Hallo,
ich hoffe dass ich hier die korrekte Kategorie gewählt habe, denke dass meine erste Wahl (Computer & Digital) nicht ganz zutreffend gewesen wäre.
Ich bin in Österreich ansässig und habe vor Jahren eine Versicherung für Schäden an Geräten im Haus durch Blitzschlag abgeschlossen.
Mein Haupt-PC gab vor wenigen Tagen den Geist während eines Gewitters auf (er war zwar ausgeschaltet, aber noch am Netz).
Also rief ich meinen Versicherungsmenschen an und erklärte den Ablauf, was übrigens mein erster Blitzschlagschaden bisher ist. Er meinte, ich solle einfach eine Firma finden, die den Schaden begutachtet und ich ihm dann den Kostenvoranschlag weiterleiten soll, soweit so gut.
Firma gefunden, die kam sogar zu mir ins Haus und prüfte den PC einmal durch (soweit alles kostenfrei, inkl. Erstangebot).
Allerdings ist das nur ein Händler und er meinte er könne nur Komponeten tauschen und damit die Fehlerursache eingrenzen (sprich Netzteil getauscht, interne Komponenten der Reihe nach entfernt bis nur noch Mainboard und Prozessor übrig blieb, Fehler war noch immer vorhanden und ließ daher auf CPU oder Mainboard schließen). Der Händler meint nun er kann mir nur einen Kostenvoranschlag stellen, die Reparatur dann auf mich schreiben und ich soll diese bezahlte Rechnung später an die Versicherung weiterleiten Er sei ja nicht der Kunde meiner Versicherung, bzw. sein Auftraggeber ist ja nicht die Versicherung sondern ich. Auch stelle er keine Gutachten aus, da er kein Sachverständiger sei. Dies sei auch Sache der Versicherung, bzw. in deren Interesse. Die Auslegung der Reparaturfirma kann ich verstehen und ist einleuchtend.
Meine Frage ist nun nun:
Wenn ich die Reparaturfirma nun soweit bezahle und den Vorgang abschließe, muss ich vermutlich die von mir bezahlte Rechnung an meine Versicherung an meinen Versicherungsberater in Bezug auf die erste Anfrage des Blitzschlags weiterreichen und bekomme diese dann refundiert.
Die Defektteile lässt mir die Firma nach Instandsetzung wieder zukommen, so wie sie meinten falls die Versicherungsanstalt die Teile überprüfen wolle. Wenn die Versicherung jetzt explizit nicht direkt nach den Altteilen verlangt, wie lange muss ich diese aufbewahren? Muss ich diese überhaupt aufheben? Oder muss sich das Zeug die Reparaturfirma ins Lager stellen? Oder sollte ich dazu meinen Versicherungsmenschen fragen, wann die Teile abgeholt, bzw. überprüft werden?
Ich meine es wäre doch im Sinne der Versicherung, dass sich diese die Teile ansieht oder sehe ich das falsch?
Bin aktuell ein wenig ratlos, da ich mit Versicherungen doch nur sehr wenig zu tun hatte, vielleicht könnt ihr mir hier ein wenig helfen?
LG