Hallo Sue,
vorab soviel: ich kann Ihre Empörung über die Ablehnung seitens der Versicherung durchaus gut nachvollziehen.
Dennoch will ich versuchen zu erklären, warum auch ein anderer Versicherer - außer möglicherweise aus Kulanz - in einem solchen Fall wahrscheinlich nicht anders reagieren würde.
Die PHV schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter (hier: B). Die rechtliche Grundlage für derlei Ansprüche bildet das BGB ab (§ 823 ff.). Mehr kann die Privathaftpflicht nicht tun, denn die moralische Verpflichtung, einen Schaden ersetzen zu wollen, ist bei jedem Versicherungsnehmer UND in jedem Fall anders. Hier ist es unmöglich, subjektive Maßstäbe zu berücksichtigen.
Die PHV hat nun drei große Aufgaben: Sie prüft die Haftungsfrage, reguliert berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Was heißt das nun hier konkret? Nun, der Versicherer stellt die Frage, ob A SCHULDHAFT den Schaden verursacht hat. Dies kann nur aus zwei Gründen zutreffen: Vorsatz (ist erst gar nicht versichert, trifft im konkreten Fall aber auch nicht zu, da A die Scheibe ja nicht absichtlich zerdeppert hat) oder Fahrlässigkeit („Hat A einen Fehler gemacht, den A bei größerer Sorgfalt hätte vermeiden können?“).
Die Antwort hierauf lautet: Nein, denn niemand erwartet von A, dass sie hingeht und ein ärztliches verordnetes Medikament NICHT einnimmt, weil dieses (möglicherweise, noch nicht einmal bewiesener Maßen) zu einer für A nicht zu erwartenden Ohnmacht führen könnte.
A hat also nichts falsch gemacht, sie hat nicht fahrlässig gehandelt.
Folglich ist es nicht ihre Schuld, dass die Scheibe beschädigt wurde.
Die Ablehnung des Schadens gegenüber dem Anspruchsteller erfolgt also zu Recht. Die Versicherung hat damit ihre dritte große Aufgabe erfüllt: Sie wehrt einen unberechtigten Anspruch ab.
(Hinweis: der Ansatz „aber B ist doch auch nicht Schuld“ hat für die Schuldhaftigkeit von A rechtlich keine Bedeutung. Die Annahme „Irgendjemand MUSS doch schuld sein“ ist somit ein Trugschluss.)
Es ist in diesem Zusammenhang ganz wichtig, „Ursache“ und „Verschulden“ begrifflich trennen zu können. Dass A den Schaden verursacht hat, ist unzweifelhaft. Nur trägt sie hieran - wie oben beschrieben - keine Schuld.
Zusammenfassend noch einmal die Kernaussage: die Ablehnung der Versicherung ist (leider) in Ordnung.
Und so sehr man auch auf die Versicherung sauer sein mag: ein anderer Versicherer hätte hier nicht anders entschieden.
Viele Grüße
Loroth