Schaden mit leihwagen

Hallo zusammen.

Mal angenommen Person X hat einen Gebrauchtwagen gekauft und stellt nach kurzer Zeit fest, dass etwas repariert werden müsste. Daraufhin stellt der zuständige Autohändler Person X einen Leihwagen zur Verfügung, den er jedoch selber über eine Autovermietungsfirma bezieht. Der Leihvertrag wird vom Autohändler unterschrieben und der Leihwagen ohne weitere Kommentare an Person X ausgehändigt.

Nun weicht Person X auf einer Fahrt einen auf der Straße rennenden Hund aus und beschädigt die beiden linken Felgen ein einen Booardstein, daraufhin platzt der vordere Reifen.

Nun will das Autohaus, die Reparatur von Person X bezahlt haben. Wie soll sich Person X bei diesem Fall verhalten, da der Leihvertrag nicht von ihm aus ging.

Hallo
Ich bin kein RA aber würde sagen dass der Autohändler der den Vertrag mit der Mietwagenfirma abgeschlossen hat das selbst tragen muß.
Natürlich müßte eigentlich der Hundehalter ran aber ich gehe mal von aus das sie den nicht kennen somit steht der Autohändler in der Schuld. Auf der anderen Seite könnte der Autohändler behaupten das der Schaden von dritten verursacht worden ist, die er wiederum nicht kennt. Aber die Autovermietung wird sich immer an Vertragspartner halten.