Schaden durch Handwerker

Hallo allerseits,

vor kurzem hatte ich Handwerker im Hause, die mir Laminat in Wohn- und Kinderzimmer verlegt haben. Bei der Verlegung ist einem der Handwerker eine Glaskugel einer Lampe im Flur auf das dort bestehende Laminat gefallen (er ist wohl mit dem Kopf dagegengestoßen :-/ ), was natürlich eine nette Delle mit Kratzern verursacht hat.

Nun möchte ich den Schaden über die Versicherung des Handwerkers abwickeln lassen. Da ich aber leider nicht wirklich Ahnung vom Ablauf in solchen Sachen habe meine Fragen:

  • Wenn ich es richtig verstanden habe brauche ich einen Kostenvoranschlag für die Behebung des entstandenen Schadens. Kann dieser vom Schadensverursacher erstellt werden, oder muß ich mir da nun eine andere Firma suchen?

  • Wie leite ich diesen dann an die Versicherung des Schadensverursachers weiter? Muß er mir die Adresse geben oder muß er das weiterleiten?

  • Gibt es etwas zu beachten, wenn ich den Kostenvoranschlag beim Schadensverursacher/dessen Versicherung einreiche?

Sorry, für die „dummen“ Fragen, aber stehe hier nun etwas hilflos da :frowning: und auch schoneinmal vielen Dank für eure Antworten…

MfG
piffer

Also dumme Fragen kann ich hier wirklich nicht erkennen. Sie sind vielmehr absolut logisch.
Den Schaden machst du gegenüber dem Handwerksbetrieb geltend. In der Regel wird der dir dann seine Versicherung mitteilen an der du die Schadenmeldung dann weitergeben kannst.
Sollte sich der Betrieb weigern die Versicherung bekannt zu geben gehst du den juristischen Weg gegen den Handwerksbetrieb als Verursacher.
Ist dir die Versicherung bekannt (was wohl die Regel sein wird) dann richtest du deine Schadenmeldung an diese. Die Versicherung wird dann zunächst beurteilen ob nach deren Beurteilung die Fa. haftbar gemacht werden kann. Wenn ja dann wird sie entweder einen Gutachter beauftragen oder einen Kostenvoranschlag verlangen.
Wichtig ist, daß der Schaden fachmännisch beseitigt wird.
Bist du mit dem Gutachten nicht einverstanden kannst du einen eigenen Gutachter, zunächst auf eigene Kosten, beauftragen.

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Also dumme Fragen kann ich hier wirklich nicht erkennen. Sie
sind vielmehr absolut logisch.

Kam mir so vor, als wenn man die Antworten auf meine Fragen eigentlich wissen müßte :wink:

Den Schaden machst du gegenüber dem Handwerksbetrieb geltend.
In der Regel wird der dir dann seine Versicherung mitteilen an
der du die Schadenmeldung dann weitergeben kannst.

Ok, dann werde ich mir zuersteinmal die Kontaktdaten der Versicherung besorgen…

…dann richtest du deine Schadenmeldung an diese.

Die Schadensmeldung sollte sicherlich schriftlich erfolgen. Gibt es irgendwelche Richtlinien wie soetwas auszusehen hat? Oder würde es reichen, wenn ich einfach den „Tathergang“ schildere und Schadensersatz fordere?

MfG
piffer