Hallo zusammen.
Mal angenommen Person X hat einen Gebrauchtwagen gekauft und stellt nach kurzer Zeit fest, dass etwas repariert werden müsste. Daraufhin stellt der zuständige Autohändler Person X einen Leihwagen zur Verfügung, den er jedoch selber über eine Autovermietungsfirma bezieht. Der Leihvertrag wird vom Autohändler unterschrieben und der Leihwagen ohne weitere Kommentare an Person X ausgehändigt.
Nun weicht Person X auf einer Fahrt einen auf der Straße rennenden Hund aus und beschädigt die beiden linken Felgen ein einen Booardstein, daraufhin platzt der vordere Reifen.
Nun will das Autohaus, die Reparatur von Person X bezahlt haben. Wie soll sich Person X bei diesem Fall verhalten, da der Leihvertrag nicht von ihm aus ging.