Schaden durch Ratten - wer zahlt?

Hallo,

angenommen ein Mieter a hat beim Vermieter b eine Wohnung gemietet. Im Preis inbegriffen ist eine Kellerparzelle. Nun kommt a nach längerer Zeit in den Keller und entdeckt, das Ratten sich in seinen Utensilien eingenistet haben und diese teilweie zertsörten.
Kann a vom Vermieter b den Schaden einklagen? Muss nicht b bemüht sein, seine Gebäude Ungezieferfrei zu halten?
Sollte a in diesem erdachten Fall den b direkt informieren oder den Hausmeister zuerst verständigen?

Danke.

Hallo,

Kann a vom Vermieter b den Schaden einklagen? Muss nicht b
bemüht sein, seine Gebäude Ungezieferfrei zu halten?

ganz sicher bin ich mir in Einzelheiten nicht, da es auch darauf ankommt, was im Keller gelagert wird.

aber

Sollte a in diesem erdachten Fall den b direkt informieren
oder den Hausmeister zuerst verständigen?

das auf jeden Fall! Unbedingt den Umstand mitteilen und um Beseitigung bitten, bzw. Frist setzen. Wenn der Vermieter der Meinung ist, dass der Ungezieferbefall das Verschulden des mieters ist, kann er ja versuchen, dies darzulegen.

Mängel müssen immer unverzüglich dem Vermieter mitgeteilt werden. Auch wenn sie einem selbst nicht stören und man keine Mietminderung machen möchte.
Das ist im Rahmen der sog. Obliegenheitspflicht ein Mieterpflicht.

TM

http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
Siehe Pkt.9

Da die Beseitigung Mietersache ist, können m.E. Schäden auch nicht Sache des VM sein.

vnA

Hi,

die Betriebskostenverordnung muss dann aber Bestandteil des MV sein.
Was sie ja auch in den meisten MV ist.

Ich gehe davon aus, dass es grundsätzlich ersteinmal Sache des VM ist, den Mietgegenstand in vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

535 BGB ansonsten fand ich dies:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/marder…

TM

Da in deinem Link die Tiere als herrenlos gekennzeichnet sind, ist mE der VM auch nicht für den Schaden verantwortlich, da er nicht Verursacher ist. Dies allerdings nur dann, wenn er durch seine Nichttätigkeit die ihm bekannt gewordene Rattenplage ‚gefördert‘ oder ‚geduldet‘ hat.

vnA

Da in deinem Link die Tiere als herrenlos gekennzeichnet sind,
ist mE der VM auch nicht für den Schaden verantwortlich, da er
nicht Verursacher ist. Dies allerdings nur dann, wenn er durch
seine Nichttätigkeit die ihm bekannt gewordene Rattenplage
‚gefördert‘ oder ‚geduldet‘ hat.

Einiges im Mietrecht finde ich eh ziemlich heftig und sehr „vermieterfeindlich“. Andererseits, braucht man bei einem netten korrekten Vermieter ja seine Rechte nicht ausschöpfen.

Bei gewissen Vermietern ist es dann allerdings wieder nicht schlecht, wenn man ihm Grenzen aufzeigen kann.

Etwas zwiespältig das Ganze.

TM

korrekte Vermieter
Hallo,

Einiges im Mietrecht finde ich eh ziemlich heftig und sehr
„vermieterfeindlich“.

So sehen das fast alle VM. Na ja, ein bißchen Berufsrisiko mehr…
(…könnte manch sich auch sparen. :wink: )

Andererseits, braucht man bei einem
netten korrekten Vermieter ja seine Rechte nicht ausschöpfen.

Ja, das machen die meisten VM sowieso, auch bei unnetten M.

Bei gewissen Vermietern ist es dann allerdings wieder nicht
schlecht, wenn man ihm Grenzen aufzeigen kann.

Klar, wer gerne Streit mag.
Wenn der VM seine Recht oder Möglichkeiten ausschöpft sind die meisten M beleidigt, woran liegt das bloß?

Kann es sein, dass viel M gar nicht wissen:
das der VM den M jeden Monat Unkorrektheiten tolerriert,
die Mietanpassung sehr spät vornimmt,
den M vor anderen M in Schutz nimmt,
auch weil sie es gar nicht merken.

Etwas zwiespältig das Ganze.

Ja, weil der VM meist nicht auszieht, wenn das MV-Verhältnis am boden liegt.

vlg MC

vlg = viele liebe Grüsse
(was soll daran ungut sein?)