Schaden durch Fehlverhalten

Moin!

Lt. StVO richtig, lt. gesundem Menschenverstand falsch.

naja, sehe ich grundsätzlich auch so - aber das isz ja hier
ein rechtsbrett - und hat nichts mit gesundem menschenverstand
zu tun (/ironie_off)

Wir wissen nicht, ob der Radweg benutzungspflichtig ist oder nicht.
Diese Info wäre für die rechtliche Würdigung des Verhaltens des Radlers u.a. wichtig.

Wenn es einen Radweg gibt, nutze ich diesen als Radfahrer. Ist
doch klar. Dass hierüber überhaupt (so engagiert) diskutiert
wird, ist mal wieder typisch deutsch. Irgendein Spinner mit
Sendungsbewusstsein findet sich immer. Er entdeckt eine
Gesetzeslücke, hier die lückenhafte Radwegbenutzungsüpflicht,
und macht sich auf, es den anderen, hier den Autofahrern, mal
richtig zu zeigen.

nö, überhaupt nicht. wenn es die beschilderung nicht
verbietet, dann darf man da fahren. das hat nix mit
sendungsbewusstsein oder es den blöden autofahrern zeigen zu
wollen zu tun.

Warum fährt man nicht auf einem vorhandenen Radweg?
Tust Du alles, was Du darfst?

Als Begründung muss dann meistens der schlechte Zustand des
Radweges oder die nicht vorhandene Benutzungspflicht
herhalten.

sei ehrlich: die meisten radwege wo eine benutzungspflicht
fehlt sind wirklich unter aller kanone!

Nicht dort, wo ich wohne und radle.
Schlimmstenfalls parkt mal ein Auto darauf.

zu schmal, voll mit
schlaglöchern und die streckenführung hat sich ein betrunkener
ausgedacht.

Dies wiederum kann kaum ein fahrradunerfahrener
Autofahrer nachvollziehen.

naja, is ja nich so, dass man entweder nur rad oder nur auto
fährt, oder?

Bei manchen radlern scheint mir das durchaus so zu sein.
Sonst würden sie sich nicht so verhalten.

Er darf ja auch nicht auf den
Radweg ausweichen, wenn ihm die Straße zu holprig ist.

er darf überall hin ausweichen, wo er fahren darf. gleiches
gilt für radfahrer. fühlt sich hier jetzt der autofahrer
benachteiligt, weil er nicht den bordstein hoch darf?

Ja, unbedingt. Ich wäre mit dem Motorrad auch immer der erste an der AMpel, wenn ich den RFadweg nutzen dürfte…

Ganz reell könnte man auf dem Rad natürlich einfach siene
Geschwindigkeit anpassen. Aber es ist natürlich sehr viel
besser (für einen selbst), auf die Autofahrbahn zu wechseln
und dort alle aufzuhalten, um selbst 3 min. früher am Ziel zu
sein.

noch mal: wenn er da fahren darf, dann ist das ok. gehört halt
dazu (auch wenn ich mich auch über solche leute ärgern kann).
was hilft das genöle?

Nichts.
Dennoch muss es nicht sein.

Wirklich begeisterungswürdig ist das nicht und über
entsprechende Reaktionen seitens der Autofahrer muss man sich
dann halt auch nicht wundern.

doch, schon. es gibt halt dinge, die erlaubt sind, aber die
die gegenseitige rücksichtnahme arg beanspruchen.

Das ist, wie hier verlangt, die korrekte, juristische Sicht.

Ich fahre übrigrens auch gerne mit dem Fahrrad. Und ich
schaffe das, ohne mich andauernd mit Autofahrern anzulegen. Es
scheint also durchaus möglich zu sein, vernünftig und zügig
mit dem Rad voranzukommen.

natürlich schafft man das. aber darum geht es nicht.

Mir schon.

Ich habe dabei halt keine politische Mission zu erfüllen,
sondern freue mich z.B. auf den Biergarten oder denke an die
zu erledigenden Besorgungen.

sehr gut! gibt ein ordnungspunkt!

Danke… :wink:

M.

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Moin!

zum thema radweg nicht benutzt: der radweg an sich muss soweit
ich mich erinnere nicht zwangsläufig benutzt werden. nur wenn
ein schönes rundes, blaues schild mit dem rad drauf
aufgestellt ist. oder ist das falsch?

Lt. StVO richtig, lt. gesundem Menschenverstand falsch.

Wenn es einen Radweg gibt, nutze ich diesen als Radfahrer. Ist
doch klar.

genau, da isses egal, ob das ein Acker ist, der so klein ist,
da man ständig mit Fussgänger in Konflikt kommt oder er als
Parkplatz von Autos genutzt wird.

§1 StVO: angepasste V.

Es gibt die StVO nun mal, und ja, Gesetze sind dafür da, das
man sie einhält.

So ist es.

M.

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As Fahrbahn wäre der Radweg gewesen.

Und Bs Fahrbahn ist die Gegenfahrbahn?

MOD: Teilbereiche abgeschlossen
Die Diskussion ist hier zwar immer amüsant, aber nicht wirklich zielführend :smile:

Gruss highQ

Hallo,

A fährt Fahrrad als ein Autofahrer B ihm entgegenkommt.

Das kommt täglich mehrfach vor.

B fährt innerorts zu schnell

hat wer gemessen und ist wie zu beweisen?

und weil er Lust hat fährt er auf
die Fahrbahn von A, um ihm einen Schrecken einzujagen.

Weiss A woher und wie lässt sichs belegen?

Erst
kurz vor A fährt er zurück auf seine Seite der Straße.

Unschön und kriminell. Allerdings auch hier stellt sich die Frage wie lässt sichs beweisen und wieso reagiert B erst so spät drauf?

Kann es sein das er durch das nicht sachgemässe fahren mit Mitgeführtem Roller ein wenig abgelenkt war?
Mit der Dummheit anderer haben auch Radfahrer zu rechnen.

Im
Schock lenkt A nach rechts und der Roller, den er nebenbei
geführt hatte kommt in die Speichen seines Fahrrads.

Aha… also ist er doch stark abgelenkt gewesen. Wenn das Fahrzeug des A schon länger auf seiner Spur war, hätte beistimmt nicht im Schock reagieren müssen.

Nun ist
sein Fahrrad beschädigt und eine Reparatur würde bestimmt 40
Euro kosten.
Neben der Straße gibt es einen Fahrradweg, den A nicht benutzt
hat.
Was hat B zu erwarten wenn A ihn anzeigt? Macht es für A Sinn
B anzuzeigen?

Wahrscheinlich gar nichts, wenn keine Zeugen vorhanden sind und B wäre kaum so blöd das alles nicht zu bestreiten.
Bleibt dann die Problematik dass A zumindest bei seiner Sachverhaltsschilderung noch eine offizielle Stelle darauf hinweist, was er selbst getrieben hat was Folgen für Ihn mit sich ziehen könnte.
Wobei ich nicht glaube dass es irgendwer verfolgen würde.

Aus meiner Sicht ist eine Anzeige zwar vertretbar, aber ein Schuss in den Ofen.

Gruss HighQ

Hallo,

Abgesehen von der Beweisbarkeit des Vorfalls:

A sollte gegen B Strafanzeige erstatten + Strafantrag stellen. Zwar hat A evtl. ordnungswidrig gehandelt, aber er ist deshalb nicht „vogelfrei“ und für jeden anderen Verkehrsteilnehmer zum Abschuss freigegeben.
B hat durch sein Verhalten zumindest den TB der Nötigung, ggf.sogar Körperverletzung, Sachbeschädigung usw. erfüllt. Daneben hat er sein Fahrzeug als Waffe benutzt, was ihn mit Sicherheit als ungeeignet für das Führen von Kfz macht.

Gruss

Iru

Hallo!

Abgesehen von den schon genannten Beweisschwierigkeiten und dem was Irubis schon geschrieben hat:

Es gibt keinen rechtlichen Zusammenhang zwischen der einen Übertretung (nicht den Radweg benutzt) und der vom anderen ausgeübten Straftat, insbesondere kann das eine das andere nicht rechtfertigen oder entschuldigen. Im worst case kann es natürlich passieren, dass man selbst ein Bußgeld zahlt wegen der StVO-Übertretung, für die man sich praktisch selbst angezeigt hat, aber der andere mangels Beweis nicht gestraft werden kann.

Dass der Straßenverkehr leider ein Tummelplatz für Psychopathen ist, ist leider so. Man sieht das auch immer wieder hier im Forum. Ich persönlich würde einen krassen Fall anzeigen, selbst wenn es zu keiner Bestrafung kommt. Alleine die Tatsache, dass sich so jemand einmal in einer Vernehmung rechtfertigen muss, ist schon gut.

Gruß
Tom

Hallo!

Mit der Dummheit anderer haben auch Radfahrer zu rechnen.

Weil das ein Rechtsforum ist, widerspreche ich hier. Weder ein Radfahrer noch ein Autofahrer müssen mit der Dummheit anderer rechnen, ganz im Gegenteil. Es darf jeder darauf vertrauen, dass sich andere gesetzeskonform verhalten.

Anders ist es erst dann (aber dann jedenfalls), wenn ein anderer erkennbar einen Verkehrsverstoß begeht. Dann hat man diesen aus dem Vertrauensgrundsatz auszuschließen und sich danach zu richten.

Wenn ich also Vorrang habe, darf ich darauf vertrauen, dass ihn mir niemand nimmt. Wenn es trotzdem passiert und es kommt zum Unfall, bin ich nicht schuld. Anders aber, wenn ich zwar Vorrang habe, aber schon von weitem her sehe: Aha da kommt wer und der wird sicher in die Kreuzung fahren obwohl er nicht darf - wenn ich da noch reagieren kann, dann muss ich mich - trotz meines Vorrangs - unfallvermeidend verhalten und evtl. auf den Vorrang verzichten. - und genau in solchen Konstellationen kommt es oft zu Unfällen mit Mitverschulden, weil die Reaktion oft die ist: wenn der in die Kreuzung fährt, dann führ ich ihn über den Haufen, weil ich anderes psychisch nicht verkrafte - und genau das geht in der StVO nicht.

Gruß
Tom

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Steht da nicht auch gleich im ersten Satz:

„Die Teilnahme am Strassenverkehr erfordert ständige Vorsicht…“

Natürlich sollte ich mein „habe“ durch ein „sollte“ ersetzen.

Ansonsten geb ich dir recht: Es steht nicht explizit drin „Man hat mit dem Fehlverhalten anderer zu rechnen“

Gruss HighQ

Hallo!

Naja, das widerspricht sich ja nicht.

Gruß
Tom

Hallo,

sicher hat der eine ordnungswidrig gehandelt. Ist er aber deshalb ohne Rechte?

Machen wir aus dem Fahrradfahrer mal den Autofahrer A, der sein Fahrzeug mitten auf dem Gehweg parkt. Er handelt ordnungswidrig, genau wie sein fahrradfahrendes Pendant. Fußgänger B ist ziemlich sauer ob dieses Fehlverhaltens und zieht mit seinen Hausschlüssel einen tiefen Kratzer über die gesamte Wagenlänge in das Fahrzeug.

Nach überwiegender - auch deiner - Argumentation dürfte B das Auto zerkratzen, es geschähe dem Autofahrer zu recht, was hat er auf dem Gehweg zu suchen?

Gruss

Iru

Moin!

sicher hat der eine ordnungswidrig gehandelt. Ist er aber
deshalb ohne Rechte?

Dazu schrieb ich ja beriets weiter unten etwas.
Selbstverständlich ist auch der übelste Radelspinner nicht rechtlos und darf nicht über den haufen gefahren werden.

Machen wir aus dem Fahrradfahrer mal den Autofahrer A, der
sein Fahrzeug mitten auf dem Gehweg parkt. Er handelt
ordnungswidrig, genau wie sein fahrradfahrendes Pendant.
Fußgänger B ist ziemlich sauer ob dieses Fehlverhaltens und
zieht mit seinen Hausschlüssel einen tiefen Kratzer über die
gesamte Wagenlänge in das Fahrzeug.

Nach überwiegender - auch deiner - Argumentation dürfte B das
Auto zerkratzen, es geschähe dem Autofahrer zu recht, was hat
er auf dem Gehweg zu suchen?

Nach „meiner Argumentation“ ist eine solche Beschädigung abzulehnen, der Fahrer des parkenden Wagens muss sich allerdings auch nicht über einen Kratzer wundern.

Einmal mehr diskutieren wir hier über juristische Theorie vs. das reale Leben und Du unterstellst Dinge, die nicht zutreffen.

Ich selbst gefährde in der Rolle des Autofahrers auch den wildesten Radfahrer nicht. Ich hupe ihn höchstens an, wenn er mich behindert und einen vorhandenen Radweg nicht nutzt. Des Weiteren halte ich in Städten an Ampeln immer möglichst weit rechts um zu verhindern, dass ein gerade mühsam überholter Radfahrer an der Ampel nach vorne fährt und dann wieder den ganzen Laden aufhält.
Dadurch gefährde ich niemanden. Möglicherweise ärgere ich den einen oder anderen Radfahrer damit, aber das juckt mich dann genauso viel wie es ihn juckt, dass er andere behindert: gar nicht. Er bekommt dann ein Lächeln und fertig.

Gehe ich an einem wie von Dir beschrieben geparkten Auto vorbei, fasse ich es nicht an. Komme ich mit dem Kinderwagen nicht durch und ist ein Ausweichen nicht möglich, sehe ich nach, ob ich den Fahrer finden kann (meist ist er in der Nähe). Irgendeinen schadensfreien Weg drumherum wird man schon finden.
Auch hier wird niemand geschädigt.

Alles andere ist eine reine Überinterpretation Deinerseits.
Straßenverkehr in Deutschland ist Krieg. Es kommt lediglich darauf an, ob man diesen Krieg mit Fairness und Humor beobachtet, sich also möglichst wenig auf die üblichen Zweikämpfe einlässt, oder ob man daran aktiv teilnimmt und sich hauptsächlich damit beschäftigt, andere zu gefährden und zu provozieren.

Ich für meinen Teil gehe meist den ersten Weg. Das schont auch die Gesundheit und den Geldbeutel.

M.

Moin!

Abgesehen von der Beweisbarkeit des Vorfalls:

Das ist der Knackpunkt.

A sollte gegen B Strafanzeige erstatten + Strafantrag stellen.
Zwar hat A evtl. ordnungswidrig gehandelt, aber er ist deshalb
nicht „vogelfrei“ und für jeden anderen Verkehrsteilnehmer zum
Abschuss freigegeben.
B hat durch sein Verhalten zumindest den TB der Nötigung,
ggf.sogar Körperverletzung, Sachbeschädigung usw. erfüllt.
Daneben hat er sein Fahrzeug als Waffe benutzt, was ihn mit
Sicherheit als ungeeignet für das Führen von Kfz macht.

Hier würde ich den Ball etwas flacher halten und dem TE keine falschen Hoffnungen machen. Dies zu beweisen kann man vergessen. Ein durch einen vernünftigen Rechtsanwalt vertretener Autofahrer könnte eher dem Radfahrer hier noch etwas von wegen „plötzlicher Wechsel auf die Fahrbahn, Notausweichmanöver des KfZ nur durch die sofortige, richtige Reaktion des Fahrers erfolgreich…“ ans Bein konstruieren.

Eine Anzeige des Autofahrers ist hier fehl am Platze. Sinnvoll wäre hier ein wenig Selbstreflexion des Radfahrers. Er ist nun mal der Schwächere und sollte sich in Zukuft besser auf den Radweg scheren. Dann passiert ihm so etwas auch nicht noch einmal.

M.

Hallo!

Also ein vernünftiger Rechtsanwalt kommt auf solche blöden Ideen sicher nicht, weil er seinem eigenen Mandanten nicht schaden will…

Gruß
Tom

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Hallo!

Wenn du schon von Krieg sprichst: der einzige rücksichtslose Kriegshetzer hier bist du. Das ist allerdings eh schon bekannt, genauso wie, dass es immer an den anderen liegt.

Gruß
Tom

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Guten morgen!

Also ein vernünftiger Rechtsanwalt kommt auf solche blöden
Ideen sicher nicht, weil er seinem eigenen Mandanten nicht
schaden will…

Wir würde er denn sonst argumentieren?

„Mein Mandant hat zwar einen völlig unschuldigen Radfahrer fast ermordet, dennoch bitten wir um Milde“…?

Da sollte man glatt aufpassen, sich nicht von Dir vertreten zu lassen…

M.

Servas!

Wenn du schon von Krieg sprichst: der einzige rücksichtslose
Kriegshetzer hier bist du.

Echt?

Das ist allerdings eh schon
bekannt, genauso wie, dass es immer an den anderen liegt.

Ist das so?

Und das weißt Du, obwohl Du noch nie bei mir im Auto saßt?

M.