wie sieht es den rechtlich aus in Ebay, wenn ein Karton geliefert wird in dem 1 Teil beschädigt ist vom Versand und das andere Teil unbeschädigt ist? Was steht dem Käufer zu? die hälfte vom Kaufpreis? auch die Hälfte vom Versand? Muss er mir im Gegenzug das kaputte Teil zurück schicken?
Oder wie wird das gehandhabt?
Ich als Verkäufer will ja auch nichts drauflegen.
Danke an alle
Gem. BGB: der Ort der Übergabe der Ware ist der des Verkäufers. Holschuld des Käufers. Wünscht der Käufer die Zusendung an seinen Ort gehen Kosten und Risiko ab Übergabe an den Transporteur auf ihn über.
Auf eBay-Deutsch: Kommt die Sche… kaputt beim Käufer an, hat er Pech gehabt. Zurück gibts garnichts.
Warum? Er hätte ja auf versicherten Versand bestehen können. Da er sowieso Kosten und Risiko trägt.
ACHTUNG! Nichts durcheinander bringen bei anderen Konstellationen, Gewerbliche Händler, Fernsendungskauf, Widerufs-/Rückgaberecht usw.
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Auf eBay-Deutsch: Kommt die Sche… kaputt beim Käufer an,
hat er Pech gehabt. Zurück gibts garnichts.
Verkäufer die zu blöd sind zum Verpacken die sich genau so rausreden sind mir echt zuwider. Das sind die Meisten, bei denen es Schrott gibt.
Warum? Er hätte ja auf versicherten Versand bestehen können.
Da er sowieso Kosten und Risiko trägt.
was hätte der Käufer davon? Bei mieser Verpackung zahlt sowieso keine Versicherung und wenn, dann bekommt der verkäufer die Versicherung ausgezahlt, denn der Versender ist der Kunde des Transportunternehmens.
Ergo MUSS Käufer sich mit Verkäufer auseinandersetzen.
ACHTUNG! Nichts durcheinander bringen bei anderen
Konstellationen, Gewerbliche Händler, Fernsendungskauf,
Widerufs-/Rückgaberecht usw.
Auf eBay-Deutsch: Kommt die Sche… kaputt beim Käufer an,
hat er Pech gehabt. Zurück gibts garnichts.
Verkäufer die zu blöd sind zum Verpacken die sich genau so
rausreden sind mir echt zuwider. Das sind die Meisten, bei
denen es Schrott gibt.
mag sein. aber das war hier nicht zu bewerten.
Warum? Er hätte ja auf versicherten Versand bestehen können.
Da er sowieso Kosten und Risiko trägt.
was hätte der Käufer davon? Bei mieser Verpackung zahlt
sowieso keine Versicherung und wenn, dann bekommt der
verkäufer die Versicherung ausgezahlt, denn der Versender ist
der Kunde des Transportunternehmens.
Ergo MUSS Käufer sich mit Verkäufer auseinandersetzen.
das ist richtig erkannt worden
ACHTUNG! Nichts durcheinander bringen bei anderen
Konstellationen, Gewerbliche Händler, Fernsendungskauf,
Widerufs-/Rückgaberecht usw.
Lass es abholen.
Oder verpacke es sorgfältig.
Erst neulich bin ich im Forum bei Ebay darauf aufmerksam gemacht worden, dass zu den Versandkosten nicht nur Porto gehört!!!
Danke an alle
Bitte
running
PS: Ich kenne die Diskussion über Abzocke bei Versandkosten
Erst neulich bin ich im Forum bei Ebay darauf aufmerksam
gemacht worden, dass zu den Versandkosten nicht nur Porto
gehört!!!
Das ist doch selbstverständlich. Eine Sendung besteht nicht nur aus der Briefmarke. Aus diesem Grund entstehen ja immer wieder die leidlichen Diskussionen und es wird von Versandkostenabzocke gebrüllt, wenn der Maxibrief eben nicht 2.20 EUR kostet, sondern 3.00 EUR.
Es handelt sich um versicherten Versand von privat zu privat.
Und der Versand übernimmt den Schaden, sprich den 1Euro Kaufpreis und die Versandkosten.
Jetzt war meine Frage was steht dem Käufer den zu? Weil es ist ihm ja nur ein Gegenstand kaputt gegangen von zwei. Und wenn ich ihm das ersetze muss er mir doch den kaputten Gegenstand zurückschicken oder?
Kannst du mir mal den Paragrafen dazu nennen? Danke!
Da brauchst Du keinen Paragraphen sondern die
Versicherungsbedingungen.
Und die sind offensichtlich auch bei allen Paketdiensten gleich. Jedenfalls ließt sich das so.
Der Käufer hat Anspruch sein Porto erstattet zu bekommen, und
den Wert der zerstörten Ware.
§ 447 BGB sagt das Gegenteil.
Es geht ja hier um eine Transportversicherung, nicht um den
Verkauf.
Der Käufer hat doch keinerlei Vertrag mit dem Paketdienst geschlossen. Ergo hat er auch keine Ansprüche aus einer „Transportversicherung“ des Paketdienstes.
Außerdem hat der Paketdienst seine Leistung, nämlich die Zustellung, ja erbracht. Warum sollte sie also das Entgelt oder Teile davon zurück erstatten, nur weil die Verpackung nicht den Transportbedingungen entsprochen hat? Sorry, aber deine Aussage diesbezüglich ist völliger Blödsinn.
Und die sind offensichtlich auch bei allen Paketdiensten
gleich. Jedenfalls ließt sich das so.
Gleich wohl nicht aber ähnlich
Der Käufer hat doch keinerlei Vertrag mit dem Paketdienst
geschlossen. Ergo hat er auch keine Ansprüche aus einer
„Transportversicherung“ des Paketdienstes.
Außerdem hat der Paketdienst seine Leistung, nämlich die
Zustellung, ja erbracht. Warum sollte sie also das Entgelt
oder Teile davon zurück erstatten,
Hat er eben nicht. Zu der Leistung gehört die Lieferung ohne Schaden abzuliefern.
nur weil die Verpackung
nicht den Transportbedingungen entsprochen hat?
Das mit der fehlerhaften Verpackung ist doch eine ganz andere Baustelle. Bisher gehen wir hier immer noch davon aus, die Sendung war richtig verpackt. War sie das nicht, dann hat der Versender ein Problem.
Sorry, aber
deine Aussage diesbezüglich ist völliger Blödsinn.
Außerdem hat der Paketdienst seine Leistung, nämlich die
Zustellung, ja erbracht. Warum sollte sie also das Entgelt
oder Teile davon zurück erstatten,
Hat er eben nicht. Zu der Leistung gehört die Lieferung ohne
Schaden abzuliefern.
Wo steht das? Solche Erkenntnisse interessieren mich brennend! Ich kenne eine derartige Regelung weder aus den Versandbedingungen noch aus dem BGB.
Das mit der fehlerhaften Verpackung ist doch eine ganz andere
Baustelle. Bisher gehen wir hier immer noch davon aus, die
Sendung war richtig verpackt. War sie das nicht, dann hat der
Versender ein Problem.
Da sieht man, dass Du offensichtlich keinerlei praktische Erfahrung hast. Bei einem Paketschaden wird die Verpackung in der Regel immer als unzureichend bewertet. Das ergibt sich schon alleine aus den Versandbedingungen der Post (um jetzt nur mal ein Beispiel zu nennen):
"3.2 Sichere Verpackung
(1) Die Verpackung der Sendungen muss dem Inhalt entsprechen
und so beschaffen sein, dass die Versandgegenstände
vor Verlust und Beschädigung geschützt sind
und keine anderen Sendungen beschädigt werden. Die
Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen
Belastungen, denen sie normalerweise während der Postbeförderung
durch Druck, Stoss, Vibration und Temperatureinflüssen
ausgesetzt ist, sicher schützen und hinreichend
fest, druckstabil und ausreichend biegesteif sein.[…]"
(Quelle: http://www.dhl.de//mlm.html/dhl/images/download/dhl_…)
Wenn der Inhalt beschädigt ist, dann war die Verpackung demnach automatisch unzureichend. Oder auch:
„Wichtig ist, dass druck- und bruchempfindliches Versandmaterial nie unmittelbar an der Außenverpackung oder an anderen Inhaltsteilen anliegt. Zerbrechliche Inhaltsteilen, wie Glas, Keramik, Skulpturen, Elektronik o.ä. erfordern eine besonders sorgfältige Verpackung. Bitte sorgen Sie hier für mindestens 50 Millimeter Abstand zwischen Produkt und Verpackung.“