Hallo zusammen,
angenommen ein Kassierer in einem Supermarkt verursacht einen Umsatzverlust, indem er bspw. Gutscheine annimmt, die zwar gültig sind und auch von der Supermarktkette stammen, nicht jedoch von diesem speziellen Betrieb und somit nicht anzunehmen wären.
Muss der Mitarbeiter nun den Verlust, der auch schnell über 100€ gehen könnte, selbst tragen oder könnte man sagen, er habe im Interesse des Unternehmens gehandelt (was ja selbstverstänlich immer sein sollte) und „aus Versehen“ den „örtlich ungültigen“ Gutschein mit einem „örtlichlich gültigen“ verwechselt, da sie sich sehr ähnlich sehen könnten?
Vielen Dank für eure Beiträge!
Gruß pcfreak92