In einem Mietvertrag sind zwei unverheiratete Personen als Mieter
eingetragen. Die Wohnung liegt im 3. Stock eines Mehrfamilienhauses.
Eine der Personen trägt schwere Gegenstände herunter und beschädigt
ca. 70% der vorhandenen, frisch renovierten Treppenabsätze.
Auf mehrmaligen, mündlichen Hinweis die Haftpflichtversicherung
einzuschalten, passiert nichts.
Inzwischen ist die Wohnung von beiden fristgerecht gekündigt
worden.
Wie geht man als Vermieter vor?
Hi Sandra,
Wie geht man als Vermieter vor?
der Vermieter wird die Schadensbehebung mit der Kaution verrechnen.
Gruß Ralf
Hallo Ralf,
was, wenn die Kaution zur Schadensbehebung nicht reicht?
Z.B. weil Mietzahlungen damit verrechnet werden müssen?
Vielen DAnk,
Sandra
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was, wenn die Kaution zur Schadensbehebung nicht reicht?
Z.B. weil Mietzahlungen damit verrechnet werden müssen?
Dann ist es empfehlenswert, die Kaution zunächst auf die eher STRITTIGE Forderung aufzurechnen und den Mietrückstand per gerichtl. Mahnbescheid/Zahlungsklage zu titulieren und einzutreiben (soweit sich die Forderung rein aus „Urkunden“ - z.B. Mietvertrag ergibt ist das auch als URKUNDEN-Mahnverfahren/-Klage möglich).
Hi Sandra,
was, wenn die Kaution zur Schadensbehebung nicht reicht?
dann bleibt nur die übliche Tour: Mahnung, in Verzug setzen, Zahlungsbefehl. Oder, wenn eh nichts zu holen ist, die Faust in der Tasche ballen und dem schlechten Geld kein gutes hinterherwerfen.
Gruß Ralf
Der Vermieter sollte unbedingt auch Beweise sichern. In einem spaeteren Prozess werden die Mieter von dem von ihnen verursachten Schaden nichts mehr wissen und behaupten, ein anderer Mieter habe die Treppe beschaedigt. Also alles unbedingt mit Zeugenaussagen und Fotos dokumentieren.
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