Hallo Forum,
Mieter M mietet eine Wohnung von Vermieter V. M beauftragt für seinen Umzug in diese Wohnung den Unternehmer U.
Die Angestellten des U beschädigen beim Umzug die Wohnung.
M dokumentiert die Schäden und zeigt sie dem U und dem V an.
Kann M von V verlangen, dass er die Wohnung auf Kosten des U reparieren lässt oder MUSS M sich um die Reparatur selbst kümmern und sich das Geld von U holen?
Grüße
Schildmann