Schaden reparieren

Hallo an Alle,

ich würde mal gerne wissen:
In einem Mietopjekt dringt durch eine offen stehendes Fenster Regenwasser hinein. Der Vermieter geht dann hin und verlangt dass der Mieter das seiner Versicherung meldet. Dieser das auch tut, und die Versicherung auch zahlt. Nicht so viel wie im Kostenvoranschlag stehen würde, aber einen ganzen Teil und na klar ohne Mehrwertsteuer.
Müsste in dem Fall der Vermieter den Schaden trotzdem beheben lassen. Oder könnte er das Geld kassieren und sich daran freuen.

Wünsche allen ein schönes Wochenende
und danke schon mal für die Antworten.
Lieben Gruß Gaby

???

Was für eine Frage, wad für ein Deutsch!

Wieso ohne MWSt? Weil keine Rechnung? Weil keine Schadensbehebung!

Erteile einen Auftrag für Reperatur bzw. lasse es den Vermieter tun und rechne dann ab!

Schon wieder zuviele Fehler gemacht - Laie halt - beratungsresistent!!!

Thorulf Müller

Hallo an Alle,

ich würde mal gerne wissen:
In einem Mietopjekt dringt durch eine offen stehendes Fenster
Regenwasser hinein. Der Vermieter geht dann hin und verlangt
dass der Mieter das seiner Versicherung meldet. Dieser das
auch tut, und die Versicherung auch zahlt.
Müsste in dem Fall der Vermieter den Schaden trotzdem beheben
lassen. Oder könnte er das Geld kassieren und sich daran
freuen.

Ich verstehe die Frage ehrlich gesagt nicht.
Wer hat denn einen Schaden? Der Vermieter oder der Mieter?
Ist es ein Schaden am Hausrat? Dann geht das Geld doch an den Mieter, der davon vermutlich neuen Hausrat kaufen wird.
Ist es ein Schaden am Gebäude? Dann hat der Mieter ja schon gleich gar nix damit zu tun…

ich komm nicht mit - vielleicht ein Kollege? Oder du formulierst es nochmal um?

Frank Wilke

Hallo Schwarz Gaby,

dann will ich mich mal als Glaskugelleser versuchen :wink::

Hallo an Alle,

ich würde mal gerne wissen:
In einem Mietopjekt dringt durch eine offen stehendes Fenster
Regenwasser hinein.

Du bist Mieter? (Ich nehme das im weiteren einmal an.)

Der Vermieter geht dann hin und verlangt
dass der Mieter das seiner Versicherung meldet.

Also, wenn ich´s recht verstehe: Du hast in deiner gemieteten Wohnung ein Fenster offen stehen lassen und nun ist Regenwasser eingedrungen. Richtig?
Weiter: das Regenwasser hat einen Schaden am Gebäude verursacht, für dessen Beseitigung der Vermieter Ansprüche stellt. Daraufhin wird die private Haftpflicht des Mieters eingeschaltet.
Auch richtig?

Dieser das
auch tut, und die Versicherung auch zahlt. Nicht so viel wie
im Kostenvoranschlag stehen würde, aber einen ganzen Teil und
na klar ohne Mehrwertsteuer.

Nächste Vermutung: Da die Haftpflicht nur Zeitwert ersetzt und der Vermieter über den eingereichten Kostenvoranschlag abrechnen möchte, zieht die Versicherung einen entsprechenden Anteil ab.
Wieder richtig?

Müsste in dem Fall der Vermieter den Schaden trotzdem beheben
lassen. Oder könnte er das Geld kassieren und sich daran
freuen.

Unter der Annahme, dass meine Lesart des von Dir geschilderten Schadens richtig ist, gilt:
Du hast dem Vermieter (fahrlässig) einen Schaden zugefügt. Dem Vermieter steht ein Recht auf Schadenersatz zu.
Es steht ihm zunächst grundsätzlich frei, ob er den Schaden selbst beseitigt oder durch eine Fachfirma reparieren lässt. Mit der Abrechnung über den Kostenvoranschlag ist das Thema „Schadenersatz aufgrund Haftpflicht“ erst einmal erledigt. Weder die Versicherung noch Du können den Mieter vordergründig dazu zwingen, die erhaltene Regulierung auch defacto zur Schadenbeseitigung einzusetzen.

Letzte Mutmaßung (denn auf das Folgende vermute ich zielt Deine Frage hin):
Inwieweit eine eventuelle Nicht-Beseitigung des Schadens dann wiederum eine mögliche Mietminderung Deinerseits auslöst (weil die Wohnung nun in einem schlechteren Zustand ist; wg. Schimmelbildung; was weiss ich; etc.), kann hier nicht geklärt werden (allerhöchstens kann noch das Mietrechtsbrett weiterhelfen).

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

P.S.: Wenn alle meine Annahmen richtig sind, könnt Ihr mich gerne mal (gegen eine kleine Bearbeitungsgebühr) nach den Lottozahlen der nächsten Woche fragen.

Hallo,

da es sich um einen Schaden durch Regenwasser handelt (von Sturm war nicht die Rede), scheiden sowohl Hausrat- als auch Gebäudeversicherung als mögliche Regulierer eigentlich aus, oder?

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

P.S.: Betreiben Sie und Herr Müller eigentlich noch irgendwelche gemeinsame nächtliche Aktivitäten (s. Uhrzeit Ihrer beider Postings)?
:wink:

Hallo,

da es sich um einen Schaden durch Regenwasser handelt (von
Sturm war nicht die Rede), scheiden sowohl Hausrat- als auch
Gebäudeversicherung als mögliche Regulierer eigentlich aus,
oder?

Naja - kommt auf den Versicherer an, aber Sie haben im Prinzip natürlich Recht und ich Tomaten auf den Augen. Aber ich hab die Frage ja eh nicht verstanden :wink:

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

P.S.: Betreiben Sie und Herr Müller eigentlich noch
irgendwelche gemeinsame nächtliche Aktivitäten (s. Uhrzeit
Ihrer beider Postings)?
:wink:

Erzählen Sie’s nicht weiter: Er spielt den mordenden Vampir und ich versuche Ihn zur Strecke zu bringen. Ansonsten verbindet uns nur der Mangel an Rücksicht auf den eigenen Körper - wobei diese Lebensweise bei Thorulf deutlichere Spuren hinterlassen hat als bei mir.

Frank van Helsink Wilke

Hallo,

da es sich um einen Schaden durch Regenwasser handelt (von
Sturm war nicht die Rede), scheiden sowohl Hausrat- als auch
Gebäudeversicherung als mögliche Regulierer eigentlich aus,
oder?

err was ist denn mit Überschwemmung oder Rückstau? Das kann doch echt alles mögliche sein. Brauchen mehr Input. Oder am besten direkt an den Vermittler wenden.

Beides kann auch durch Regen als mögliche Ursache entstehen?

Grüße
H.