Wenn ich in der Wohnung eines Bekannten einen schaden verursacht habe. Kann ich das bei der Haftpflicht geltend machen ? Bei meiner oder bei dem ich den schaden verursacht habe ?
Wenn ich in der Wohnung eines Bekannten einen schaden
verursacht habe. Kann ich das bei der Haftpflicht geltend
machen ? Bei meiner oder bei dem ich den schaden verursacht
habe ?
Hallo, - also ich kann dir nicht total weiterhelfen. Ob es nämlich auch übernommen wird, hängt ein bisschen vom Schaden und wie es dazu kam ab, soweit ich weiß. Ich hoffe, es kann jemand dazu noch etwas genauer Auskunft geben.
Auf jeden Fall die Versicherung zuständig, bei der derjenige versichert ist, der den Schaden verursacht hat.
Hier in dem FAll, du hast einen Schaden verursacht - melde es an Deine Haftpflichtversicherung.
Du musst es unverzüglich tun, das ist wichtig, also sobald dir der Schaden bekannt ist- Verliere also nicht viel Zeit zwischen Schadentag u. Meldung.
Ich glaube, Schäden die während eines nachbarschaftlichen oder freundschaftlichen Dienstes entstanden sind, werden auch nicht oder kaum von der Vers. übernommen.
Es darf kein Vorsatz sein, klar und es darf kein Kind unter 7 Jahren gewesen sein, denn das ist nicht haftungsfähig - Bei Kindern grundsätzlich käme viel mit Aufsichtspflicht dazu.
Bitte auf jeden Fall mal die Versicherungspolice mit allen Geschäftsbedingungen heraussuchen und mal genau alles durchlesen - damit du nicht beim Melden einen Fehler machst.
Wenn „Kind erst in den Brunnen“ gefallen ist, kann man nicht mehr viel ändern.
Bin leider nicht so ein Versicherungsprofi!
Hoffe ich konnte fürs Erste ein bisschen weiter helfen, unbedingt noch mal Experten fragen, da gibt es sicher einige die sich mit Versicherungen auskennen.
Viele Grüße
Leona