Hallo Dani,
hier liegst Du komplett falsch. Der Schaden wird von der Kfz.-Haftpflichtversicherung reguliert. Egal welcher Fahrer den Pkw gefahren hat. Eine moralische Haftung kennt das Gesetz nicht, d.h. der Fahrzeugbesitzer bleibt auf dem ganzen Sums (Schaden am Fahrzeug, evtl. Wertminderung und schlussendlich auch mit dem Ärger seiner Versicherung)sitzen. Die Versicherung kann bei einem Fahren als „Nichtberechtigter Fahrer“ die Versicherungsprämie die ihr zusteht nachfordern. AUSSER der Fahrer hat ausnahmsweise das Fahrzeug gefahren, weil z.B. dem berechtigten Fahrer z. dem Zeitpunkt übel war, und er ansonsten eine Verkehrsgefährdung dargestellt hätte.
Bitte mit Fingerspitzengefühl beim entsprechenden Sachbearbeiter argumentieren. Keinesfalls von oben herab heftige Diskussionen herbeiführen. Die Versicherung hat Recht. Kannst Du auch in den AGB Kraftfahrt nachlesen.
Ich hoffe, dass ich Dir etwas weiterhelfen konnte, auch wenn es nicht deiner Wunschvorstellung entspricht.
Schönen Abend und viel Glück.
Mfg S