wohnung fristgerecht gekündigt, welche im
renovierten Zustand übergeben werden muss. M teilt V mit, dass
er nur die Räume streichen wird, die von dem Schaden nicht
betroffen sind. V sagt, dass M sich selbst darum kümmern muss,
von Ü den Schaden erstattet zu bekommen.
Ü ist im Übrigen auch informiert und sieht seine Schuld ein.
Es ergeben sich folgende Fragen:
- Wer muss sich darum kümmern, dass der alte Schaden behoben
wird.
Vermieter
- Kann M einfach die Wohnung verlassen, ohne die Räume zu
streichen?
ein Gespräch mit dem VM ist angebracht
- Da in jedem Raum nur eine Wand betroffen ist (und die
Decke), müssen auch nur diese von Ü gestrichen werden (was ja
reichlich bescheuert aussieht, wenn nur eine Wand frisch
gestrichen ist).
da der Mieter ohnehun renovieren muss, kann er entweder die osten mit dem Verursacher verrechnen oder dem VM. Seine eigene Leistung muss er erbringen.
Gruss Günter