Schaden Ferienwohnung

Wir werden beschuldigt in einer Ferienwohnung einen Tisch beschädigt zu haben. (Hitzefleck). Der Vermieter hat gemeint, er möchte 50% vom Anschaffungspreis und hat uns sofort 200€ von der Kreditkarte abgezogen. Er ist zu keinerlei Gespräch bereit. U.a. kann er uns den Schaden nicht nachweisen, da wir ihn auch nicht verursacht haben. Wir haben ihm angeboten, die Kosten unserer Haftpflicht zu geben, sofern er uns eine Rechnung des Tisches zukommen lässt. Macht er auch nicht, da wir angeblich nicht bereit sind, den Schaden einzugestehen. Bei der Abreise wurde das Zimmer kontrolliert und uns mitgeteilt, dass alles in Ordnung sei. Wie können wir hier weiterhin vorgehen? Du Abbuchung haben wir bereits zurückgefordert. Ist das, was der Vermieter hier macht rechtens?

Hi.

Sicher nicht. Wenn ihr das Geld zurückfordert Und auch erstattet wurde, ist alles gut. Der Vermieter ist jetzt in Zugzwang. Er kann ja versuchen, den Betrag einzuklagen, was er sich aber wohl sehr genau überlegen wird.
Da ihr angeboten habt, das Ganze über die Versicherung abzurechnen (natürlich mit Rechnung) und er nicht darauf eingeht, liegt der Verdacht nahe, das er ne schnelle Mark machen will.

Nein. Schon gar nicht der Mißbrauch der Kreditkarte.

Dann wird er eben in die Röhre kucken.

Einfach abwarten, was kommen mag. Jetzt bereits den Vorgang protokollieren und der HP eine Schadensmeldung machen. Hierbei klar darauf hinweisen, dass man den Schaden nicht verursacht hat. Denn Aufgabe der HP ist nicht nur die Befriedigung berechtiger Schadensersatzansprüche, sondern auch die Abwehr unberechtigter.

Die werden dem Herrn schon den faulen Zahn ziehen.

Gruß
vdmaster

Nein, das ist rotzfrech.
Wenn eine Forderung an euch gestellt wird, dann einfach direkt zu eurer Privathaftpflicht weitergeben.
Ich wette 10€, dass entweder nichts mehr passieren wird, oder dass man euch über E-Mail, WhatsApp oder Telefon nerven wird. Sicher nicht schriftlich - der will schnelles Geld und keinen Schreibkram, bei dem man seine obskuren Forderungen sogar beweisbar vorliegen hätte.

Über eine sehr ausführliche Google-Bewertung dieses Vermieters würden sich übrigens viele Menschen freuen!
(Nur der Vermieter nicht)
((Aber bitte sachlich bleiben! Nicht auf sein Niveau herunterlassen!))