Schaden mit fremden fahrzeug verursacht

Hallo,

ein Freund von meinem Bruder fuhr mit dem Auto von ihm, auf ein anderes an einer Ampel auf. Der Schaden wird von der Haftpflichtversicherung des Versicherung-Nemers(meines Bruders) an dem geschädigten Auto getragen.

„Wird diese dann den Schaden von dem Freund meines Bruders einfordern?“, wenn kein offener Fahrerkreis für die KFZ-Versicherung besteht?

Rein rechtlich gesehen muss der Freund meines Bruders, doch den Schaden auch noch an dem Auto meines Bruders bezahlen, ist das so richtig? Viel Grüße und schon mal danke

Wenn Dein Bruder einen Kfz-Versicherungstarif abgeschlossen hat, der nur ihn als Fahrer des bezeichneten Fahrzeugs versichert, so müßte die Versicherung eigentlich im Schadensfall von einer Leistung freigestellt sein. Tritt sie dennoch ein, ist wohl anzunehmen, daß für die Haftpflicht (also Schaden am anderen Fahrzeug) offenbar Deckung beinhaltet ist. Denn es ist hier ja schlußendlich das Fahrzeug, nicht der Fahrer versichert bzw. Gefahren, die von / durch dieses Fahrzeug ausgehen. Dies wäre auch der Standunkt, den ich dieser Versicherung zunächst vortragen würde, wenn sie sich hinsichtlich eines Ausgleichs gegenüber dem Freunde melden sollten. Nämlich: daß es sich um eine so genannte so-wie-so-Leistungspflicht des Versicherers hier handelt gegenüber Schäden, die aus der Nutzung des betreffenden Fahrzeugs hervorgehen. Es sei denn, in der Person des Freundes wäre eine besonderes, gegenüber dem Versicherungsnehmer deutlich höheres Risiko zu sehen (begründbar); dann nämlich wäre eine Absicherung des möglichen Risikos ja von vornherein höher zu bewerten und auch zu bezahlen, das heißt: dann wäre die zugesagte Leistung des Versicherers zu dem konkreten Preis aus Vertrag nicht mehr notwendigerweise zu erbringen.
Die andere Frage ist die nach dem Schadensersatz am eigenen Fahrzeug: hier ist es nun so, daß es sich bei der Verleihe des Fahrzeugs ja wahrscheinlich um eine Gefälligkeit deines Bruders gehandelt haben wird. Bei Gefälligkeiten haftet immer der Verleiher persönlich. Also u.U. nicht einmal seine Haftpflichtversicherung. Es sei denn, man hätte einen Deal gemacht - also gegen einen Geldbetrag ausgeliehen. Dann nämlich wird ein Geschäft anzunehmen sein, aus dem heraus andere Haftungsbezüge sich ergeben. Dann könnte die Haftpflichtversicherung des Freundes zur Leistung herangezogen werden, so er selbst nicht grob fahrlässig oder gar schuldhaft gehandelt hat bei der Herbeiführung des Auffahrunfalls. Das ist immer wieder eine Frage vornehmlich der Darstellung des Ereignisherganges und selbstredend eines möglichst schlüssigen Beweises bzw. Nachweises hierfür. Das heißt, man muß dies in seiner Darstellung hinreichend nachvollziehbar (glaubhaft) machen für enen möglichen Sachvortrag erforderlichenfalls auch bei Gericht. So nämlich betrachtet die Versicherung, die regelmäßig Rechtsgelehrte im Hause versammelt, auch den Fall. Also genau überlegen und sogleich schlüssig vortragen. Nachträgliches Kippeln führt zum Verlust aller Rechte. Denn im deutschen Recht ist es ein unausgesprochener Leitsatz: nicht unbedingt wer Recht hat, erhält solches zugesprochen, eher noch der, der schlüssig und in jedem Punkte nachvollziehbar vorzutragen versteht. Das mag man bedauerlich ansehen, ist aber so.

Hallo Dany87,

ich bin leider kein Rechtsexperte. Das ganze spielt sich im Privatrecht ab. Solltest Du im ADAC sein, geben sie Dir eine erste unverbindliche Auskunft, die recht kompetent ist.
Mehr kann ich Dir leider auch nicht mailen.

Gruß

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Hallo,
bist du sicher das die Versicherung zahlt?
Wenn ja hat er Glück.
Ich glaube nicht das die es von seinem
Kumpel zurückholt, hab sowas noch nicht
mitbekommen.

Und NEIN, er muss deinem Bruder nichts
zahlen, da dein Bruder (vermut ich mal) ihm
den Schlüssel freiwillig gegeben hat, rechtens
musste er damit rechnen das was passieren
kann.
Wenn sein Kumpel nichts zahlen will
bleibt er auf dem schaden sitzen.

MfG

Hallo ,

leider kann ich Dir Deine Frage auch nicht beantworten.Vielleicht kannst ja beim Rechtsanwalt eine unverbindliche Beratung bekommen oder bist Du oder Dein Bruder beim ADAC ?Auch da kann man Auskünfte einholen .

Hallo Dany87,

die Versicherung deines Bruders wird den Schaden nicht bei dem Freund deines Bruders (Schadensverursacher) einholen, da sie für alle Schäden des versicherten Fahrzeuges haftet, unabhängig davon wer am Steuer des Fahrzeuges zum Schadenszeitpunkt befindet.
Sobald dein Bruder sein Auto jemandem anvertraut, muss er sich darüber im klaren sein, dass es ein Unfall geben kann (verursacht durch diese „Vertrauensperson“).
Da er den Schlüssel freiwillig aus der Hand gegeben hat, hat er auch zivilrechtlich kaum eine Möglichkeit gegenüber seinem Freund, den Schaden am eigenen Fahrzeug ersetzen zu lassen.

Gruß
LNeel

Auch hallo,

„Wird diese dann den Schaden von dem Freund meines Bruders
einfordern?“, wenn kein offener Fahrerkreis für die
KFZ-Versicherung besteht?

Nein, aber sie wird eine Vertragsstrafe von Deinem Bruder einfordern.

Rein rechtlich gesehen muss der Freund meines Bruders, doch
den Schaden auch noch an dem Auto meines Bruders bezahlen, ist
das so richtig?

Ja, das ist richtig. Oft endet bei so einer (Streit-)Frage dann aber die Freundschaft…

Grüße, M

Hallo,

danke für eure Antworten.

Das die Versicherung den Schaden am anderen Auto übernimmt, ist auf jeden Fall schon mal positiv.

Bei dem Schaden am eigenen Auto, hoffe ich das sich mein Bruder mit dem Freund privat einigen kann.

Jedoch bin ich der Ansicht, dass wenn sich eine Person etwas Fremdes leiht auch verantwortlich ist dem Eigentümer dies wieder in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.

Gruß dany.

Hallo,
aus irgendeinem Grund habe ich erst jetzt die Frage erhalten.
Interssiert die Frage noch? Dann bitte melden.
Danke
yggdrasil473