Schaden durch Umzugsunternehmen an Mietwohnung

Hallo Forum,

Mieter M mietet eine Wohnung von Vermieter V. M beauftragt für seinen Umzug in diese Wohnung den Unternehmer U.

Die Angestellten des U beschädigen beim Umzug die Wohnung.

M dokumentiert die Schäden und zeigt sie dem U und dem V an.

Kann M von V verlangen, dass er die Wohnung auf Kosten des U reparieren lässt oder MUSS M sich um die Reparatur selbst kümmern und sich das Geld von U holen?
Grüße
Schildmann

Hallo
Das geht den Vermieter nichts an . Der Mieter muss das reparieren lassen und das Umzugs- Unternehmen muss des Schaden übernehmen weil die Firma dafür versichert ist . Es muss aber zuerst mit der Umzugsfirma abgesprochen werden .
viele Grüße  noro

Hallo,

haftbar ist der, der den Schaden verursacht, mithin die Umzugsfirma; dies hat aber den Vermieter nicht zu interessieren, denn der Mieter haftet für Schäden an der Wohnung dem Vermieter gegenüber.

Also muss der Mieter die Schäden reparieren lassen.

Es ist nicht zwingend, dass die Umzugsfirma für den Umzug eine Versicherung abgeschlossen hat, dies ergibt sich nur aus dem Auftrag, welcher mit der Umzugsfirma geschlossen wurde.

lG

Es ist nicht zwingend, dass die Umzugsfirma für den Umzug eine
Versicherung abgeschlossen hat, dies ergibt sich nur aus dem
Auftrag, welcher mit der Umzugsfirma geschlossen wurde.

was hat das mit dem fall hier zu tun? was man da als auftraggeber ggf. abschließt ist eine versicherung für die eigenen klamotten. mit einer haftpflichtversicherung des unternehmens für durch das unternehmen verursachte schäden hat das genau gar nichts zu tun. und mit der haftung schon gleich dreimal nicht.

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