Schaden durch eine Gruppe

Angenommen, eine Gruppe geht im Karnevalszug mit und leiht sich zu diesem Zweck von einem Bekannten eine Musikanlage mit Boxen und allem drum und dran. Während des Zuges fängt die Anlage auf einmal an zu qualmen und gibt nichts mehr von sich. Die Anlage ist also kaputt und wie sich später herausstellt nicht mehr zu reparieren. Der Schaden beläuft sich auf ca. 1000 Euro. Würde hier irgendeine Versicherung greifen, z.B. eine Haftpflichtversicherung von irgendeinem der Teilnehmer?

Zusätzlicher Schwierigkeitsgrad: Würde es irgendetwas an der Sachlage ändern, wenn der Vorfall schon fast ein Jahr zurück läge?

Danke schonmal für etwaige Antworten!

Zusätzlicher Schwierigkeitsgrad: Würde es irgendetwas an der
Sachlage ändern, wenn der Vorfall schon fast ein Jahr zurück
läge?

Da Schäden ohne schuldhaftes Verzögern gemeldet werden müssen - JA! Das ist ein Problem. Es sei denn, der Schädigende lag nach einer völlig übertriebenen Karnevalsnacht 1 Jahr im Dauerkoma.

Frank Wilke

Problem:

  • Liegt denn ein Verschulden vor?

  • Geliehene bzw. gemietete Gegenstände sind kritisch zu sehen

  • Zeit seit Schadendatum( wie Frank schon erwähnte)

  • Wer ist denn genau der Schädiger, hat der Verine ggf. eine
    Versicherung?

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Angenommen, eine Gruppe geht im Karnevalszug mit und leiht
sich zu diesem Zweck von einem Bekannten eine Musikanlage mit

Geliehene, gemietete und zum Gebrauch überlassene Gegenstände sind in der privaten Haftpflicht in der Regel nicht mitversichert. Ich würde daher in diesem Fall keine Regulierung einer Versicherung sehen.

Danke schonmal für die Antworten.

Ein Verschulden liegt nicht direkt vor. Die Anlage fing auf einmal, sozusagen aus heiterem Himmel, an zu qualmen und dann war sie kaputt.
Daher kann man nicht genau sagen, wer der Schädiger ist. Der Schaden ist sozusagen ohne äußeren Einfluss entstanden.
Kann man denn eine Karnevalsgruppe schon als Verein ansehen? Es heißt doch e.V. = eingetragener Verein. Irgendwo als Verein gemeldet sind sie jedoch nicht.
Eine Versicherung speziell für die Gruppe wurde auch nicht abgeschlossen.

Ein Verschulden liegt nicht direkt vor. Die Anlage fing auf
einmal, sozusagen aus heiterem Himmel, an zu qualmen und dann
war sie kaputt.

Kein Verschulden kein Anspruch auf Schadenersatz. Etwas, was passieren kann mit Geräten des täglichen Lebens - auf einmal gehen sie nicht mehr - kaputt!

Daher kann man nicht genau sagen, wer der Schädiger ist. Der
Schaden ist sozusagen ohne äußeren Einfluss entstanden.

Welche Versicherung soll denn bitte schön dann dafür aufkommen ? Bestimmte Risiken muß man schon selber tragen.