Hi alle!
Also, folgender hypothetischer Fall:
A hat eine Kreditkarte. Er stellt auf einmal auf seinem Bankkonto fest, dass ein Betrag von über 1000 EUR abgebucht wurde, vermerkt als Kreditkarteneinzug. Da A nur für 50 EUR mit der Kreditkarte eingekauft hat, reklamiert er den Vorfall sofort bei seiner für die Kreditkarte zuständigen Firma. Die Mitarbeiter dieser erklären A, dass die Abbuchung durch einen Buchungsfehler ihrerseits entstand, der Betrag könne aber nicht einfach zurücküberwiesen werden. Vielmehr müsse A schriftlich bestätigen, dass er die Abbuchung so nicht autorisiert hat. Dazu würde ihm die Kredikartenfirma ein entsprechendes Formular zusenden.
Der ganze Vorgang zieht sich letzlich über drei Wochen hin, bis A das Geld wieder auf seinem Konto hat und also erst dann wieder darüber verfügen kann. A hat bereits nach der ersten Festellung der fehlerhaften Abbuchung gegenüber der Kreditkartenfirma unmißverständlich deutlich gemacht, dass er den zu Unrecht abgebuchten Betrag unbedingt zur Verfügung haben müsse, da er mit dem Geld eine termingebundene Reise buchen müsse, die sich durch die Verzögerung ja im Preis erhöhen würde. Erst nach der Rückerstattung der Geldes ist es A möglich, die Reise zu buchen. Diese ist allerdings nun fast 500 EUR teurer als vorher.
Frage: Kann A Schadensersatzansprüche geltend machen, so dass er die 500 EUR erstattet bekommt?
Danke für Antworten.