Schaden durch elektrische Anlage

Wir haben uns unlängst darüber gestritten, ob man haftbar gemacht werden kann, wenn man als Nichtfachmann eine elktrische Anlage (z.B. Installation von Steckdosen in der eigenen Wohnung)errichtet bzw. verändert und durch diese Anlage ein Schaden (z.B. ein Stubenbrand)verursacht wird.
So lange man „nur“ sich selbst bzw. sein Eigentum schädigt ist die Frage offenbar belanglos. Was aber, wenn dadurch das Eigentum oder die Gesundheit anderer (unbeteiligter) Personen beeinträchtigt wird?
(Beispiel: Wasserschaden durch Löscharbeiten in der darunter liegenden Wohnung.) Mein Diskussionsgegner meint, der außenstehende Geschädigte müsse dem Betreiber der schadensverursachenden Anlage nachweisen, daß dieser iregnd welche Pflichten (z.B. turnusgemäße Prüfung oder Wartung der Anlage) vernachlässigt hat, anderenfalls wäre eine Schadensersatzforderung nicht durchsetzbar. Ja, er sei nicht einmal verpflichtet, den Hersteller der Anlage (der er ja laut Annahme selbst ist) zu bebennen.
Um mich mit dieser Thematik besser vertraut zu machen hätte ich gern Literatur- oder Fachhinweise zum Thema Schadensersatzforderungen allgemein wie auch zu Fragen wie: Wer darf eigentlich elektrische Anlagen in privaten Wohnungen erstellen / verändern? Wie weit ist der Betreiber einer Anlage für deren Sicherheit verantwortlich und in welchen Fällen ist er für darau7f zurück zu führende Schäden haftbar?
Ich will es einfach nicht glauben, daß es da überhaupt keine Haftung gegenüber anderen geben sollte - obwohl, gesunder Menschenverstand und Rechtsprechung sind mitunter nicht dasselbe (was man schnell merkt, wenn man sich mal Beispielfälle für Jura-Studenten und deren (überraschende) Lösung ansieht.
Nichts für ungut! Freundliche Grüße von Horst.

Hoffentlich ist diese Art der Fragestellung überhaupt erlaubt nach der eingangs erfolgten Belehrung. Falls nicht möchte ich mich entschuldigen. Gelöscht wird der Beitrag dann ja wohl eh.

Moin,
aus eigener Erfahrung so viel:
Nach einem Brand kommen grundsätzlich die Brandermittler der Polizei, da Brandstiftung ein Offizialdelikt ist.
Die Jungs verstehen ihren Job.
Versicherungen halten sich grundsätzlich erst einmal an deren Ergebnisse.
Der Wasserschaden in der Wohnung unter dem Brandherd wird von der Hausratversicherung des Wohnungseigentümers unabhängig von der Feststellung eines Verursachers bezahlt. Diese treibt im Zweifelsfall, falls Aussicht auf Erfolg, beim Verursacher ein, wenn ein solcher bekannt geworden ist.
Schäden am Gebäude deckt die Hausbrandversicherung, falls den Eigentümer kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden trifft.
Ob die nicht durchgeführte jährliche Kontrolle der E-Anlage schon grob fahrlässig ist wage ich zu bezweifeln bzw. kann ich nicht beurteilen.

vnA