Wir dürfen laut Mietvertrag in der an unser Haus grenzenden Garage parken. Unerlaubter Weise hat unser Vormieter seine Sachen noch nicht aus der Garage geräumt, die uns ohne Fremdverschulden aus dem Regal auf unser Auto gefallen sind. Haben den Schaden der Versicherung unseres Vormieters geschildert, die aber eine Zahlung ablehnen, weil der Versicherungsnehmer den Schaden nicht fahrlässig verursacht hat. Wer kommt für den Schaden auf? Sollen wir Widerspruch einreichen.
Danke im Voraus für dei Hilfe
Und schon wieder fette Beute für einen selbsternannten Blockwart…