Hallo,
meine Mutter hat vor 3 Monaten bei einem fremden eine kleine Beule in die Stoßstange gemacht und es entstand ein Schaden von ca 470€.
Unsere Versicherung hat uns dnn mal von Sf 21 (30 %) aud SF 10(45 %) hochgestuft.
Dadurch wüden wir genauch 440 € an der Versicherung zahlen.
Ist es dann egal was wir machen (selber zahlen oder über Versicherung) oder ist es wichtig zu bedenken was passiert wennn noch so ein Schaden passiert.
Denn dann werden wir direkt auf SF 4 (65 %) hochgestuft.
Oder doch die 30 Euro sparen ? 
gruß dbgd
Hallo dbgd,
Du solltest nicht die Beitragssumme eines Jahres betrachten, sondern die Mehrkosten auf mehrere Jahre (theoretisch bis Deine Mutter bei der höchsten Rabattstufe angelangt ist).
Dabei wirst Du feststellen, dass der Mehraufwand an Beiträgen in den nächsten Jahren ganz erheblich ist, nämlich jedes Jahr x % der 100%-Summe mehr. Da kommt ganz schnell ein Betrag im Bereich von mehr als 1.000 Euro zusammen. Der Versicherungsvertreter kann Dir sowas übrigens auch relativ schnell ausrechnen.
Soweit ich weiss, kann man einen Schaden, den die Versicherung bereits reguliert hat, auch, zumindest innerhalb einer gewissen Frist, zurückzahlen und wird dann weiterhin günstig eingestuft.
Ein Freund von mir hat mal 1993 einen Unfall mit meinem Auto gemacht, den finanziellen Schaden erkenne ich heute immer noch beim Blick auf die Beitragsrechnung der Versicherung, bei der ich heute erheblich günstiger fahren könnte.
Grüsse
Sven
Hallo,
Du solltest nicht die Beitragssumme eines Jahres betrachten,
sondern die Mehrkosten auf mehrere Jahre (theoretisch bis
Deine Mutter bei der höchsten Rabattstufe angelangt ist).
eben dieses. Bei der privaten Krankenversicherung mit teilweiser Beitragsrückerstattung bei nicht-Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist genauso zu kalkulieren. Eine Bekannte von mir hatte den tollen Plan, Rechnungen einzureichen, weil die Rückerstattung für das jeweilige Jahr geringer ausgefallen wäre, als die damaligen Rechnungen. Dummerweise steigen die Rückerstattungen einerseits über die Jahre und andererseits fangen die Erstattungen im Jahr darauf wieder bei 0 an. Hier gilt es also, genau zu rechnen. Im Zweifel in der Tat den Versicherungsmann befragen.
Gruß
Christian
Hi Chris,
eine kleine Korrektur… die Abhängigkeit der Rückerstattung in Bezug auf die Vorjahre (und dortige Nichterstattung) ist tarif- und gesellschaftsabhängig.
Es kann daher auch sein, dass du z.B. immer nur 2 Beiträge bekommst 
Das nur als Anmerkung… sonst natürlich richtig.
Gruß
Marco