Schaden im Gemeinschaftseigentum, muss Sondereigentümer zahlen?

Guten Morgen und ein Hallo allen,

ich bitte um Hilfe in einem etwas komplizierten Sachverhalt.

Vor schon längerer Zeit wurden in unserer WEG durch einen eigentlich nicht autorisierten „Fachmann“ unsere Wasserleitungen beschichtet. Leider geschah dies völlig unsachgemäß und jetzt stellen sich gravierende Mängel heraus. Wir bleiben als Eigentümer auf dem Schaden sitzen, da der Ausführende insolvent und nicht mehr „greifbar“ ist.
Zusätzlich, ob ursächlich durch die „Sanierung“ bedingt entzieht sich meiner Kenntnis, wurden in der Anlage Schadstoffe gefunden.
Letztlich muss die gesamte Wasseranlage (Rohre u.s.w.) erneuert werden und die Verwaltung geht von der allgemein vorherrschenden Meinung aus, dass sämtliche Zuleitungen, Rohre des Hauptstranges u.dgl. bis zum Absperrventil in den einzelnen Wohnungen zum Gemeinschaftseigentum zählen; - ab Absperrung in den Wohnungen ist es Sondereigentum. Eigentlich logisch nachvollziehbar.

Nun hat aber der BGH mit Urteil vom 26.10.2012 in einem Grundsatzurteil dieser Auffassung widersprochen und klargestellt, dass „wichtige Versorgungseinrichtungen“ grundsätzlich auch in den Wohnungen zum Gemeinschaftseigentum zählen. Gegensätzliche Festlegungen in der Teilungserklärung seien wirkungslos, da diese Regelungen zum Schutz des Gemeinschaftseigentums, nicht gegen dieses treffen könne.

Ist eigentlich auch nachvollziehbar- Und vor dem Hintergrund, dass mein Bad vor ca. 10 Jahren für > 10.000.- Euro grundsaniert wurde, alle Leitungen neu und unter Fliesen verlegt wurden, habe ich wenig Verständnis, dass ich für einen Schaden der garantiert nicht durch meine Leitungen verursacht wurde, evtl. das Bad noch einmal für viele Tausend Euro neu vorrichten muss, weil alle Leitungen erneuert werden. Was haben die relativ neuen Leitungen meines Bades mit den Keimen der Gemeinschafts-Wasseranlage zu tun?

Für kompetente (keine gefühlsmäßige und nicht rechtssichere) Auskunft und Hilfe wäre ich sehr dankbar und verbleibe in Erwartung Eurer Unterstützung

mit frdl. Gruß

Bernd

sind nicht mehr deine Leitungen. Der einstehende Schaden im deinen Sondereigentum hat die Gemeinschaft zu trage, bzw. der Verursacher des Schadens.

Vermutlich ist die bedenkliche Beschichtung auch in deinen Rohren eingebracht. Über weiters kann man nur Vermutungen anstellen.

Für wirklich kompetente und rechtssichere Hilfe sollte man sich immer direkt an einen Anwalt wenden.

Nichts und deshalb ist auch nicht zu befürchten man wird sie ersetzen und Dein Bad ruinieren.

Leider sagst du ja nicht und weißt es wohl auch gar nicht, was die Rohrsanierung überhaupt für einen Anlass hatte, was da genau angewandt wurde und was die „Verkeimung“ eigentlich sein soll.
Und ob da ein Zusammenhang besteht.

Übrigens, mit fällt gerade ein, auch eine Firma in Insolvenz hatte sicher eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die müsste also für den (nachgewiesenen) Schaden eintreten.

MfG
duck313

Sofern die Prämien bezahlt wurden …

Danke Dir Duck 313 für Deine Meinung, die ich trotz mehrfachen Lesens irgendwie nicht verstehe:

Ich muss nichts befürchten, man wird mein Bad ruinieren ???

Das entzieht sich meiner Kenntnis ist auch nicht mehr relevant, da die Firma schon vor Jahren bankrott ging .

und auch Dir danke für Deinen Beitrag, Naseweis

so lese ich das zitierte Urteil des BGH ebenfalls, Aber sowohl der Verwalter der Eigentumsanlage als auch der Beirat der WEG vertreten noch die alte Meinung vor dem Urteil und bestehen auf Sondereigentum.
Wird mir wohl nichts übrig bleiben, als zu klagen.

Danke nochmals allen Helfern

frdl. Gruß

Bernd

Hallo Bernd,

Da ihr auf dem Schaden sitzen bleibt, macht es gar keinen so grossen Unterschied :frowning:

Mal angenommen es sind 10 Wohnungen und alle haben 10% Werkquote.

  1. Mit Sondereigentum: Jeder zahlt 10% der Kosten für das Gemeinschaftseigentum und sein Bad.

  2. Alles Gemeinschaftseigentum: Jeder Berndzahlt 10% an denjenigen Arbeiten welche oben unter Gemeinschaftseigentum laufen und 10% an die Summe für alle 10 Bäder.

Bei 1. kommen diejenigen mit einem einfachen Bad etwas günstiger weg, als diejenigen mit einem Luxusbad.
B 2. profitieren diejenigen mit dem Luxusbad und diejenigen mit einem einfachen Bad legen drauf.

Anders sähe es aus, wenn da bei einem Dritten noch etwas zu holen wäre!
Dann ist es eigentlich egal wo man die Grenze zieht. Was als Schaden am Gemeinschaftsgut aufgetreten ist würde die Gemeinschaft einklagen und den Schaden am Sondereigentum, müsste dann im Prinzip jeder selbst kümmern.

Noch eine grundsätzliche Frage: Wurde die Beschichtungs-Katastrophe vor oder nach der Sanierung deines Bades gemacht?

MfG Peter(TOO)

guten Morgen Peter,

und herzlichen Dank für die Erläuterungen

Ich sehe die Erfordernis, etwas tiefer zu gehen und zu informieren, dass vor Bauausführung eine Begehung stattfindet, in welcher festgestellt wird, in welcher der 18 Wohnungen welche Arbeiten erforderlich sind. Es kann also durchaus passieren, dass vielleicht 19 von 18 Wohnungen (weil vielleicht erst neu gemacht) gar nicht „reingerissen“ werden muss.

Vielleicht ist es daher besser, ich warte die Begehung erst einmal ab, da ich durchaus Chancen sehe, mit der Problematik gar nicht in Verbindung zu kommen.

Und Peter, zur Beantwortung Deiner Frage; - ja die „katastrophale“ Innenbeschichtung war (lange) vor meiner Badsanierung. Die Rohre bei mir sind absolut unbelastet und mit Sicherheit nicht Ursache des im Gemeinschaftseigentum entstandenen Schadens und es darf auch davon ausgegangen werden, dass sie nicht Herd der festgestellten Keime in der Anlage sind.

Und noch etwas zur Richtigstellung. Es ist die Gemeinschaftsanlage „belastet“; - in meinem Bad entstand keinerlei Schaden. Die Feststellung,

„die Gemeinschaft muss den in Deinem Bad entstandenen Schaden bezahlen“

ist also nicht zutreffend.
Der Schaden würde erst entstehen, wenn tatsächlich die Rohre raus müssen.
Deshalb bin ich ja so „sauer“, weil ich bei allem Verständnis und aller Einsicht nicht begreifen kann, dass meine Rohre erneuert werden und ich auf den Kosten sitzen bleiben soll.

Aber wie gesagt, warten wir erst einmal die Begehung ab; - vielleicht war alles nur „falscher Alarm“ und ich bin gar nicht betroffen.

frdl. Gruß

Bernd

Hallo Bernd,

Dann sollte es kein Problem sein.

Normalerweise breitet sich eine Verkeimung vorwärts aus. Man sorgt eben extra mit Rücklaufverhinderern dafür, dass das Wasser nur in eine Richtung fliessen kann.
Man nimmt also überall, Wasserproben und zwischen der letzten Stelle mit gutem und der ersten mit höher verkeimten Wasser, muss der Herd liegen.

Keimfreies Wasser kann das Wasserwerk gar nicht liefern, ein paar sind immer im Wasser. Kritisch wird es erst, wenn diese die Möglichkeit haben, sich in Ruhe zu vermehren.
Normalerweise besteht diese Gefahr nur, wenn in einer Leitung das Wasser nie fliesst. Die andere Möglichkeit ist noch, was vermutlich bei dir passiert ist, wenn die Leitung sehr porös ist und sich die Keime in diesen Poren und Rissen festsetzen können.
Ganz schlecht ist es, wenn die Beschichtung nicht richtig an der Rohrwandung haftet und Porös oder Rissig wird! Dann bilden sich zwischen Beschichtung und Rohrwandung Wassertaschen, welche dann ideale Brutgebiete für Keime sind.
Dies ist einer der Gründe, wieso es so viele Vorschriften rund um die Wasserleitungen gibt.
Kupfer und Silber sind übrigens antibakteriell, nur ist Silber etwas teuer für Wasserleitungen.

Wenn dein Sondereigentum nicht betroffen ist und die Aufteilung in Gemeinschafts- und Sondereigentum gemacht wird, fährst du günstiger.

MfG Peter(TOO)

Hi Peter,

unsere Meinungen sind absolut deckungsgleich.
Ich hoffe sehr, dass unsere (neuen) Leitungen verbleiben können und die befürchtete Unordnung mit anschließender neu Vorrichtung ausfällt.
Es wird sicherlich an der von Dir beschriebenen Folge einer saumäßig und völlig unsachgemäßen Innenbeschichtung liegen.
Und dann ist es ja absolut in Ordnung, wenn ich als Eigentümer, wie alle anderen auch, die Reparatur des Schadens am Gemeinschaftseigentum zahle.
Ich hatte und habe nur Verständnisschwierigkeiten, wenn man mein Bad doch aufreißt und ich einen Schaden am (Sondereigentum) bezahlen soll, obwohl ich regelrecht unschuldig bin.

Aber wie gesagt, abwarten und hoffen.

frdl. Gruß

Bernd

Hallo Bernd,

Wieso unschuldig?
Du bist nun mal Eigentümer der Sache und somit für sämtliche Schäden haftbar.

Wenn dein Hund einen Fussgänger beisst, bis du auch grundsätzlich für den Schaden, inkl. Schmerzensgeld, haftbar. Du kannst da auch nicht damit argumentieren, dass dein Hund zugebissen hat und nicht du. Normalerweise hast du eine Haftpflichtversicherung, welche dies für dich bezahlt.

Mit dem Kauf des Eigentums hast du alle Rechte und Pflichten übernommen, auch wenn du an früheren Entscheidungen nicht beteiligt warst. Aber selbst wenn du an der Beschichtungs-Entscheidung mit beteiligt gewesen wärst, hättest du auch noch nicht gewusst wie katastrophal die Firma arbeitet und dann pleite geht.

Abzuklären wäre noch, ob irgendeine Versicherung einspringt, wenn dein Bad aufgerissen werden muss?

MfG Peter(TOO)

Peter,

ich denke, wir warten die Sache erst einmal ab. Die Argumentation jetzt geht deutlich an der aufgeworfenen Frage vorbei, Es streitet kein Mensch ab, dass ich als Eigentümer die Sanierung der WEG- Leitungen mit zu zahlen habe. Das habe ich, als selbstverständlich, doch überhaupt nicht gefragt.

frdl. Gruß

Bernd

Noch mal ein Kurzen nachtrag, der § 14 4 WEG sagt

  1. das Betreten und die Benutzung der im
    Sondereigentum stehenden Gebäudeteile zu gestatten, soweit dies zur
    Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
    erforderlich ist; der hierdurch entstehende Schaden ist zu ersetzen.