Hallo
Wenn ein Schaden in einer gemieteten Küche entsteht (20€ Miete im monat), ist der Schaden mit der Küchenmiete abgegolten, oder darf der Vermieter einfach die Kaution einbehalten?
Hallo
Wenn ein Schaden in einer gemieteten Küche entsteht (20€ Miete
im monat), ist der Schaden mit der Küchenmiete abgegolten.
Nein, Mietzahlungen rechtfertigen keine Beschädigung der Mietsache.
oder darf der Vermieter einfach die Kaution einbehalten?
Der Mieter, bzw. Verursacher kann den Schaden auch einfach beheben (lassen). Möglicherweise existiert hier auch eine Haftpflichtversicherung.
Wenn ein Schaden in einer gemieteten Küche entsteht (20€ Miete
im monat), ist der Schaden mit der Küchenmiete abgegolten,
oder darf der Vermieter einfach die Kaution einbehalten?
Ist der Schaden durch ordnungsgemäßen Gebrauch entstanden, dürfte der Vermieter in der Regel für die Instandsetzung verantwortlich sein (wobei der Mieter unter Umständen bis zu einer bestimmten Höhe an den Kosten beteiligt sein kann).
In allen anderen Fällen haftet der Verursacher, die Zahlung einer Miete befreit ihn nicht davon, für die Kosten aufzukommen.
Je nach Höhe des Schadens kann der Vermieter zumindest einen Teil der Kaution einbehalten.