Hallo,
angenommen eine alkoholisierte Person „braucht“ mitten in der Nacht noch Geld. Weil es sich besoffen am Geldautomaten so schlecht steht und man die Tasten auch so schlecht trifft, setzt sich die Person auf die an die Wand geschraubte Ablagefläche vor dem Automaten.
Diese hält der Belastung nicht stand und bricht ab. Die Person bemerkt das, geht aber uninteressiert weg und kümmert sich nicht weiter um den Schaden.
Habe schon ein wenig bei Wikipedia geschaut und versuche grade herauszubekommen ob hier Straftaten vorliegen und wenn ja welche. Auch interessiert mich wie die Person belangt werden könnte.
Scheinbar ist Sachbeschädigung auszuschließen. (kein Vorsatz, eventuell nicht erkennbar dass die Sache schaden nehmen würde)
Gruß
Jonny