Schaden mit fremden fahrzeug verursacht

Hallo,

ein Freund von meinem Bruder fuhr mit dem Auto von ihm, auf ein anderes an einer Ampel auf. Der Schaden wird von der Haftpflichtversicherung des Versicherung-Nemers getragen.

„Wird diese dann den Schaden von dem Freund meines Bruders einfordern?“, wenn kein offener Fahrerkreis für die KFZ-Versicherung besteht?

Rein rechtlich gesehen muss der Freund meines Bruders, doch den Schaden an seinem Auto bezahlen, oder lieg ich hier falsch? Viel Grüße und schon mal danke

das weiss ich leider nicht, sorry.

Hallo,
da liegen sie leider falsch. Die Versicherung wird eher den Schaden von ihrem Bruder einfordern, da er dem Freund das Auto gegeben hat. Oder er muss die Beiträge entsprechend nachzahlen, die fällig wären, wenn der erweiterte Nutzerkreis eingetragen ist. Dies auch rückwirkend vom Beginn der Versicherung an.
Ich hoffe geholfen zu haben.

Gruß

Hallo Dani,

hier liegst Du komplett falsch. Der Schaden wird von der Kfz.-Haftpflichtversicherung reguliert. Egal welcher Fahrer den Pkw gefahren hat. Eine moralische Haftung kennt das Gesetz nicht, d.h. der Fahrzeugbesitzer bleibt auf dem ganzen Sums (Schaden am Fahrzeug, evtl. Wertminderung und schlussendlich auch mit dem Ärger seiner Versicherung)sitzen. Die Versicherung kann bei einem Fahren als „Nichtberechtigter Fahrer“ die Versicherungsprämie die ihr zusteht nachfordern. AUSSER der Fahrer hat ausnahmsweise das Fahrzeug gefahren, weil z.B. dem berechtigten Fahrer z. dem Zeitpunkt übel war, und er ansonsten eine Verkehrsgefährdung dargestellt hätte.
Bitte mit Fingerspitzengefühl beim entsprechenden Sachbearbeiter argumentieren. Keinesfalls von oben herab heftige Diskussionen herbeiführen. Die Versicherung hat Recht. Kannst Du auch in den AGB Kraftfahrt nachlesen.

Ich hoffe, dass ich Dir etwas weiterhelfen konnte, auch wenn es nicht deiner Wunschvorstellung entspricht.

Schönen Abend und viel Glück.

Mfg S

Hallo,

danke für eure Antworten.

Das die Versicherung den Schaden am anderen Auto übernimmt, ist auf jeden Fall schon mal positiv.

Bei dem Schaden am eigenen Auto, hoffe ich das sich mein Bruder mit dem Freund privat einigen kann.

Jedoch bin ich der Ansicht, dass wenn sich eine Person etwas Fremdes leiht auch verantwortlich ist dem Eigentümer dies wieder in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.

Gruß dany