Hallo,
folgenes Szenario: Ein wenige Monate altes Auto wird als Garantieleistung repariert, es bekommmt z.B. einen neuen Zylinderkopf. Angenommen nach 2 Jahren und vielleicht 30.000km kommt es zum Schaden. Beim Zerlegen des Motors würde sich herausstellen das eine Schraube im Zylinderkopf, bei voriger Repararur nicht richtig angezogen oder vielleicht nicht richtig gesichert war, jedenfalls hätte sich die Schraube herausgedreht und nun lose im Kopf liegend umfangreich Schaden angerichtet.
Welche Chancen und Möglichkeiten hätte man in so einem Fall noch Schadenersatz zu bekommen wenn sich die Werkstatt weigern würde aufgrund der abgelaufenen Garantie auf diese Reparatur einen Anteil am Schaden zu übernehmen?
Vorausgesetzt natürlich man hätte alle Kundendienste eingehalten.
Wie ginge man am besten vor: müsste man betteln und auf Einsicht hoffen oder würde der Rechtsweg bessere Aussichten versprechen?
Gruß
Stefan
