Nehmen wir an der Mieter M ist aus seiner Wohnung ausgezogen und hat mit dem Vermieter VM eine Wohnungsübergabe gemacht, bei der die Zählerstände notiert-, mögliche Mängel begutachtet- und schließlich die Schlüssel übergegeben wurden.
Mängel wurden bei der Übergabe keine gefunden, es gab aber auch (leider) kein Übergabeprotokoll.
Nun, ca. 2 Monate nach Auszug, bekommt M eine Rechnung von VM.
VM behauptet das Spühlbecken sei beschädigt gewesen. M möge dies bitte seiner Versicherung mitteilen und M müsse für die Reparaturkosten aufkommen.
Das Spühlbecken wurde von VM jedoch bereits 1 Woche nach Auszug durch eine Firma repariert. VM fordert nun 2 Monate nach Auszug und bereits erfolgter Reparatur die Reparaturkosten von M zurück.
M zweifelt stark an, dass er den angeblichen Schaden übernehmen muss und fragt sich folgende Dinge:
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Da kein Übergabeprotokoll angefertigt und die Wohnung nur mündlich mit Zeugen abgenommen wurde, steht VM in der Beweispflicht, dass M den Schaden verursacht hat?
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Ist es rechtens, dass VM eine Woche nach Auszug ohne Rücksprache mit M den Schaden reparieren lässt und er M erst 2 Monate später vor vollendete Tatsachen stellt?
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Den Umstand, dass M den Schaden seiner Versicherung melden solle, scheint absurd da es für den Schaden keine Beweise (z.B. Foto) gibt und der Schaden bereits vor 2 Monaten in Stand gesetzt wurde.
Vielen Dank für’s durchlesen und die Antworten.