Schaden fahrlässig/unabsichtlich verursacht

Hallo,

angenommen eine alkoholisierte Person „braucht“ mitten in der Nacht noch Geld. Weil es sich besoffen am Geldautomaten so schlecht steht und man die Tasten auch so schlecht trifft, setzt sich die Person auf die an die Wand geschraubte Ablagefläche vor dem Automaten.
Diese hält der Belastung nicht stand und bricht ab. Die Person bemerkt das, geht aber uninteressiert weg und kümmert sich nicht weiter um den Schaden.

Habe schon ein wenig bei Wikipedia geschaut und versuche grade herauszubekommen ob hier Straftaten vorliegen und wenn ja welche. Auch interessiert mich wie die Person belangt werden könnte.

Scheinbar ist Sachbeschädigung auszuschließen. (kein Vorsatz, eventuell nicht erkennbar dass die Sache schaden nehmen würde)

Gruß
Jonny

Als einzig denkbarer Straftatbestand kommt hier Sachbeschädigung in Betracht. Vorsatz bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der tatbestandliche Erfolg (die Beschädigung) zumindest für möglich gehalten und dann billigend in Kauf genommen wurde.

Ansonsten ist der Fall eher zivilrechtlich relevant. Gem. § 823 BGB muss der Schaden ersetzt werden, sprich: Die Reparatur muss bezahlt werden.

Das ist so zu bestätigen.