Die Glasplatte meines teuren Glastisches ist ohne Zutun eines anderen heute gesprungen! Niemand war im Haus, als ich heim kam, war sie kaputt. Ich vermute, dass sie zu viel Spannung hatte o.ä.
Frage: Ich habe eine zus. Glasversicherung zu meiner Hausratversicherung vor 20 J. abgeschlossen, noch nie in Anspruch genommen…wäre das ein typischer Fall?
Ja, für genau solche Fälle ist die Haushaltsglasversicherung da. Die wird aber nicht - erwähne ich nur sicherheitshalber, weil hier gelegentlich Leute mit eigenartigen Ideen auftauchen - gleich einen neuen Tisch bezahlen, sondern „nur“ die Glasplatte und ggfs. die Montage.
Danke für die Antwort. Eine Glasplatte reicht völlig aus, Montage sollte aber noch drin sein, da diese für mich schwierig erscheint. Es handelt sich um einen Rolf Benz Tisch…kostet einen Haufen Geld, eine Reparatur lohnt sich daher in jedem Fall.
Noch eine Frage bitte. Wir wohnen gerade in den UsA, aber nur temporär. Unser Wohnsitz in D besteht noch…ist das ein Problem? Kann ich als Schadensort beruhigt USA angeben?
Kommt darauf an, was im Versicherungsschein steht. Die relevante Klausel der Versicherungsbedingungen lautet wie folgt:
„Versicherungsschutz besteht innerhalb des Versicherungsorts.
Versicherungsort sind die im Versicherungsschein genannten Gebäude
oder Räume von Gebäuden.“
> Wenn dem so ist, dann sollte ich lieber warten, bis wir zurück sind?
Das wäre dann Versicherungsbetrug.
> Schauen die sich den Schaden an, wennich jede Menge Fotos schicke?
Wie der Schaden behandelt wird, hängt von seiner Höhe ab. Ab 300-500 Euro schaut man sich die Fotos näher an und ab etwa 1000 Euro kann auch sein, daß jemand vorbeikommen will,
um sich die Sache vor Ort anzusehen.
Lach, ok danke…der Tisch hat 1200 Euro gekostet, Schaden schätze ich auf 300 Euro…mal sehen…erstmal vielen Dank…die Versicherungsunterlagen sind in D, von daher muss ich sowieso warten, bis wir im Januar zurück sind.
in der Regel ist dies ein klassischer Versicherungsfall für die Glasversicherung. Allerdings müssten Sie mal kontrollieren, ob bei Ihrer alten Glasversicherung auch Mobilarverglasung eingeschlossen sind oder ob sich der Versicherungsschutz nur auf die Gebäudeverglasung (Scheiben) bezieht.
Die Ursache ist bei der Glasversicherung zweitrangig. Wenn sie die nicht mit Absicht zerstört haben und Haushaltsglas bei ihnen versichert ist, sollte einer Regulierung der Versicherung nichts im Wege stehen.