Sind gegebenenfalls die Reparaturkosten an einem geleasten Fahrzeug
infolge Falschbetankung ( Benzin statt Diesel) über eine Versicherung regulierbar und wenn ja,unter welchen Voraussetzungen und über welche
Versicherungsart?
Versicherung regulierbar und wenn ja,unter welchen
Voraussetzungen und über welche Versicherungsart?
Versuch es mal über die Vollkasko, allerdings habe ich keine Ahnung, ob die so etwas übernehmen.
Hallo,
das hängt natürlich vom Vertrag (=> Bedingungen) ab, und in der Regel kennt der Leasingnehmer diese am besten (außer das Fz wurde „mit Versicherung“ verleast, also vom LeasingG versichert).
Es könnte - s. Nordlicht - über die Vollkasko gedeckt sein, wenn Betriebsschäden mitversichert wären, die Wahrscheinlichkeit dürfte aber gegen 0 gehen.
Da es sich ansonsten hier nicht um einen Unfall im Sinne der Bedingungen handelt, besteht vermutlich keine Deckung.
Hat evtl. ein Helferlein von der Tankstelle den Schlauch eingeführt?! Dann könnte man natürlich von dort etwas holen.
Grüße, M
Versicherung regulierbar und wenn ja,unter welchen
Voraussetzungen und über welche Versicherungsart?Versuch es mal über die Vollkasko, allerdings habe ich keine
Ahnung, ob die so etwas übernehmen.
Hallo,
sie wird es nicht übernehmen, da, wie bereits vorgemerkt, der Unfallbegriff nicht erfüllt ist (plötzlich von AUßEN, UNFREIWILLIG auf das Fzg. schädigende Ereignis).
Ein ärgerlicher und nicht ganz billiger Schaden.
Grüße
Mike
Hallo,
um es aber noch einmal zu betonen:
Es mag unwahrscheinlich sein, aber es ist nicht ausgeschlossen: Besteht für das Fzg. in der Vollkasko ein entsprechender Einschluss (Stichwort: „Betriebsschäden“), dann könnte sehr wohl Versicherungsschutz bestehen - vorausgesetzt der Versicherer verzichtet grundsätzlich oder in diesem Fall speziell auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
Herzlichen Dank an alle, die hier geantwortet haben.Es läuft tatsächlich darauf hinaus, dass hier von grober Fahrlässigkeit ausgegangen werden kann und daher keine Versicherung sich angesprochen fühlen muss.
Herzlichen Dank an alle, die hier geantwortet haben.Es läuft
tatsächlich darauf hinaus, dass hier von grober Fahrlässigkeit
ausgegangen werden kann und daher keine Versicherung sich
angesprochen fühlen muss.
Hi,
also wenn „nur“ das der Haken sein sollte, dann würde ich da nochmal genauer drauf schauen, da sehr viele (die meisten?! keine Ahnung) VR inzwischen die grobe Fahrlässigkeit unberücksichtigt lassen.
Bei der Schadenhöhe dürfte sich ein 2. Blick auf die Sache lohnen.
Grüße, M
Guten Abend M,
danke nochmals für die Empfehlung, ich werde das mit dem Versicherungs-Repräsentanten diskutieren, mehr als mit nachvollziehbarer Begründung ablehnen können die nicht.Dann kann man halt nichts machen.
Gruß
Wissner
Hi,
das meine ich auch. Lasse Dir die genauen §§ aus den Bedingungen nennen, und bei Gelegneheit könntest Du mal berichten…
Grüße M