Schaden durch abgesteltes fahrrad

servus,

folgende hyp. frage:

ein fahrradfahrer stellt sein fahrrad an einer fahrradhalterung- eine fest installierte vorrichtung auf dem gehweg- ab. er befistigt es mit einem sehr flexibelen spiralschloss, wobei das vorderrad des fahrrads nicht in die dafür vorgesehene halterung steht, sondern das fahrrad seitlich an diese fixirt wird. dierekt daneben sind haltebuchten für autos. durch den sturz des fahrrads wird ein ordnungsgemäß nach StVO geparktes auto beschädigt.

nun weigert sich die eigentümer den schaden zu ersätzen, weil er nach seiner ansicht kein verschulden am schaden hat.

wie seht ihr das?

Danke

Hallo!

wie seht ihr das?

Komplett anders.

Danke

Gern geschehen

Hallo lawdude,

folgende hyp. frage:

ein fahrradfahrer stellt sein fahrrad an einer
fahrradhalterung- eine fest installierte vorrichtung auf dem
gehweg- ab. er befistigt es mit einem sehr flexibelen
spiralschloss, wobei das vorderrad des fahrrads nicht in die
dafür vorgesehene halterung steht, sondern das fahrrad
seitlich an diese fixirt wird.

gerne gemacht, vor allem wenn die Halterung am Boden ist. So kann das Vorderrad nicht so leicht beschädigt werden.

dierekt daneben sind
haltebuchten für autos. durch den sturz des fahrrads wird ein
ordnungsgemäß nach StVO geparktes auto beschädigt.

nun weigert sich die eigentümer den schaden zu ersätzen, weil
er nach seiner ansicht kein verschulden am schaden hat.

Ich sehe das auch anders. Nicht zuletzt deswegen enthält der ADFC-Mitgliedsbeitrag eine - subsidiarische - Haftpflichtversicherung, damit kein Mitglied - und natürlich auch kein geschädigter - auf so einem Schaden sitzen bleiben muss.

Privathaftpflicht zahlt auch sowas, wenn man sie denn hat. Ich verstehe schlicht nicht, warum sich da jemand (als Schädiger) so anstellen muss.

Gruß, Karin

*g*
Immer wieder schön :smile:

Levay

Hallo,

Ich sehe das auch anders. Nicht zuletzt deswegen enthält der
ADFC-Mitgliedsbeitrag eine - subsidiarische -
Haftpflichtversicherung, damit kein Mitglied - und natürlich
auch kein geschädigter - auf so einem Schaden sitzen bleiben
muss.

Privathaftpflicht zahlt auch sowas, wenn man sie denn hat. Ich
verstehe schlicht nicht, warum sich da jemand (als Schädiger)
so anstellen muss.

Die Privathaftpflichtversicherung zahlt nur dann, wenn der Versicherte zur Haftung verpflichtet ist, d.h. verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen, und um diese Frage geht es hier doch.

Die Privathaftpflichtversicherung zahlt nicht , wenn der Versicherte nicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, es aber nett fände, wenn die Versicherung den Schaden ersetzen würde.

Die oft gesehen Herangehensweise „Ist doch egal, ob ich den Schaden ersetzen muss, bin doch haftpflichtversichert“ geht fehl, erst einmal ist die Haftungsfrage zu klären. Keine Haftung, keine Versicherung.

Grüße
Sebastian

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Hallo Sebastian,

Ich sehe das auch anders. Nicht zuletzt deswegen enthält der
ADFC-Mitgliedsbeitrag eine - subsidiarische -
Haftpflichtversicherung, damit kein Mitglied - und natürlich
auch kein geschädigter - auf so einem Schaden sitzen bleiben
muss.

Privathaftpflicht zahlt auch sowas, wenn man sie denn hat. Ich
verstehe schlicht nicht, warum sich da jemand (als Schädiger)
so anstellen muss.

Die Privathaftpflichtversicherung zahlt nur dann, wenn der
Versicherte zur Haftung verpflichtet ist, d.h. verpflichtet
ist, den Schaden zu ersetzen, und um diese Frage geht es hier
doch.

Hm, und ich glaubte, die Verpflichtung zur Haftung erkannt zu haben. Hast Du Informationen, wonach ein nachlässig abgestelltes Fahrrad, das umfällt, keine Verpflichtung zur Haftung auslöst?

Die Privathaftpflichtversicherung zahlt nicht , wenn der
Versicherte nicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, es
aber nett fände, wenn die Versicherung den Schaden ersetzen
würde.

Hm, habe ich wo etwas vom „nett finden“ geschrieben? Das, was ich evtl. noch für Dich um Dich zufriedenzustellen, dazu hätte schreiben sollen: „Unberechtigte Ansprüche wehrt die Versicherung für Dich ab.“

Die oft gesehen Herangehensweise „Ist doch egal, ob ich den
Schaden ersetzen muss, bin doch haftpflichtversichert“ geht
fehl, erst einmal ist die Haftungsfrage zu klären. Keine
Haftung, keine Versicherung.

Keine Haftung, keine Verpflichtung zum Ersatz? Oder sehe ich diesen Zusammenhang auch falsch? Da Du das ja alles offensichtlich bis ins kleinste Detail studiert hast, und hier dann auch so ausgebreitet wünschst, bitte ich schon jetzt, mich für Auslassungen zu entschuldigen, da ich nicht alleine die Datenbank mit einem Artikel füllen wollte.

Karin

Hallo Karin,

Privathaftpflicht zahlt auch sowas, wenn man sie denn hat. Ich
verstehe schlicht nicht, warum sich da jemand (als Schädiger)
so anstellen muss.

Hm, und ich glaubte, die Verpflichtung zur Haftung erkannt zu
haben. Hast Du Informationen, wonach ein nachlässig
abgestelltes Fahrrad, das umfällt, keine Verpflichtung zur
Haftung auslöst?

Nein, habe ich nicht. Es gab aber bisher auch noch keinen Hinweis darauf, ob das Fahrrad nachlässig abgestellt wurde oder ob jemand es umgestoßen hat.

Da Du das ja alles
offensichtlich bis ins kleinste Detail studiert hast, und hier
dann auch so ausgebreitet wünschst, bitte ich schon jetzt,
mich für Auslassungen zu entschuldigen, da ich nicht alleine
die Datenbank mit einem Artikel füllen wollte.

Ts, ts, warum so bissig?

Ich habe Deinen Satz

Privathaftpflicht zahlt auch sowas, wenn man sie denn hat. Ich
verstehe schlicht nicht, warum sich da jemand (als Schädiger)
so anstellen muss.

  • vielleicht zu Unrecht - so verstanden, dass die Klärung der Haftungsfrage nicht so wichtig sei, da ja eh die Versicherung zahle. Falls ich das falsch aufgefasst habe, bitte ich um Entschuldigung.

Für mich ist die Haftungsfrage nämlich noch nicht abschließend klar. Es könnte der Fahrradeigentümer haften (wenn er das Fahrrad nicht ordnungsgemäß abgestellt hat), oder (wenn es doch korrekt abgestellt war) eine - vermutlich nicht mehr zu ermittelnde - Person, die das Fahrrad umgestoßen hat.

Das Beste für den Fahrradeigentümer wäre (falls er eine Privathaftpflichtversicherung hat), den Anspruchsteller ohne Anerkenntnis einer Verpflichtung zum Schadenersatz an seine Versicherung zu verweisen. Entweder diese bejaht den Ersatzanspruch, dann zahlt sie auch, oder sie verneint ihn, dann wehrt sie ihn auch ab.

Insoweit muss er sich schon ein bisschen „anstellen“, zumindest sollte er den Ersatzanspruch nicht von sich aus einräumen, wenn er seinen Versicherungsschutz nicht gefährden will.

Grüße
Sebastian

hallo ihr lieben leute,

danke für eure postings.

also: der „schadiger“ hat die angelegenheit an sein haftpflicht übergeben. die will jedoch nicht zahlen!

mir gehts um die rechtliche beurteilung des sachverhalts. seht ihr auch ein haftungsbegründendes tun oder unterlassen in der art uund weise, wie die halterin das fahrrad abgestellt hat?

danke

Hallo!

Hm, und ich glaubte, die Verpflichtung zur Haftung erkannt zu
haben. Hast Du Informationen, wonach ein nachlässig
abgestelltes Fahrrad, das umfällt, keine Verpflichtung zur
Haftung auslöst?

Wie schon der Fragesteller meinte, ist der Radfahrer bzw. seine Versicherung der Ansicht, diesen würde kein Verschulden treffen. Und wenn das so sein sollte, dann haftet er nicht, was auch dazu führt, dass seine Versicherung nicht zahlt. Eine Haftung ist, abgesehen etwa von Unfällen mit Kfz, grundsätzlich verschuldensabhängig. Wenn ein solches fehlt, haftet eben niemand. Klar ist das ein Punkt, über den man sich dann im Ernstfall halt streiten muss.

Gruß,

Florian.

abgesehen etwa von Unfällen mit Kfz,

Das wichtigste Beispiel ist aber das Atomkraftwerk. Familie Hoppenstedt z.B. muss da echt aufpassen!

Levay

?

Keine Haftung, keine Versicherung.

?
Das kann man so pauschal bestimmt nicht sagen, oder?
Ich weiss zwar nicht, was eine Haftpflichtversicherung
abdeckt, aber zumindest böswilliges (absichtliches) Verschulden
dürfte nicht abgedeckt sein.
Wenn also (rein theoretisch) der Radfahrer das Auto mit
seinem Rad absichtlich beschädigt hat, dann haftet er,
aber nicht die Versicherung.
Ich weiss nicht, wie es da mit grober Fahrlässigkeit ist.
Wobei es sich in diesem Fall wohl höchstens um eine sehr
geringfügige Fahrlässigkeit handelt (falls überhaupt).

mfg
vume5

Hallo!

?

Keine Haftung, keine Versicherung.

?
Das kann man so pauschal bestimmt nicht sagen, oder?

Doch. Es war ja nicht gemeint, dass die Versicherung immer zahlt, wenn jemand haftet, es heißt, dass die Versicherung niemals zahlt, wenn man nicht haftet.
Die Haftpflichtversicherung springt eben, wie der Name schon sagt, nur ein, wenn eine Haftpflicht besteht. Und die setzt in der Regel Verschulden voraus.

Gruß,

Florian.

Danke, Du hast mich verstanden. (owT)
owT = ohne weiteren Text

Stimmt, Denkfehler meinerseits.

Wobei es dem Autofahrer egal sein kann,
ob der Radfahrer oder seine Versicherung zahlt.
Wobei wie schon gesagt in diesem Fall wohl
nicht mal die Versicherung zahlt.
(Nur „Ursache“ zu sein reicht für „Schuld“ nicht aus).
Nur wenn der Radler sein Rad wacklig abgestellt hat,
obwohl er es nach Vorschrift stabil abstellen hätte können
(also nicht hinlegen oder so was), dann trägt er wohl eine
Mitschuld, wenn das Auto nach ihm gekommen ist, und Alleinschuld
wenn das Auto schon da war.