Hallo,
angenommen ein DJ auf Nebengewerbe macht bei einer öffentlichen Veranstaltung Musik. Am frühen morgen wird von einem bis dahin unbekannten Gast mit Vorsatz das Notebook mit Bier überschüttet. Der bis dahin unbekannte füchtet. Nun stellt sich nach eineinhalb Wochen raus wer das war. Der Dj stellt den unbekannten zu Rede und er gibt den Tatbestand zu. Dieser möchte das ganze über die Haftpflicht seiner Eltern abwickeln. Das Notebook kostete 12.2008 930,-€. Nun 2010 kostet das gleiche Notebook 1499,-€. Der Dj bekommt doch von der Versicherung nur den Zeitwert erstattet. Die Haftpflichtversicherung erstattet doch keinen Schaden bei Mutwilligkeit, oder?! Wie soll sich hier verhalten werden. Schadensgutachten liegt vor und es wird ein Neukauf empfohlen von 1499,-€.
Bitte um Rat
Viele Grüße und besten Dank
Ronny
Danke und viele Grüße
Ronny