Schaden durch Flüssigkeit

Hallo,

angenommen ein DJ auf Nebengewerbe macht bei einer öffentlichen Veranstaltung Musik. Am frühen morgen wird von einem bis dahin unbekannten Gast mit Vorsatz das Notebook mit Bier überschüttet. Der bis dahin unbekannte füchtet. Nun stellt sich nach eineinhalb Wochen raus wer das war. Der Dj stellt den unbekannten zu Rede und er gibt den Tatbestand zu. Dieser möchte das ganze über die Haftpflicht seiner Eltern abwickeln. Das Notebook kostete 12.2008 930,-€. Nun 2010 kostet das gleiche Notebook 1499,-€. Der Dj bekommt doch von der Versicherung nur den Zeitwert erstattet. Die Haftpflichtversicherung erstattet doch keinen Schaden bei Mutwilligkeit, oder?! Wie soll sich hier verhalten werden. Schadensgutachten liegt vor und es wird ein Neukauf empfohlen von 1499,-€.
Bitte um Rat

Viele Grüße und besten Dank
Ronny

Danke und viele Grüße
Ronny

Hallo,

Dieser möchte das ganze über die Haftpflicht seiner Eltern
abwickeln. Das Notebook kostete 12.2008 930,-€. Nun 2010
kostet das gleiche Notebook 1499,-€.

Das wäre höchst ungewöhnlich.

Der Dj bekommt doch von
der Versicherung nur den Zeitwert erstattet. Die
Haftpflichtversicherung erstattet doch keinen Schaden bei
Mutwilligkeit, oder?! Wie soll sich hier verhalten werden.
Schadensgutachten liegt vor und es wird ein Neukauf empfohlen
von 1499,-€.

DJ wird von der Versicherung gar nichts bekommen, da Vorsatz vorliegt.
Der ZW läge wohl eher bei 500 Euro.
Der Schädiger ist dem DJ natürlich auch zum Schadenersatz (ZW) verpflichtet, wenn seine Haftpflicht nicht zahlt! DJ muss das Geld vom Schädiger verlangen und nicht von dessen Versicherung.

Bitte um Rat

Vermutlich wird der Schädiger seiner Versicherung nichts von Vorsatz erzählen. DJ wird wohl einen „Anspruchstellerfragebogen“ von der Versicherung bekommen. DJ sollte sich darin sehr ehrlich äussern, (Vorsatz) da er sich sonst mit dem Schädiger in das Boot Versicherungsbetrug setzt!

Gruß
tycoon