Schaden durch Handwerker - Lampe kaputt

Hallo!

Mein Elektriker hat beim Verlegen neuer Leitungen die Deckenlampe abgenommen und aus Versehen fallen lassen, so daß der Glasschirm hinüber ist. Die Lampe stammt aus DDR-Zeiten, es ist unmöglich, den Schirm wiederzubeschaffen.
Hm. Was nun? Soll der Handwerker die Lampe ersetzen? Wie soll man den Wert ermitteln? Eine Küchenlampe gibts für 30 Mark, oder auch 300. Gibt es da Richtwerte oder läuft es auf ein Gentleman-Agreement hinaus?

Danke für Eure Hinweise!
Tschuess, Sven.

tja, das sieht eigentlich nicht so gut aus…

ich würde sicher davon ausgehen, daß der elektriker, wie wohl jeder handwerker, eine betriebs-haftpflicht-versicherung hat.

so weit, so gut. allerdings zahlt die versicherung den ZEITwert deiner lampe. für eine lampe, die zu ddr-zeiten mal ein paar aluminium-mark gekostet hat, kannst du also mit vielleicht 10 dm rechnen… es sei denn, du schaffst es das ding als echte antiquität darzustellen… :wink:

am besten, du versuchst dich mit dem elektriker gütlich zu einigen, sprich: du zahlst ein paar mark zu, und er liefert dir eine preiswerte neue lampe. oder du kaufst dir eine im baumarkt, und er montiert sie kostenlos. sowas in der art.

Hallo!

Tja, ich hab mich gütlich geeinigt. Dem Chef der Handwerker wars peinlich und ich hab einen Preisnachlaß von 70 Mark bekommen. Bei 800 Mark Rechnung also knapp 10%. Er hatte angeboten, daß ich aus seinem Katalog was aussuche und wir dann über den Preis reden. Aber so wars mir lieber.
Danke nochmal für Deine Antwort!

Tschuess, Sven.

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