Schaden durch Handwerker?

Hallo,

Fall1:
wenn ein Handwerker beim Austauschen von 3 Rolläden
jeweils Schäden am Putz und der Tapete hinterlässt,
ist er hierfür grundsätzlich ‚haftbar‘?

Fall2:
der Handwerker sieht sich für den Schaden aus Fall1 nicht in der Verantwortung und sagt das auch unmittelbar nach der Montage.
Der Schaden aus Fall1 wird schriftlich angezeigt bei der Firma, aber nicht reklamiert, d.h. keine keine Nachbesserung verlangt, da die Aussage des Handwerkers steht.
Ein vom Auftraggeber bestellter Maler bessert die Schäden aus.
Frage, sofern der Handwerker aus Fall1 ‚haftbar‘ ist,
kann man ihm diese Nachbesserungen in Rechnung stellen?

Danke!

Hallo !

natürlich haftet ein Handwerker für Schäden,die ihm bei der Montage passieren. Also vermeidbare Schäden durch Unachtsamkeit,Falschmontage usw.

Aber er haftet nicht für Schäden die unvermeidlich sind,um seine eigentlich Aufgabe durchzuführen. Und so lässt es sich bestimmt nicht immer vermeiden,dass Tapete oder Putz leidet,wenn etwas gelöst oder neu eingepasst wird.

Es muss also geklärt werden,ob so ein Fall vorliegt. Konnte man auch bei sorgfältiger Montage den Schaden vermeiden oder war er fast zwangsläufig vorhersehbar ?

MfG
duck313

Hallo,

natürlich haftet ein Handwerker für Schäden,die ihm bei der
Montage passieren.

Das ist richtig.

Also vermeidbare Schäden durch Unachtsamkeit, Falschmontage usw.

Hier wird es grenzwertig. Denn als Fachfirma ist sie auch verpflichtet, auf mögliche Risiken, Zusatzleistungen, Gefahren im Vorfeld hinzuweisen.

Aber er haftet nicht für Schäden die unvermeidlich sind,um seine eigentlich Aufgabe durchzuführen.

Doch. Es sei denn, er hat sich einen „Freibrief“ ausstellen lassen und den AG auf „s. oben“ hingewiesen.

Franz