Schaden in Mietwohung - zahlt die Haftpflicht?

Hallo!
Wir haben vor Tagen versehentlich eine Stehlampe zu nah an ein Dachfenster gestellt. Daraufhin hat durch die Hitze das Fenster einen Sprung bekommen, der sich nun immer mehr ausweitet.
Zahlt ein solcher Schaden die Haftpflichtversicherung, wenn es sich um eine Mietwohnung handelt?

Vielen Dank und beste Grüße!
Ho

Nein, gemietetes Glas ist in der Privathaftpflicht ausgeschlossen. So etwas übernimmt die (von vielen als überflüssig angesehene) Glasversicherung.

LG Holger

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Hallo!
Wir haben vor Tagen versehentlich eine Stehlampe zu nah an ein
Dachfenster gestellt. Daraufhin hat durch die Hitze das
Fenster einen Sprung bekommen, der sich nun immer mehr
ausweitet.
Zahlt ein solcher Schaden die Haftpflichtversicherung, wenn es
sich um eine Mietwohnung handelt?

Vielen Dank und beste Grüße!
Ho

Nein, gemietetes Glas ist in der Privathaftpflicht
ausgeschlossen. So etwas übernimmt die (von vielen als
überflüssig angesehene) Glasversicherung.

Das ist richtig. Wenn keine Glasversicherung besteht, dann dennoch versuchen über die Haftpflichtversicherung zu regulieren (dumm stellen und Vorgang wahrheitsgemäß angeben). Die Versicherungen zeigen sich manchmal bei „guten Risiken“ auch sehr kulant!

Wolfgang D.