Schaden durch eine Verkehrsanlge(Pollerstumpf)

Nehmen wir an ich befahre eine grundstück auf der dafür vorgesehenen fläche, rückwärts mit langsamer geschwindigkeit auf ca 30 m, und in diesem moment verursacht ein in den boden einbetonirter Eisenstumpf (höhe über grund 120 mm)einen schaden an meinem fahrzeug, soll heißen der komplette auspuff inkl. Kat etc wird beschädigt und muß zu großen teilen ersetzt werden. nach welchen Kriterien z.B. DIN o. VOB müssen solche , in diesem Fall selbstgebaute absperrpoller gefertigt oder eingebaut werden…bzw…ist der überstand ein mangel oder eine gefährung? die eine Haftung des Grundstückbesitzer oder seiner Haftpfichtversicherung möglich macht ?

dürfen solche Verkehrsanlagen ohne Baugenehmigung betrieben werden. oder ist das irgendwo geregelt (StvO)

die einfahrt wird als mit 3 solcher pollerinkl. Kette versperrt, aber im angegebenen fall hat ein 3.Person sie entfernt und im gebüsch gelagert, weil er die zufahrt für seine anliefertätigkeit nutzte…dies ist wohl ständig und mehrfach am tag der fall.
somit war keinerlei Hinweis oder Markierung dieser Gefahrenstelle gegeben…

Wer weiß rat…danke im Voraus für eure Mühe

Hallo,

Genausogut könntest du fragen: " Ich habe nicht darauf geachtet, wo ich hinfahre und bin aus eigener „Unachtsamkeit“ irgendwo reingeknallt."

Soweit ich es verstanden habe, ist das Ganze auf einem Privatgrundstück passiert. Wieso sollte da der Grundstückseigentümer für etwas haften, was du, aus eigener Unachtsamkeit, selbst verursacht hast.

Ich hab auch einmal bei einem Kumpel in der Garageneinfahrt gewendet und mir an der Garagenmauer die Seite aufgerissen. Wieso stand die Mauer da?
Mein Vater ist auchmal bei einem Möbelhändler vom Parkplatz gefahren und hat sich an seinem krachneuen Auto die Stoßstange an einem „Verzierungsfelsbrocken“ beschädigt.

Du siehst, mehr als lachen kann ich darüber nicht.

DU bist als Fahrer für deine eigenen Dummheiten verantwortlich. Wenn du rückwärts fährst, solltest du vieleicht vorher einen Blick auf den Weg werfen, den du benutzt.

Hoffe, du nimmst meine Antwort nicht persönlich und fühlst dich nicht angepi… bzw verarscht, wollte nur durch etwas Ironie antworten, wie ich das sehe. Ich glaube auch, daß mir die Rechtsexperten hier im Forum zustimmen.

Also hoffen wir mal, daß du eine Vollkaskoversicherung hast.

Gruß
Stickyams

Hallo!

und in diesem moment verursacht ein in den boden
einbetonierter Eisenstumpf (höhe über grund 120 mm)einen
schaden an meinem fahrzeug,

Ja, das kenne ich. Wie oft bin ich schon von Parkuhren, niedrigen Türrahmen etc. halb erschlagen und von heimtückisch aus dem Nichts auftauchenden Treppenabsätzen zum Stolpern gebracht worden!

Du warst schneller…
…aber ich hab’s auch in etwa so gemeint.

Gruß
Sticky, der immer noch vor lachen auf dem Boden liegt.

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Hoffe, du nimmst meine Antwort nicht persönlich und fühlst
dich nicht angepi… bzw verarscht, wollte nur durch etwas
Ironie antworten, wie ich das sehe. Ich glaube auch, daß mir
die Rechtsexperten hier im Forum zustimmen.

Also hoffen wir mal, daß du eine Vollkaskoversicherung hast.

Gruß
Stickyams

Seltsam sticky,
das der zuständige richter nicht gelacht hat sondern seinen job ernst genommen und den eigentümer aufforderte die verkehrsfäche (es gilt die STvO) von diesem hinderniss das weder sichtbar noch zu erwarten war!

die frage war ob das teil nach den regeln der gestze die dafür gemacht wurden (vorschriften oder DIN-Normen hergetellt oder eingebaut wurde!
wenn du dich nicht auskennst mit Der VOB oder anderen Bauamtlichenzulassungsverordnungen ,lass doch deine unqualifizieten beiträge…
gruß kay

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niedrigen Türrahmen etc. halb erschlagen und von heimtückisch
aus dem Nichts auftauchenden Treppenabsätzen zum Stolpern
gebracht worden!

hay spaßvogel

siehe z.B.
„Versenkbare Poller sind durch geeignete technische Mittel so auszurüsten, dass sie nicht ausgefahren werden können, wenn gerade ein Fahrzeug darüber fährt. Das Aufstellen von Warnschildern genügt nicht, hat das Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG) mit Urteil vom 31. August 2004 entschieden (Az.: 3 U 748/03-64).“

etwas mehr sachkenntniss mädels …OK !?

„Versenkbare Poller sind …“

Ja, und? Geht es etwa im Beispielfall um versenkbare Poller?

Hoy Kay!
auch wenn Deine Antworten auf die bisherigen Beiträge etwas wunderlich sind, hier ein Versuch:

Du fährst rückwärts, da ist eine besondere Sorgfalt erforderlich.
Wäre der Poller jetzt ein Kind gewesen, würdest DU dann auch hier fragen, welche Vorschriften es für Kinder gibt, die auf Privatgeländen rumkrabbeln???

Ich habe in der Fahrschule gelernt, wer rückwärts fährt und sich über die Lage nicht klar ist, muss sich einweisen lassen.

Noch eine Frage: warum gilt auf der privaten Strasse die StVO?

Nix für ungut
Ulli

Hallo Kay,

dann würde mich mal interessieren, ob der Grundstücksbesitzer in Berufung gegangen ist, und wie das dann ausging.
Desweiteren schließe ich mich den Postings von Ayla un worldwidefab an, die es zugegebenermaßen etwas unprovokativer formuliert haben.

Gruß
Sticky

und nix für ungut
*friedenspfeifferüberreich*

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,

… hat das Oberlandesgericht
Saarbrücken (OLG) mit Urteil vom 31. August 2004 entschieden
(Az.: 3 U 748/03-64)."

Und? Ein Gerichtsurteil von vielen. Wer sagt denn, dass ein anderes Gericht nicht anders entscheidet?

Außerdem, wenn schon, wie oben gesagt, sich ein Richter angeblich schon damit befasst hat, wie lautet den das Urteil?

CU

Axel

Ach
wie ich das liebe!
Da stellt einer eine ganz normale Frage ob Dinge so konstruiert werden müssen, dass von ihnen keine Gefahr aus geht und schon fällt die Meute über ihn her, lacht sich schlapp und hält ihm seine eigene Dummheit vor. Da fragt man doch gerne…

Sicher lacht die Meute immer noch, wenn ich ein hell erleuchtetes Nagelbrett auf die Strasse lege und sie trotzdem drüber fährt weil man mit sowas einfach nicht rechnet und man es auch vielleicht einfach nicht rechtzeitig erkennt. Jaja, ich steh dann daneben und halte Kinderbilder in die Luft. Hätte deines sein können!!

Murrhaharr.

Gibts in D nicht eine Grundstückseinzäunungspflicht beim Besitz eines Swimmingpools? Achnee, bestimmt ja nicht. Kann ja jeder die Augen auf machen und kucken wohin er tritt.

N’abend,
James

Hallo Jame~

wie ich das liebe!
Da stellt einer eine ganz normale Frage ob Dinge so
konstruiert werden müssen, dass von ihnen keine Gefahr aus
geht und schon fällt die Meute über ihn her, lacht sich
schlapp und hält ihm seine eigene Dummheit vor. Da fragt man
doch gerne…

Ich zitiere bzw, erlaube mir einen Teil der Ursprungsfrage zu kopiern

…bzw…ist der überstand ein mangel oder eine gefährung?
die eine Haftung des Grundstückbesitzer oder
seiner Haftpfichtversicherung möglich macht ?

daß dies erstmal ein „allgemeines Schmunzeln“ verursacht, muß wohl nicht erst erklärt werden.

Sicher lacht die Meute immer noch, wenn ich ein hell
erleuchtetes Nagelbrett auf die Strasse lege und sie trotzdem
drüber fährt weil man mit sowas einfach nicht rechnet und man
es auch vielleicht einfach nicht rechtzeitig erkennt.

In dem Fall machst du dich strafbar (Sachbeschädigung und Verkehrsgefährdung (oder wie auch immer das heißt)

ich steh dann daneben und halte Kinderbilder in die Luft.
Hätte deines sein können!!

Trau ich dir zu :wink:

Gibts in D nicht eine Grundstückseinzäunungspflicht beim
Besitz eines Swimmingpools? Achnee, bestimmt ja nicht. Kann ja
jeder die Augen auf machen und kucken wohin er tritt.

Verklagst du einen Hundehalter, bloß weil du in einen Haufen trittst, während du einer großbusigen Blondine hinterherschielst? Ich hoffe doch nicht.

N’abend,
James

Gruß
Sticky,
der dich eigentlich anhand vergangener Postings deinerseits für etwas humorvoller gehalten hätte

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Tach,

…bzw…ist der überstand ein mangel oder eine gefährung?
die eine Haftung des Grundstückbesitzer oder
seiner Haftpfichtversicherung möglich macht ?

daß dies erstmal ein „allgemeines Schmunzeln“ verursacht, muß
wohl nicht erst erklärt werden.

hey, ich bin kein Jurist. Deswegen verstehe ich mit meiner natürlichen Logik und meinem Rechtsempfinden auch nicht was diese tun oder sagen weil das voneinander unabhängige Größen sind.

Wo ist der Unterschied zwischen einer Gefahr die bei einer unbestimungsmäßigen Grundstücksbetretung von einem Loch ausgeht und der bei dem bestimmungsmäßigen Gebrauch einer Auffahrt? Warum muss mich der Besitzer vor dem einen schützen und vor dem anderen nicht?

In dem Fall machst du dich strafbar (Sachbeschädigung und
Verkehrsgefährdung (oder wie auch immer das heißt)

Juristenlogik. Das eine ist ein mit Absicht verdecktes Hindernis -> Gelächter.
Das andere ist hell erleuchtet, ich stehe sogar daneben und schwenke eine Warnfahne -> Straftat

Verklagst du einen Hundehalter, bloß weil du in einen Haufen
trittst,

Das ist zwar ärgerlich, stellt aber keine wirkliche Gefahr dar.

der dich eigentlich anhand vergangener Postings deinerseits
für etwas humorvoller gehalten hätte

Ich bin humorvoll, aber ich mache mich nicht über andere lustig.

Viele Grüße,
J~

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Hallo,

Verklagst du einen Hundehalter, bloß weil du in einen Haufen
trittst, während du einer großbusigen Blondine
hinterherschielst? Ich hoffe doch nicht.

ich schätze mal, so ein Hundehalter hätte über kurz oder lang tatsächlich ein Klage am Hals (mit Recht).

Gruß, Niels

Na ich hoffe mal, dass der Poller wenigstens nicht beschädigt wurde. Die Kosten kämen nämlich auch noch auf DICH zu.

Gruß Ivo