Schaden durch Kassierer - Schadenersatz?

Hallo zusammen,

angenommen ein Kassierer in einem Supermarkt verursacht einen Umsatzverlust, indem er bspw. Gutscheine annimmt, die zwar gültig sind und auch von der Supermarktkette stammen, nicht jedoch von diesem speziellen Betrieb und somit nicht anzunehmen wären. 
Muss der Mitarbeiter nun den Verlust, der auch schnell über 100€ gehen könnte, selbst tragen oder könnte man sagen, er habe im Interesse des Unternehmens gehandelt (was ja selbstverstänlich immer sein sollte) und „aus Versehen“ den „örtlich ungültigen“ Gutschein mit einem „örtlichlich gültigen“ verwechselt, da sie sich sehr ähnlich sehen könnten?

Vielen Dank für eure Beiträge!

Gruß pcfreak92

Hallo,

Frage: Wie werden die Gutscheine im laufenden Betrieb in die Kasse eingepflegt? Von Hand oder automatisch per Strichcode?

Gutscheine, die an der Kasse einzulösen sind, sind doch meist mit Strichcodes versehen. Jedenfalls kenne ich das aus unserer Ecke hier so. In so einem Fall werden ungültige Gutscheine (mit dann auch ungültigen Strichcodes) nicht erkannt und angerechnet. In so einem Fall entsteht kein Schaden.

Weiter würde ich mal hinterfragen, ob die Mitarbeiter regelmäßig deutlich darauf hingewiesen werden, dass es Gutscheinaktionen gibt und dass bestimmte Gutscheine der Kette nun ausgerechnet in dem Laden, in dem sie arbeiten, nicht gültig sind. Denn wenn die Gutscheine wie oben beschrieben vom Kassensystem angenommen werden aber trotzdem aus irgendwelchen Gründen nicht angenommen werden dürfen, muss meines Erachtens deutlich darauf hingewiesen werden.

Barbara

Hallo,

ich habe da eher an Geschenkgutscheine gedacht, die in der Regel keinen Strichcode haben, sondern nur einen Stempel und Unterschrift, die wie Bargeld behandelt werden, da sie ja auch damit erworben wurden. Ob ein Gutschein gültig ist oder nicht muss der Kassierer an der Postleitzahl im Stempel ausmachen.
Was wäre wenn dem Mitarbeiter nicht mitgeteilt wurde, dass er auf diese PLZ achten muss und ihm bei einem vorherigen Gutschein der eben ähnlich ausgesehen hat, mitgeteilt wurde dass dieser „Okay“ sei und er aufgrund des Designs, der Papierbeschaffenheit, dem Marktlogo und des genannten Stempels mit Unterschrift, darauf geschlussfolgert hat, dass dieser ebenfalls gültig sein müsse und kein erneuter Rat vom Marktleiter nötig ist? Außerdem zumal dadurch auch längere Wartezeiten für die Kunden entstehen, was an Tagen mit hohem Betrieb auch für den Marktleiter mehr Stress bedeuten würde.
Ist dem Mitarbeiter nun vorzuwerfen, er hätte nachfragen sollen oder ist das als einmaliger Fehler akzeptabel? Und wie wäre mit dem Schaden umzugehen? Ich meine im Verhältnis zu den typischen täglichen Einnahmen eines Supermarkts sind solche Gutscheine ja eine Kleinigkeit.

Gruß pcfreak92

Hallo

lies doch mal > hier

es kommt also auf den Grad des Verschuldens an
hätte der AN also wissen müssen, dass diese Gutscheine nicht angenommen werden dürfen?

Grüsse Rudi

Hallo,

woher soll ein Mitarbeiter wissen, dass diese Art Gutscheine nur in dem Laden eingelöst werden können/dürfen, in dem sie ausgestellt wurden, wenn man ihn nicht darauf hinweist? Entweder durch mündliche Unterweisung oder durch Aushändigung von schriftlichen Arbeitsanweisungen, in denen auch dieser Punkt besprochen wird.

Barbara

Hallo,

das müsste doch auf dem Gutschein drauf stehen, WO sie einlösbar sind.
Damit der KUNDE weiß, wo er sie einlösen kann.

Wenn das nicht drauf steht, kann der Kunde darauf bestehen, daß sie eingelöst werden, damit hätte der Kassierer richtig gehandelt…

Hat das der Kassierer übersehen?

Grüße
miamei

…Und wie wäre mit dem Schaden umzugehen?

Hi,
wie hoch wäre der Schaden in €, wenn der Betrag intern umgebucht würde?

Gruß Keki