Schaden durch Ohnmacht

Hallo,

A und B sind verwandt und leben in getrennten Wohnungen im gleichen Haus. A wird im Badezimmer des B ohnmächtig und zerstört beim Sturz die gläserne Duschabtrennung, Schaden knapp 2000€.

A wird seit Jahren wegen eines Rückenleidens mit Medikamenten behandelt und bekam kurz vor der Ohnmacht ein neues Medikament. Der Arzt sagt, das Medikament habe mit der Ohnmacht nichts zu tun, der Apotheker hingegen hatte A darauf hingewiesen, dass viele Leute dieses Medikament nicht vertragen. Nachdem A das Medikament wieder abgesetzt hat gab es keine weitere Ohnmacht.

A meldet den Schaden der Haftpflichtversicherung, die die Regulierung allerdings mit der Begründung ablehnt, A habe nicht fahrlässig gehandelt.

Ist das in Ordnung so? Wer bezahlt B den entstandenen Schaden? Er ist ja schließlich auch nicht schuld.
Was könnten A oder B nun tun? Lohnt sich der Gang zu einem Anwalt oder ist die Versicherung im Recht? Hat A nun wenigstens so etwas wie ein Sonderkündigungsrecht für die Versicherung?

Vielen Dank für hilfreiche Denkansätze
Sue

Hallo,

A meldet den Schaden der Haftpflichtversicherung, die die
Regulierung allerdings mit der Begründung ablehnt, A habe nicht fahrlässig gehandelt.

A müßte schuldhaft gehandelt haben, damit seine Versicherung bezahlt. Das sieht hier nicht so aus (wegen der Ohnmacht).

Ist das in Ordnung so?

Sieht so aus.

Wer bezahlt B den entstandenen Schaden?

Seine Haushaltsglasversicherung.

Er ist ja schließlich auch nicht schuld.

Ansonsten aber auch niemand anderes.

Lohnt sich der Gang zu einem Anwalt

Vermutlich nicht.

oder ist die Versicherung im Recht?

Vermutlich ja.

Hat A nun wenigstens so etwas wie ein Sonderkündigungsrecht für die Versicherung?

Nein, weil es sich nicht um einen versicherten Schaden gehandelt hat.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

A meldet den Schaden der Haftpflichtversicherung, die die
Regulierung allerdings mit der Begründung ablehnt, A habe nicht fahrlässig gehandelt.

A müßte schuldhaft gehandelt haben, damit seine Versicherung
bezahlt. Das sieht hier nicht so aus (wegen der Ohnmacht).

Oder drastisch formuliert - der Ehrliche ist der Dumme. Viele hätten ohne zu zögern den Sachverhalt etwas anders geschildert und die Versicherung hätte ohne wenn (als Nichtduschkabinenbesitzer hätte ich gedacht, daß da Sicherheitsglas ist aber man lernt nie aus) und aber bezahlt.

Cu Rene

Oder drastisch formuliert - der Ehrliche ist der Dumme.

Hi,
stimmt, der finanziert die Versicherungsbetrügereien mit.

Viele hätten ohne zu zögern den Sachverhalt etwas anders geschildert
und die Versicherung hätte …

Da wo ich herkomme ist Versicherungsbetrug kein Kavaliersdelikt.

Gruß Keki

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Hallo,

A meldet den Schaden der Haftpflichtversicherung, die die
Regulierung allerdings mit der Begründung ablehnt, A habe nicht fahrlässig gehandelt.

A müßte schuldhaft gehandelt haben, damit seine Versicherung
bezahlt. Das sieht hier nicht so aus (wegen der Ohnmacht).

Oder drastisch formuliert - der Ehrliche ist der Dumme.

ja, die Bestätigung durch Nordlicht hat meinem Gerechtigkeitsempfinden gerade einen derben Schlag versetzt. Obendrein ist A eine ältere Dame der gutgläubigen Sorte und zahlt deswegen auch noch viel zu hohe Beiträge für die Versicherung. Auch das ist rechtlich natürlich völlig okay, moralisch finde ich die Versicherung aber einfach pfuideibel.

Und die Glasversicherung des B? Besteht seit 10 Jahren nicht mehr, nachdem der gehbehinderte Sohn durch eine Glastür gefallen war und sich auch da die Versicherung aus der Verantwortung herausargumentierte.

Viele
hätten ohne zu zögern den Sachverhalt etwas anders geschildert

Ich frage mich ja eher, was passiert wäre, wenn A bei der Ohnmacht mit dem Auto in eine Menschengruppe gefahren wäre oder einen anderen Unfall mit erheblich höherem Schaden verursacht hätte.
Wer würde die Kosten übernehmen, wenn A gerade im Straßenverkehr unterwegs gewesen wäre und zB ein Kind zum Pflegefall gemacht hätte?

(als
Nichtduschkabinenbesitzer hätte ich gedacht, daß da
Sicherheitsglas ist aber man lernt nie aus)

Ich kenne weder die Duschabtrennung noch den genauen Ablauf, A könnte sich zB an einer Schwingtür festgehalten und sie aus den Scharnieren gerissen haben.

Viele Grüße
Sue

Hallo,

danke für deine (leider nicht sehr ermutigende) Antwort.

A müßte schuldhaft gehandelt haben, damit seine Versicherung
bezahlt. Das sieht hier nicht so aus (wegen der Ohnmacht).

A war allerdings vom Apotheker darauf hingewiesen worden, dass viele Patienten das Medikament nicht vertragen. Ich muss mich übrigens verbessern, das Medikament war nicht für den Rücken sondern ein Antidepressivum. Als Nebenwirkungen werden ua Schwindel, Zittern, Übelkeit, Krämpfe, Koma und niedriger Blutdruck (den A ohnehin hat) beschrieben. Ändert das etwas an der Schuldhaftigkeit?

Er ist ja schließlich auch nicht schuld.

Ansonsten aber auch niemand anderes.

Und wer übernimmt nun den Schaden? Bleibt B einfach drauf sitzen oder muss A selbst dafür aufkommen? Das finde ich insbesondere deswegen interessant, weil A eben auch einen erheblich größeren Schaden hätte verursachen können.
Ich las beim kurzen Googlen, dass auch eine Unfallversicherung bei Ohnmacht nicht zahlt. Welche Versicherung braucht man für so einen Fall? Welche Versicherung des B würde zahlen, wenn A statt Glas Holz oder Metall beschädigt hätte?

Viele Grüße
Sue

A war allerdings vom Apotheker darauf hingewiesen worden, dass viele Patienten das Medikament nicht vertragen.

Deswegen kann er immer noch nichts dafür, dass er ohnmächtig wurde.

Blutdruck (den A ohnehin hat) beschrieben. Ändert das etwas an der Schuldhaftigkeit?

Wieso sollte das ?

Und wer übernimmt nun den Schaden? Bleibt B einfach drauf sitzen oder muss A selbst dafür aufkommen?

A ist nicht schadensersatzpflichtig. Wenn B keine Glasversicherung hat, wird er den schanden selber tragen müssen oder A übernimmt ihn aus Nettigkeit. Rechtlich verpflichtet ist A nicht.

Das finde ich
insbesondere deswegen interessant, weil A eben auch einen
erheblich größeren Schaden hätte verursachen können.

Was hat das mit seiner Schadensersatzpflicht zu tun ?

bei Ohnmacht nicht zahlt. Welche Versicherung braucht man für
so einen Fall? Welche Versicherung des B würde zahlen, wenn A
statt Glas Holz oder Metall beschädigt hätte?

Dann würde keine zahlen. Nicht für alles, was einem im Leben zustößt gibt es Versicherungen. Versicherungen decken nur bestimmte Risiken, nicht alle.

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sondern ein Antidepressivum. Als Nebenwirkungen werden ua
Schwindel, Zittern, Übelkeit, Krämpfe, Koma und niedriger
Blutdruck (den A ohnehin hat) beschrieben. Ändert das etwas an
der Schuldhaftigkeit?

Er ist ja schließlich auch nicht schuld.

Ansonsten aber auch niemand anderes.

Und wer übernimmt nun den Schaden? Bleibt B einfach drauf
sitzen oder muss A selbst dafür aufkommen? Das finde ich
insbesondere deswegen interessant, weil A eben auch einen
erheblich größeren Schaden hätte verursachen können.
Ich las beim kurzen Googlen, dass auch eine Unfallversicherung
bei Ohnmacht nicht zahlt. Welche Versicherung braucht man für
so einen Fall? Welche Versicherung des B würde zahlen, wenn A
statt Glas Holz oder Metall beschädigt hätte?

Viele Grüße
Sue

B hat Person A in seiner Wohnung duschen lassen, obwohl A depressiv ist, und Medikamente mit extremen Nebenwirkungen einnimmt.

Dann sollte doch B auch das Risiko tragen, oder?

Hallo,

ja, die Bestätigung durch Nordlicht hat meinem
Gerechtigkeitsempfinden gerade einen derben Schlag versetzt.
Obendrein ist A eine ältere Dame der gutgläubigen Sorte und
zahlt deswegen auch noch viel zu hohe Beiträge für die
Versicherung. Auch das ist rechtlich natürlich völlig okay,
moralisch finde ich die Versicherung aber einfach pfuideibel.

erst denken, dann schreiben!!!

Die Versicherung hat A doch Versicherungsschutz geboten! Der unbegründete Anspruch gegen A wurde abgelehnt!

Es handelt sich um eine (völlig sinnvolle) gesetzliche Regelung, dass nur derjenige einen Schaden bezahlen muss, der auch schuldhaft! gehandelt hat.

Dein Gerechtigkeitsempfinden sollte nicht an diesem Fall gemessen werden. Was wäre, wenn A keine Versicherung hätte? Sollte die ältere Dame dann für etwas zahlen, was sie nicht verschuldet hat???

Gruß
tycoon

Hallo,

Ohnmacht hin oder her, es ist die Glaswand die hier den Ausschluß der Regulierung gibt!

(2) Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und
Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektround
Gasgeräten und alle sich daraus ergebenden
Vermögensschäden,
c)
Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer
hiergegen besonders versichern kann,

VG René

Hallo,

Hallo,

Ohnmacht hin oder her, es ist die Glaswand die hier den
Ausschluß der Regulierung gibt!

(2) Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und
Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektround
Gasgeräten und alle sich daraus ergebenden
Vermögensschäden,
c)
Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer
hiergegen besonders versichern kann,

na, na, na

Dies gilt doch wohl für Mietsachschäden!!!

A hat doch keine Möglichkeit die Glasscheiben von B zu versichern!

VG René

Gruß
tycoon

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ups…

Ja da hast Du recht. Hab den B völlig übersehen!

VG René

Hallo Sue,

vorab soviel: ich kann Ihre Empörung über die Ablehnung seitens der Versicherung durchaus gut nachvollziehen.

Dennoch will ich versuchen zu erklären, warum auch ein anderer Versicherer - außer möglicherweise aus Kulanz - in einem solchen Fall wahrscheinlich nicht anders reagieren würde.

Die PHV schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter (hier: B). Die rechtliche Grundlage für derlei Ansprüche bildet das BGB ab (§ 823 ff.). Mehr kann die Privathaftpflicht nicht tun, denn die moralische Verpflichtung, einen Schaden ersetzen zu wollen, ist bei jedem Versicherungsnehmer UND in jedem Fall anders. Hier ist es unmöglich, subjektive Maßstäbe zu berücksichtigen.

Die PHV hat nun drei große Aufgaben: Sie prüft die Haftungsfrage, reguliert berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Was heißt das nun hier konkret? Nun, der Versicherer stellt die Frage, ob A SCHULDHAFT den Schaden verursacht hat. Dies kann nur aus zwei Gründen zutreffen: Vorsatz (ist erst gar nicht versichert, trifft im konkreten Fall aber auch nicht zu, da A die Scheibe ja nicht absichtlich zerdeppert hat) oder Fahrlässigkeit („Hat A einen Fehler gemacht, den A bei größerer Sorgfalt hätte vermeiden können?“).

Die Antwort hierauf lautet: Nein, denn niemand erwartet von A, dass sie hingeht und ein ärztliches verordnetes Medikament NICHT einnimmt, weil dieses (möglicherweise, noch nicht einmal bewiesener Maßen) zu einer für A nicht zu erwartenden Ohnmacht führen könnte.
A hat also nichts falsch gemacht, sie hat nicht fahrlässig gehandelt.
Folglich ist es nicht ihre Schuld, dass die Scheibe beschädigt wurde.

Die Ablehnung des Schadens gegenüber dem Anspruchsteller erfolgt also zu Recht. Die Versicherung hat damit ihre dritte große Aufgabe erfüllt: Sie wehrt einen unberechtigten Anspruch ab.
(Hinweis: der Ansatz „aber B ist doch auch nicht Schuld“ hat für die Schuldhaftigkeit von A rechtlich keine Bedeutung. Die Annahme „Irgendjemand MUSS doch schuld sein“ ist somit ein Trugschluss.)

Es ist in diesem Zusammenhang ganz wichtig, „Ursache“ und „Verschulden“ begrifflich trennen zu können. Dass A den Schaden verursacht hat, ist unzweifelhaft. Nur trägt sie hieran - wie oben beschrieben - keine Schuld.

Zusammenfassend noch einmal die Kernaussage: die Ablehnung der Versicherung ist (leider) in Ordnung.

Und so sehr man auch auf die Versicherung sauer sein mag: ein anderer Versicherer hätte hier nicht anders entschieden.

Viele Grüße
Loroth